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GregorBerger
Guten Morgen zusammen,
aufbauend auf eure Fragen habe ich mich mal an die Arbeit gemacht - mit dem Ergebnis, dass ich einige Angaben korrigieren muss.
Das Baufenster beginnt nicht 3 Meter ab der Straße, sondern 6 Meter von dort - und erstreckt sich dann auf weiteren 15m in die Tiefe.
Der Höhenunterschied des natürlichen Geländes ist nicht 2,2m, sondern nur 1,8m, wie die Nachmessung im Geodatenportal ergeben hat (s. Anhang).
Aus selbigem habe ich auch mal eine bessere Zeichnung des Grundstücks gezogen und entsprechend bemaßt (s. Anhang).
aufbauend auf eure Fragen habe ich mich mal an die Arbeit gemacht - mit dem Ergebnis, dass ich einige Angaben korrigieren muss.
Das Baufenster beginnt nicht 3 Meter ab der Straße, sondern 6 Meter von dort - und erstreckt sich dann auf weiteren 15m in die Tiefe.
Der Höhenunterschied des natürlichen Geländes ist nicht 2,2m, sondern nur 1,8m, wie die Nachmessung im Geodatenportal ergeben hat (s. Anhang).
Aus selbigem habe ich auch mal eine bessere Zeichnung des Grundstücks gezogen und entsprechend bemaßt (s. Anhang).
Ich hatte mich offenbar missverständlich ausgedrückt. Beim Nachbarhaus zur linken kannst du erkennen, wie das aussieht. In jeder Abstandsfläche (links und rechts) jeweils eine Garage (je Seite 1 Stellplatz) mit davorliegender Zufahrt (je Seite 1 weiterer Stellplatz). So entstehen 4 Stellplätze.Ihr könnt doch nicht erwarten, dass zwei Familien sich gegenseitig mit den PKWs blockieren, und dass das funktionieren soll. Und wo sollen vier Stellplätze sein? Du kannst doch nicht vier Stellplätze hintereinander aufreihen.
Nur NACH den 15 Metern? Oder auch davor, also in den 6 Metern zwischen Straße und Haus?Nach den 15 Meter Baufenster darf man noch 1,5 Meter überbaute Terrasse haben
Also Erdgeschoss? Bedeutet das dann automatisch auch, dass spätestens 60cm über Straßenniveau das erste Vollgeschoss ist, auch wenn im Mittel über seine Tiefe weniger als 1,4 Meter aus dem Geländeverlauf herausschaut?Die Oberkante Fertigfußboden EG
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