Anordnung Haus und Stellplätze - Kleines Grundstück - Haus mit Einliegerwohnung

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Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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C

Costruttrice

Ich finde das Grundstück für das Vorhaben völlig ungeeignet, da viel zu klein.
Selbst für Münchener Verhältnisse sind 340qm für ein Einfamilienhaus schon wenig, aber dann noch mit Einliegerwohnung und den dazugehörigen Stellplätzen? Soll die Einliegerwohnung dauerhaft bewohnt sein?
Für mich wäre das so keine Wohnqualtität, das bisschen Garten geht ja fast komplett für Stellplätze drauf.
Und wie schon gesagt wurde, ob die so genehmigt werden, müsste man als allererstes abklären.
 
kbt09

kbt09

Ansonsten sehe ich hier die Eltern komplett im EG inkl. HAR und Treppenhaus, Schlafräume + Sanitär im ersten Stock, Allraum + Dachterrasse wunschgemäß im Dachgeschoss.
Das sind aber schon 2 Vollgeschosse plus Dachgeschoss.

Hier fehlen jetzt mal ein paar Statements vom TE so bezüglich Größenverhältnissen von EL-Wohnung usw.
 
K a t j a

K a t j a

Das sind aber schon 2 Vollgeschosse plus Dachgeschoss.
Ja, wenn der TE vorne schreibt, dass 2 Vollgeschosse erlaubt sind, würde ich das erstmal glauben. Aber Du hast Recht, ohne den genauen Bebauungsplan kommt man hier nicht weiter.
Aber bitte nicht verlinken. Das ist hier bei Strafe verboten. Vielleicht hat er deshalb schon eine Sperre und kann nicht antworten...
 
H

hanghaus2023

Die Frage nach dem Hang ist ja nicht wirklich beantwortet. Ohne Bebauungsplan kann man hier wenig zu sagen.

Budget?

Klaer mal ob der CP auch die 5,5 m einhalten soll.
 
A

Allthewayup

Egal was der Bebauungsplan sagt, eine Einliegerwohnung bei 340qm sehe ich beim besten Willen nicht und das sage ich als jemand der auf einem 300qm Grundstück gebaut hat! Wir haben nur mit einer Abstandsflächenübernahme meiner Eltern das Projekt realisieren können.
Der „Garten“ ist dann echt Mini.
Die Terrasse hat nur 3m Tiefe.
Der Lichtgraben frisst auch Fläche und der Rest entfällt auf die Stellfläche der Wärmepumpe, der Einfahrt und der Garage. Zack, haste 210 von 300qm verbaut.
 
K a t j a

K a t j a

Egal was der Bebauungsplan sagt, eine Einliegerwohnung bei 340qm sehe ich beim besten Willen nicht und das sage ich als jemand der auf einem 300qm Grundstück gebaut hat!
Solche Pauschalaussagen sind imho Quatsch, denn man kann ja hier anscheinend in die Höhe bauen. Man könnte es dann auch gleich Zweifamilienhaus nennen, da geben ich Dir recht. Aber das es gar nicht geht, würde ich noch nicht sagen. Die Frage bleibt, ob das erstrebenswert ist.
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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