Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

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S

Schorsch_baut

Wenn Ihr wirklich eine echte förderfähige Einliegerwohnung planen wollt, dann braucht Ihr einen Architekten. Ein getrennter Zugang ließe sich zwar machen, da der Technikraum außerhalb der Hauptwohneinheit liegen kann und daher eine zweite Haustür möglich wäre, aber wo kommt dann die Garderobe in der Hauptwohnung hin? Eure Leitungsführungen für Wasser und Abwasser sind absurd. Die Wasserleitungen für die Küchenzeile der Hauptwohnung liegen z.B. in der Wand zum Kopfende des Betts der Einliegerwohnung. Ein Planer hätte die beiden Küchenzeilen parallel geplant. Und so weiter und so fort. Runde Ablage.
 
Y

ypg

Kann sein, dass da manche einiges durcheinandergebracht haben.
Nein. Zur KfW: da bringst Du etwas durcheinander:

Ich hatte ja geschrieben, dass die Einliegerwohnung in Bezug auf KfW-Konformität erstellt wurde. Dort heißt es im Kreditmerkblatt: „Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).“ Nicht mehr und nicht weniger.
Denn _das_ ist nicht die Definition einer Einliegerwohnung!
Die KfW-Merkblätter sind kein Lexikon noch Wikipedia. Das, was Du hier aus dem Merkblatt für SV zitierst, ist nur die Definition der Abgeschlossenheit einer Wohneinheit. Und da geht es nicht explizit um Einliegerwohnung, sondern um alle Gebäude, zb auch Gewerbegebäude mit Wohneinheiten. Merkblätter sind nicht dazu da, alles zu erklären, sondern zu regeln, sodass der SV etwas an der Hand hat. Geprüft wird eh vom Bauamt.
Und die Abgeschlossenheit ist, wie alle hier sehen nur Du nicht, eben nicht gegeben.

Vom Grundsatz her muss eine selbstständige Haushaltsführung in einer Einliegerwohnung gewährleistet sein. Plump gesagt: Dusche/WC, Platz für Koch- und Spülgelegenheit und Platz für Lebensmittelbevorratung (Kühlschrank) und Wasch- sowie Trockenmöglichkeit für Wäsche. Dazu natürlich ein Tisch mit Bestuhlung, Bett und schrank. Ein Abstellraum und ein Kfz-Stellplatz gehört auch dazu. 23qm oder 26qm als Mindestmaß sind nicht gesetzt, dennoch muss man natürlich in den Plänen die selbstständige Haushaltsführung erkennen. Das ist mit einer Nur-Einrichtung eines doppelbett und einem Dusch-WC eben nicht gegeben.
Ich denke, es sollte so auch Dir verständlich sein, was eine selbstständige Haushaltsführung bedeutet: zur Arbeit kommen, warmes Essen kochen, Körperhygiene, normal sitzen können und schlafen. TV ist glaube ich auch geregelt: jeder hat ein Recht auf TV, insofern muss man das auch in dem Raum können.

Wanddicke: Was meinst du damit, ypg?
Naja, die stumpfe Anwendung von 17,5er oder weniger oder mehr erschließt sich nicht. Tragende Wände//Nebenwände…
Größe Kinderzimmer (ypg): Ansichtssache, wir finden knapp 13 m² ausreichend, unsere Kinder brauchen keinen Tanzsaal.
Das habe ich aber auch nicht kritisiert! Ich habe geschrieben _im Verhältnis_ , siehe unten
Kinderzimmer vom Verhältnis zu klein,
Oder meinst du den fehlenden knappen Zentimeter Putz?
Sicherlich nicht. Ich denke in RBM
Ansichtssache, wir finden knapp 13 m² ausreichend,
Und wenn man Deine ausreichenden 13qm mal analysiert und genau hinschaut, sind Deine 13qm eigentlich 12,5 und mit Putz eben nur 12qm. Mit einem „Ausreichend“ gewinnt man im Übrigen kein Lob. 13qm sind in meinen Augen in Ordnung, wenn das Haus entsprechend ausgelegt ist - aber mit „Fremd-Einliegerwohnung“ und 22qm Schlafzimmer ist es eben nicht gut geplant.


Resüme: die Förderungen von Wohneinheiten, dass eine WinWin-Situation in einem Sozialstaat für alle entsteht, finde ich total in Ordnung.
Nur ist das Abfangen von Förderungen, ohne tatsächlich Wohnraum zu schaffen, genauso mies wie das Abgreifen von H4 oder ähnliche monatliche Bezüge, ohne arbeiten zu wollen.
Und ja, nachweislich handelt es sich um Betrug. Ist immer Mist, wenn man so etwas schreiben muss, weil ein Fragesteller nicht mal seinen Kopf anstrengt und sich selbst Regeln fügen will.
 
S

Schorsch_baut

Und ja, aktuell werben vom Baufinanzierer über das Immoportal bis hin zum Bauunternehmer alle mit den easy eingerichteten Einliegerwohnungen.
Dadurch werden die Häuser größer und teurer und die Bauwilligen dazu verleitet, groß zu träumen, die Mehrkosten würden ja quasi nicht nur subventioniert, sondern auch noch den Rest mitfinanzieren.
Das ist Werbung, um in mageren Zeiten mehr Marge und Umsatz zu generieren.
Lass Dich nicht verführen, sondern gut beraten. Förderungen werden heute nicht mehr ganz so stark mit der Gießkanne verteilt, wie vor den ganzen Krisen. Die Bundesregierung will für die Fördersummen auch was sehen - und das sind nicht großzügige Gästebereiche. Die Baubranche schiebt gerade richtig Panik und ist zunehemnd skrupellos, hauptsache die Kunden sind im Netz.
 
Y

ypg

Das heißt, sie muss alle Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz
Meines Erachtens braucht man bei Einliegerwohnung, also Einlieger diese Anforderungen nicht beachten. Wäre gut, wenn - schon im eigenen Interesse - aber nicht nötig. Es geht ja nicht um ein Zweifamilienhaus, wo man die zweite Einheit ggf noch später verkaufen will.
 
S

Schorsch_baut

Meines Erachtens braucht man bei Einliegerwohnung, also Einlieger diese Anforderungen nicht beachten. Wäre gut, wenn - schon im eigenen Interesse - aber nicht nötig. Es geht ja nicht um ein Zweifamilienhaus, wo man die zweite Einheit ggf noch später verkaufen will.
Wir planen seit letztem Jahr die Unterbringung der Mutter in unserer Nähe. Gottseidank ohne allzu großen Zeitdruck. Wir haben mit einem Architekten alle Optionen von der Einliegerwohnung über das Tiny House bis hin zum Umbau eines Nebengebäudes durchgespielt. Dabei war auch großes Thema, welche Maßnahmen erforderlich wären, um die Einliegerwohnung als solche genehmigt zu bekommen. Dazu zählte unter anderem der Schallschutz und der Brandschutz. So muss ein zweiter Rettungsweg immer gegeben sein - was bei uns nicht der Fall gewesen wäre, ohne eine Außentreppe - die aber Abstandsflächen verletzt hätte. Und ja, wir sind immer noch nicht mit der Planung durch, da alles sehr sehr teuer werden würde.
 
11ant

11ant

Glaub mir, Du bist nicht klüger, als der Rest der Welt...
Das muß aber unter uns bleiben.

@11ant: Nein es sind keine Einmeterabstandshöhenlinien! Von ganz im Norden bis ganz im Süden der Reihe nach: 310 HM, 309,5 HM, 309 HM, 309 HM, 308 HM, 308 HM, 307 HM. Das heißt, das komplette Haus mit Terrasse und Garten spielt sich also im Bereich 309,25 HM bis 308 HM ab. Wie du siehst, muss ich mir das Grundstück nicht flachsaufen *g* Und dann noch zu deiner zweiten Fehleinschätzung (ich nenne sie mal in Anlehnung an deine Ausführungen das Aschenbrödel-Ammenmärchen): Nein, das OG wurde nicht nach dem EG geplant, sondern Hand in Hand: Kinderzimmer in den hellen und aussichtsreichen Süden, Büro für tagsüber arbeiten in den Südosten, Schlafzimmer für Morgensonne in den Osten, Bad mit großer Festverglasung vor Badewanne in den Norden mit Blick aufs freie unbebaute weitläufige Feld, Analoges gilt fürs Podest mit großer Festverglasung im Treppenhaus, Hauswirtschaftsraum im Westen mit optionalem Zugang zum begehbaren Carport. Wo ist da jetzt der Sündenfall?! Ich zitiere: „Dialog kann eben schwerpunktmäßig nicht nur Beifall bedeuten.“
Ich hoffte, nach der langen Pause kämest Du mit einem leserlichen "Vermesserplan" zurück ...
@hanghaus2023: Dein Plan ist ganz nett, funktioniert allerdings aus mehreren Gründen nicht: Westseite ist die einzige Seite, wo Häuser stehen, somit für Terrasse ungeeignet. Im Norden freies Feld, im Süden/Osten freier Blick ins weitläufige Tal. Die Straße davor (deine geplante Zufahrt) ist eine Sackgasse und wir sind das letzte Haus, danach geht’s in Feldweg über. Dementsprechend ist unsere Hausausrichtung schon perfektioniert (s.o.). Zudem ist deine geplante Einfahrt m. E. viel zu spitzwinkelig, da möchte ich nicht immer mit Auto reinfahren bzw. rangieren müssen. Wie gesagt, nett gemeint, aber leider nicht passend für unser Grundstück.
... und eine ordentliche Munitionierung der Hilfsbereiten mit Fakten ist generell ein kräftiger Hebel.

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Einliegerwohnung wird so nicht funktionieren. Stichwort: Subventionsbetrug. [...] Macht für mich den Eindruck einer Laienplanung. Bitte einmal den RESET-Knopf drücken, einen neuen Planer suchen und offen für neue Ideen sein. Das Grundstück scheint ja potential zu haben.
Ach, wer sind wir denn, uns hier Kant´sche Maßstäbe für eine wahrhaftige Einliegerwohnung anzumaßen ? - der TE interpretiert die Förderbedingungen als Subventionsbetrug-Spielregeln und zockt darauf, für ihre seiner Ansicht nach buchstabengetreue Einhaltung entsprechend belohnt zu werden. Eine Laienplanung zu bewohnen, würde er als gerechte Strafe ansehen ... alles gut !
Die Mitleser haben längst begriffen (oder nie bezweifelt), daß so eine Abendkleidhandtasche natürlich niemals als ECHTE Einliegerwohnung taugen würde. Und der TE selbst will noch nicht einmal eine böse Stiefschwiegermutter ernsthaft dort einpferchen. Also ist jede Aufregung unnötig.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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