Mehrkosten durch verspätete Materialbestellung des Projektentwicklers

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M

Mimi123

Liebes Forum,

wir bauen ein Haus mit einem Bauträgerkaufvertrag.
Für Parkett und Fliesen haben wir ein gesetztes Budget pro Quadratmeter Material. Mehrkosten tragen wir.
Wir haben dem Projektentwickler bereits Mitte September 2023 schriftlich mitgeteilt, welches Parkett und welche Fliesen wir nutzen möchten. Die damaligen Endkundenpreise für Parkett und Fliesen haben wir über Angebote, die wir uns unabhängig Händlern wie Raab Karcher, Keramundo eingeholt haben, dokumentiert. Wir haben Parkett und Fliesen so gewählt, dass wir im Budget bleiben und keine Mehrkosten haben.

Nun hat der Projektentwickler erst jetzt Parkett und Fliesen bestellt. Die Preise sind in der Zwischenzeit gestiegen. Die Mehrkosten sollen wir tragen.

Welche Möglichkeiten haben wir, die Zahlung der Mehrkosten zu verweigern? Gibt es möglicherweise eine rechtliche Grundlage, die uns hier schützt bzw. absichert?
Wir haben den Projektentwickler in den letzten Monaten mehrfach zum Bestellen aufgefordert (auch dies ist dokumentiert), um eben diese Situation zu vermeiden.

Vielen Dank für Tipps und Ratschläge!
 
Y

ypg

Wir haben den Projektentwickler in den letzten Monaten mehrfach zum Bestellen aufgeforder
Mal eine Gegenfrage: wo hätte der Projektentwickler denn die Ware lagern sollen? Meines Wissen nach wird jegliches Material heutzutage erst so kurz wie möglich bestellt. Allerdings weiß ich nicht, wie es sich bei Reservierungen und Preisänderungen verhält - wäre es anders herum, also das Produkt günstiger, würde man von diesem Preisvorteil profitieren ;)
 
11ant

11ant

Wir haben Parkett und Fliesen so gewählt, dass wir im Budget bleiben und keine Mehrkosten haben.
Nun hat der Projektentwickler erst jetzt Parkett und Fliesen bestellt. Die Preise sind in der Zwischenzeit gestiegen. Die Mehrkosten sollen wir tragen.
Sachlich
halte ich hier die gestiegenen Einkaufspreise der von Euch bemusterten Fliesen heute zu denjenigen hypothetisch zu denen dieser Fliesen aus dem September für irrelevant, und eher zu denjenigen der Standardfliesen heute für "maßgeblich";
Rechtlich
kann diese Diskussion Makulatur sein, da uns Euer Vertrag anhaltend unklar ist.

Who t.f. ist denn nun wieder dieser "Projektentwickler" ? - wenn ich recht erinnere, ist Formhaus Euer BT und S.Ü.B.A. dessen GU. Also ist Formhaus Euer Sonderwunschentgegennehmer (auf welcher Grundlage auch immer) und -erfüller, S.Ü.B.A. dessen Erfüllungsgehilfe. Rechtlich habt Ihr nur mit dem BT zu schaffen, der GU geht Euch nichts an, und wer von denen sich welches weiteren Beteiligten bedient, trägt hier allenfalls zu unserer Verwirrung bei ;-)
 
K a t j a

K a t j a

Lustig. Wie hattet Ihr Euch das denn vorgestellt? Der Bauträger mietet für sämtliche Sonderwünsche seiner zig Bauherren an jedem Standort ein Lager an, um eventuellen Preissteigerungen vorzubeugen und führt nebenbei einen kleinen Restposten-Handel? Absurd.

Wenn Ihr es wollt, müsst Ihr es bezahlen. Ansonsten sucht Euch was anderes raus oder mietet nächstes mal selbst das Lager an.
 
H

Harakiri

Nunja, jedes halbwegs seriöse Unternehmen kann durchaus (je nach Geschäftsbeziehung) Reservierungen, Terminlieferungen oder Vorbestellungen mit kostenlose Zwischenlagerung im Großhandel ausführen.

Oder soll jeder Rohbauer auch die Tagespreise für die Steine vor dem Rohbaubeginn in Rechnung stellen dürfen? Vielleicht hat seinen Maurer eine Gehaltserhöhung die Woche davor ausgehandelt, auch die Arbeitspreise müssen ja angepasst werden dürfen. Wozu soll man Angebote machen, wenn sämtliche Kostenrisiken auf den Auftraggeber ausgelagert werden?

Es wäre dennoch besser, wenn wir wüssten, genau wer wie und wofür beauftragt worden ist, sonst ist natürlich nur Spekulation.
 
M

Mimi123

Nunja, jedes halbwegs seriöse Unternehmen kann durchaus (je nach Geschäftsbeziehung) Reservierungen, Terminlieferungen oder Vorbestellungen mit kostenlose Zwischenlagerung im Großhandel ausführen.

Oder soll jeder Rohbauer auch die Tagespreise für die Steine vor dem Rohbaubeginn in Rechnung stellen dürfen? Vielleicht hat seinen Maurer eine Gehaltserhöhung die Woche davor ausgehandelt, auch die Arbeitspreise müssen ja angepasst werden dürfen. Wozu soll man Angebote machen, wenn sämtliche Kostenrisiken auf den Auftraggeber ausgelagert werden?

Es wäre dennoch besser, wenn wir wüssten, genau wer wie und wofür beauftragt worden ist, sonst ist natürlich nur Spekulation.
Hallo Harakiri,

danke für die Antwort!

Wir haben einen Bauträgerkaufvertrag mit einem Projektentwickler abgeschlossen. Der Projektentwickler wird entsprechen der Makler- und Bauträgerverordnung nach Baufortschritt über Abschlagszahlungen und dann Zug um Zug bei Fertigstellung bezahlt. Der Projektentwickler beauftragt unabhängig von uns ausführende Firmen mit den verschiedenen Gewerken.
Es ist der Projektentwickler, dem wir im September unsere Parkett- und Fliesenauswahl mitgeteilt haben, den wir mehrfach zur Bestellung aufgefordert haben und der uns nun die Mehrkosten in Rechnung stellen will. Ich muss hinzufügen, dass die Verzögerung der Bestellung auch dadurch auftritt, dass der Projektentwickler verspätet ist beim Baufortschritt.

Gibt es eine rechtlich Grundlage bzw. eine übliche Praxis in diesem Fall?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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