DReffects
Hallo liebe Foren-Gemeinde!
Wir haben vor zwei Jahren ein Grundstück von einer Gemeinde erworben.
Im Verkaufspreis enthalten war eine Vorauszahlung zur Herstellung "der Anlagen zur Wasserversorgung". Als Berechnungsgrundlage dient laut Kaufvertrag die Grundstücksfläche sowie die Geschossfläche des späteren Gebäudes, welches für diese Vorauszahlung pauschal mit 25% geschätzt wurde.
Hierbei ergab sich eine Summe von rund 1.300€ - uns erwartet aufgrund der Größe unseres Hauses und der daraus erhöhten Geschossfläche noch eine Nachzahlung an die Kommune in Höhe von etwa 1.200€.
Nun erreichte uns eine Rechnung eines Tiefbau-Unternehmens welches uns gänzlich unbekannt ist. Hierin werden auf rund weiteren 1.600€ kosten für einen Grundstücksanschluss abgerechnet. Von insgesamt 18,7 Metern Anschlusslänge werden 8,7 Meter zur Abrechnung gebracht. Also knapp 190€ pro laufendem Meter.
Auf Rückfrage erklärte sowohl Gemeinde als auch Firma, dass man es "hier so handhabt", dass alles ab 10 Metern vom Eigentümer zu zahlen sei.
Der erste Blick meinerseits war also in die Satzung der Gemeinde bezüglich des Wasseranschlusses. Hier ist allerdings nichts in Bezug auf eine Längengrenze o.Ä. zu finden. Es werden lediglich die auch schon im Kaufvertrag des Grundstücks genannten Beträge pro Quadratmeter Grundstück und Geschossfläche aufgeführt.
Weder Firma noch Gemeinde vermochte bislang eine exakte Grundlage für die Berechnung nennen. Ich habe die Gemeinde um eine Schriftliche Stellungnahme gebeten. Im Verlauf dieser Reklamation der Rechnung wurde nun seitens der Gemeinde "entgegenkommend" telefonisch erklärt, dass man hier einige der Meter an Kosten übernehmen würde.
Eine neue Rechnung des Tiefbauunternehmens (mit gleichem Datum aus 2017...) und Nummer habe ich prompt erhalten.
Für mich etwas skurril: Entweder eine Rechnung ist korrekt und ist zu bezahlen, oder eben nicht. In Sachen Grundstückserwerb sind wir ja kaum auf dem Fischmarkt.
Ich bin nun sicherlich in dieser Hinsicht nicht der erfahrenste - könnt ihr mir hier ein Paar Infos geben?
In meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass üblicherweise von dem was man im Umgangssprachlichen "Hauswasseranschluss" nennt Dinge wie z.B. die Installation IM Gebäude (der Bügel für den Wasserzähler und das Ausgangsventil) nicht enthalten sind.
Ich freue mich über jeden Input!
Grüße!
Wir haben vor zwei Jahren ein Grundstück von einer Gemeinde erworben.
Im Verkaufspreis enthalten war eine Vorauszahlung zur Herstellung "der Anlagen zur Wasserversorgung". Als Berechnungsgrundlage dient laut Kaufvertrag die Grundstücksfläche sowie die Geschossfläche des späteren Gebäudes, welches für diese Vorauszahlung pauschal mit 25% geschätzt wurde.
Hierbei ergab sich eine Summe von rund 1.300€ - uns erwartet aufgrund der Größe unseres Hauses und der daraus erhöhten Geschossfläche noch eine Nachzahlung an die Kommune in Höhe von etwa 1.200€.
Nun erreichte uns eine Rechnung eines Tiefbau-Unternehmens welches uns gänzlich unbekannt ist. Hierin werden auf rund weiteren 1.600€ kosten für einen Grundstücksanschluss abgerechnet. Von insgesamt 18,7 Metern Anschlusslänge werden 8,7 Meter zur Abrechnung gebracht. Also knapp 190€ pro laufendem Meter.
Auf Rückfrage erklärte sowohl Gemeinde als auch Firma, dass man es "hier so handhabt", dass alles ab 10 Metern vom Eigentümer zu zahlen sei.
Der erste Blick meinerseits war also in die Satzung der Gemeinde bezüglich des Wasseranschlusses. Hier ist allerdings nichts in Bezug auf eine Längengrenze o.Ä. zu finden. Es werden lediglich die auch schon im Kaufvertrag des Grundstücks genannten Beträge pro Quadratmeter Grundstück und Geschossfläche aufgeführt.
Weder Firma noch Gemeinde vermochte bislang eine exakte Grundlage für die Berechnung nennen. Ich habe die Gemeinde um eine Schriftliche Stellungnahme gebeten. Im Verlauf dieser Reklamation der Rechnung wurde nun seitens der Gemeinde "entgegenkommend" telefonisch erklärt, dass man hier einige der Meter an Kosten übernehmen würde.
Eine neue Rechnung des Tiefbauunternehmens (mit gleichem Datum aus 2017...) und Nummer habe ich prompt erhalten.
Für mich etwas skurril: Entweder eine Rechnung ist korrekt und ist zu bezahlen, oder eben nicht. In Sachen Grundstückserwerb sind wir ja kaum auf dem Fischmarkt.
Ich bin nun sicherlich in dieser Hinsicht nicht der erfahrenste - könnt ihr mir hier ein Paar Infos geben?
In meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass üblicherweise von dem was man im Umgangssprachlichen "Hauswasseranschluss" nennt Dinge wie z.B. die Installation IM Gebäude (der Bügel für den Wasserzähler und das Ausgangsventil) nicht enthalten sind.
Ich freue mich über jeden Input!
Grüße!