Parkettleger legt nicht wegen Restfeuchtigkeit in Unterlagsboden

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pim1985

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem mit unserem Parkettleger (kleines Familienunternehmen in NRW). Er weigert sich den Parkett zu verlegen, da der CM-Wert bei der letzten Messung bei 0,44 Prozent liegt. Er erwartet einen Wert v. 0,3 Prozent. Unser Bauleiter (vom Bauträger, übrigens wir waren sehr zufrieden mit dem Bau des Hauses, Bauabnahme fand Mitte November statt) ist der Meinung, dass der Wert v. 0,5 ausreichend ist.
Hierbei weitere Eckdaten zum Sachverhalt:

- Neubau,
- Anhydritestrich
- Fußbodenheizung
- Beginn Funktionsheizen 20.09.2022 / Ende 12.10.2022. Die Aufheizung erfolgte durch ein E-Aufheizmobil.

Die Fußbodenheizung läuft seit ca. 4 Wochen mit maximaler Leistung.

Unsere Nachbarn (Doppelhaushälfte) haben vor ca. 2 Wochen Vinyl verlegt und wohnen da. Die anderen Nachbarn im Einzelhaus (die drei Häuser wurden gleichzeitig gebaut) haben heute auch Vinyl verlegt und ziehen auch bald ein. Unser Estrich wurde als erstes verlegt....

Angeblich wäre der gewünschte Wert im Obergeschoss nächste Woche erreicht. Der Wert im Erdgeschoss ist laut dem digitalen Gerät des Parkettlegers unverändert geblieben....

Wir sind ziemlich verzweifelt und wissen nicht genau, wann wir einziehen.

Was haltet ihr von einer PU (Polyurethan) -Absperrung / Grundierung. Diese soll ganz schnell die Restfeuchte reduzieren. Wäre diese sinnvoll oder gibt es was anderes, was hilfreich sein könnte?
 
M

Myrna_Loy

Lasst Ihr Holz verlegen oder auch Vinyl? Bei Holz ist die Restfeuchte kritischer, insbesondere, wenn auch das Trägermaterial Holz ist und nicht MDF oder ähnliches. Ich kenn mich aber nicht mit den exakten Werten aus, bin mir aber sicher, dass es dazu eine DIN oder Empfehlung von Seiten der Kammer gibt. Wenn der Fachbetrieb es so handhabt, dann würde ich mich auf deren Einschätzung verlassen, denn der Bauleiter kann viel erzählen, wenn er nicht haften muss.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

vermutlich hast du keine grosse Wahl ausser den Parkettleger so zufriedenzustellen das er bereit ist zu verlegen. Nicht nur wenn du keine Alternative hast (anderen Parkettleger) solltest du seine Bedenken auch erst nehmen. Bei Anhydritestrich ist die große Menge an Zugabewasser für direkt darauf verklebtes Parkett das aus der Welt zu schaffende Problem. Sicherlich kann dir @KlaRa mehr dazu sagen

Auf die Schnelle gesucht finde ich übrigens auch den Wert von 0,3 CM-% als maßgeblich beschrieben. Denke daran: Ein Handwerker haftet dafür selbst wenn du einen Haftungsverzicht unterschreiben solltest!

Textauszüge nachfolgend (Quelle *bgbau*):

Bei Calciumsulfatestrichen muss der Feuchtigkeitsgehalt nach DIN 18560 ≤ 0,5 CM-% (beheizt ebenfalls ≤ 0,5 CM-%) sein. Für das bodenlegende Handwerk (Verlegung von Boden, Parkett und auch keramischen Fliesen) sind allerdings 0,3 CM-% maßgeblich.

* Die Grenzwerte bei Calciumsulfatestrichen wurden im Zuge der Korrektur der DIN 18560-1 angehoben, allerdings berufen sich z. B. die Bodenbeleger-Firmen nach wie vor auf den Grenzwert von 0,3 CM-%.

Was tun, wenn die Restfeuchte zu hoch ist?

Ist die Restfeuchte des Estrichs zu hoch, braucht der Estrich noch weitere Zeit – ggf. durch unterstützende Maßnahmen mittels Lufttrocknern –, um die Belegreife zu erlangen. Leider passt dies aber in den allermeisten Fällen nicht in die zeitliche Planung der Baustellenabläufe, zumal die Trocknung mit zunehmender Zeit immer langsamer vonstattengeht.

Daher wird als gängiges Verfahren häufig der Einsatz einer reaktiven Feuchtigkeitssperre gewählt. Hierbei handelt es sich um eine Polymerschicht, die auf die Estrichoberfläche aufgetragen wird und die die Wasserdampfdiffusionsrate stark reduziert. Diesen Systemen ist gemein, dass sie hochvernetzte, wasserunempfindliche und verseifungsstabile Polymere ausbilden, die eine niedrige Wasserdampfdiffusionsrate aufweisen und somit den Klebstoff und den Bodenbelag vor der Feuchtigkeit schützen. Meist werden dabei Epoxidharze verwendet. Bei deren Anwendung besteht für Personen allerdings die Gefahr einer allergischen Hauterkrankung.[2]Technisch bewährte Alternativen mit deutlichen geringeren gesundheitlichen Gefährdungen sind Polyurethanprodukte (Isocyanate) sowie Dispersionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
schubert79

schubert79

Die Frage ist nur wie die Restfeuchte jetzt runter gehen soll, wenn es die letzten 2 Monate nicht runter ging. Abschleifen?
 
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pim1985

Die Frage ist nur wie die Restfeuchte jetzt runter gehen soll, wenn es die letzten 2 Monate nicht runter ging. Abschleifen?
Der Boden wurde vor ca. 1 Woche abgeschliffen. Das hat unser Baubegleiter vor Wochen vorgeschlagen, der Parkettleger hat es erst vor einer Woche umgesetzt. Sind die Polyurethanprodukte für einen Anhydritestrich mit Fußbodenheizung geeignet?
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "pim1985".
In diesem Fall ist die Antwort nicht einfach.
Nüchtern betrachtet ist der aktuelle Stand der Technik so, wie "i_b_n_a_n" es beschrieben hat. Der beschreibt nach den Regeln der Bodenleger einen auch in der aktuellen DIN 18365 aufgeführten CM-Restfeuchtewert von 0,5CM-% bei Fußbodenheizung und Calciumsulfatestrichen.
Dem steht allerdings die Meinung der Parkettleger (sowie Fachverbände) entgegen. Es stehen sich da momentan tatsächlich zwei Gruppen streitend gegenüber, wobei "die Macht" schenibar durch die Lobbyisten der Industrie, welche sich in den DIN-Gremien befinden, geprägt wird.

Tatsächlich ist es aber so, dass der Wert von 0,5 CM-% bereits seit Jahren in der Schweiz (angeblich schadlos) den Stand der Technik darstellt.
Zurück nach Deutschland ist die "Angst" der Parkettleger, für einen Feuchteschaden in Regress genommen zu werden, für mich persönlich durchaus nachvollziehbar.
Zumal auch die Probeentnahme aus dem Estrichquerschnitt bei den Bodenlegern nur aus dem oberen Drittel erfolgen soll, die Parkettleger nehmen ihre Probe, womit sie den Restfeuchtegehalt bestimmen, lieber über den gesamten Querschnitt.
Es ist also nicht einfach, Deine Frage klar nach technischen Regelwerken zu beantworten.
Und die DIN?
Nun, man geht davon aus, dass eine DIN den aktuellen Stand der Technik zum Erscheinungszeitpunkt korrekt beschreibt.
Das ist allerding, wenn man sich beruflich mit Bauschäden und Regelwerken befasst, ein Irrtum.
Auch der Hinweis in einem der Folgepostings auf Deine Frage, "pim1985", nämlich eine Feuchtesperre auf Kunstharzbasis einzubringen, ist eine empfohlene Vorgehensweise, vor der ich nur warnen kann!
Dieser Lösungsweg, der in der Praxis bei Zementestrichen -je nach Hersteller- funktioniert, oder auch nicht, darf bei Calciumsulfatestrichen keinesfalls zum Einsatz kommen!! Eingeschlpossene Feuchtigkeit, ob als überhöhte Restfeuchte oder nachstoßende Feuchtigkeit, ist für den feuchteempfindlichen Calciumsulfatestrich "tödlich". Da überhöhte, damit auch enigeschlossene Feuchtigkeit zu einer Entkristallisierung führt. Ergebnis: der Estrich wird zumindest an der Grenzfläche der Absperrung weich.
Was also tun in der beschriebenen Situation?
Auf der einen Seite ist der Druck des Bauherrn, einziehen zu müssen, auf der anderen Seite die nachvollziehbare Befürchtung eines Parkettschadens durch den Parkettleger. Ich persönlich würde drei Proben über den gesamten Estrichquerschnitt an unterschiedlichen Entnahmestellen nehmen, diese sofort in doppelte und verschließbare PE-Beutel einlagern nd diese so schnell wie möglich nach dem gravimetrischen Verfahren bei 45°C bis zur Gewichtskonstanz trocknen lassen.
Diese Methode ist im Handwerk nicht üblich, zugegeben. Aber sie wird von den Sachverständigen der Fußbodentechnologie dann eingesetzt, wenn es eindeutiger Ergebnisse bedarf.
Da beide Verfahren, das gravimetrische und das CM-Verfahren, Wertgrößen mit unterschiedlichen Dimensionen (nämlich Masse-% und CM-%) ergeben, die Verfahrensdifferenz bei der Größe bis 0,5 allerdings nahezu NULL ist, kann bei Probenentnahme über den gesamten Querschnitt ein Ergebnis < 0,5 als verlegereif übernommen werden. Weil das gravimetrische Verfahren im Trockenschrank leicht höhere (korrekte) Werte liefert und ein Sicherheitspolster besteht.
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Ich schlage weiter vor, dass Du diesen Artikel asudruckst und dem Bauleiter, der mit seiner Ansicht durchaus richtig liegt, und dem Parkettleger, der ebenfalls eine nachvollziehbare, wenn auch konträre Meinung vertritt, übergibst.
Denn letztendlich ist es nicht wichtig, wer wann welche Meinung vertrat, sondern es ist wichtig, dass es später nicht zu feuchtebedingten Fußbodenschäden kommt!!
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Viel Erfolg: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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