Zurückbehaltungsrecht und keine Abnahme, Wessen Schuld?

4,80 Stern(e) 13 Votes

Wer ist an oben genannten Fehler bezüglich der Mehrspartenhauseinführung schuld?


  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    3
Y

ypg

Das stimmt! Der Architekt muss in Deutschland zugelassen sein.

Ich muss ehrlich gesagt sagen, dass ich mit der Mängelrüge sachlich, inhaltlich und formell ein großes Problem habe.
Eine Mängelrüge ist kurz, klar und prägnant und keine Belehrung des Adressantens.

untenstehende Nachricht habe ich an die Bodenplatten Firma gesendet.
Letztendlich, also nicht nur das, fehlt die Bitte eines schriftlichen Empfanges der Nachricht. Ich weiß nicht, ob Email reicht. Ich würde immer per Einschreiben und Rückschein über Post versenden.

Dein genannter Termin war der 22.12.
Ich gehe mal davon aus, dass er sich nicht gerührt hat? Oder hat er sich gemeldet?

Fachlich kann ich dazu nichts sagen, würde solche Sachen dem Architekten machen lassen. Aber da verhält es sich ja auch etwas „ungewöhnlich“.
 
S

SoL

Lass es mich mal klar sagen: Selbst gepennt, die Baufirma wird das nicht ausbaden. Da wird auch Dein rechtlicher Beistand nichts dran ändern.

Hättest das Geld für den rechtlichen Beistand besser in eine angemessene Planung / Bauaufsicht investiert...

Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, also such nach Lösungen statt nach Schuldigen.
 
E

Emanrobin

Das interessiert mich auch. Wir mussten bei den Behörden für die Baugenehmigung etc. "überall" die Urkunde über den Abschluss unseres Architekten und Nummern (standesrechtliche Kammern? Rolle?) einreichen. Bei den Versorgern mussten wir Nachweise über die Qualifikation verschiedener Installateure und ebenso Nummern (in Handwerkskammern? Rolle?) nachweisen.
Slowenien (gehört zur EU) und ja die Nummern haben wir natürlich eingegeben.
 
E

Emanrobin

Das stimmt! Der Architekt muss in Deutschland zugelassen sein.

Ich muss ehrlich gesagt sagen, dass ich mit der Mängelrüge sachlich, inhaltlich und formell ein großes Problem habe.
Eine Mängelrüge ist kurz, klar und prägnant und keine Belehrung des Adressantens.


Letztendlich, also nicht nur das, fehlt die Bitte eines schriftlichen Empfanges der Nachricht. Ich weiß nicht, ob Email reicht. Ich würde immer per Einschreiben und Rückschein über Post versenden.

Dein genannter Termin war der 22.12.
Ich gehe mal davon aus, dass er sich nicht gerührt hat? Oder hat er sich gemeldet?

Fachlich kann ich dazu nichts sagen, würde solche Sachen dem Architekten machen lassen. Aber da verhält es sich ja auch etwas „ungewöhnlich“.
Ich habe nicht alles hierrein kopiert und ja per Post geschickt. Er hat sich gemeldet und sieht es nicht ein
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Wir hier im Forum haben nur die Informationen die du uns gibst. Momentan also sehr unvollständig. Für mich liest sich die Geschichte so, du bist totaler Laie, hast einen günstigen Architekten aus Slowenien und keinen separaten Bausachverständigen. Bei den gelisteten Mängeln endet sowas Erfahrungsgemäß in einem finanziellen Desaster. Erkenntnis gewinnen selbst eine großen Teil mitverschuldet zu haben, dann jetzt schnell gegensteuern und Sachverständigen anheuern sehe ich als einzigen Ausweg noch mit einem blauen Auge davonzukommen
 
11ant

11ant

Erstens haben Sie bis Heute nicht plausibel erklärt wie die Mehrkosten von ca. 450% für das Wegbringen des Bodenaushubs und Herstellung der Einfahrt fast, aber zum Glück nicht zustande kamen. Wäre ich in Ihre Falle getappt und die Schlussrechnung bezahlen würde, dann wäre ich heute doppelt so schlecht dran.
Es sind viele Mängel ans Licht vorgedrungen, aber ich zähle hier erstmal das schlimmste auf: [...]
Nun fordere ich Sie mit diesem Schreiben auf bis zum 22. Dezember die oben ausgeführte Mängel zu beseitigen, beaftragen dafür jemanden anderen, oder mir die Schlussrechnung als Ausgleich für die mangelhafte Arbeit zu erlassen.
Wir können leider nur wenig von dem verstehen, was Du hier sehr bruchstückhaft erzählst. Mehr schlecht als recht zusammenreimen konnte ich, daß Du wohl ein Fertighaus von einem slowenischen Hersteller und mit entsprechend slowenischem Planverfasser in Deutschland bauen möchtest, wobei die Geländearbeiten und bis Oberkante Bodenplatte "bauseits" zu leisten sind und von Dir selbst hier vergeben wurden. Wer und in welcher "Qualität" sich in dieser Konstellation für brauchbare Werkpläne der Bodenplatte zuständig fühlt, hat vermutlich den Teufel zum Schiedsrichter. Eine Pflicht eines deutschen Bodenplattengießers, sich bei den Versorgern der Kompatibilität eingezeichneter Bauteile mit deren Vorschriften rückzuversichern, ist mir nett gesagt "nicht bekannt". Deine Mängelrüge hat das Zeug dazu, in der Witze-Ecke eines Jura-Proseminars legendär zu werden. Wäre ich Anwalt, nähme ich nach einem solchen Eigentor gewiß nicht das Mandat von Dir an. Allein das Fünfeinhalbmalsoteuerwerden eines offensichtlichen Sammelpostens spricht Bände über die Schlampigkeit der Ausschreibung - da kann ich mir kaum vorstellen, daß die inhaltliche Auftragsbeschreibung auch nur ansatzweise geeignet wäre, Schuldzuschreibungen zu prüfen. Ordentliche Mägelrügen sind im übrigen vollständige Aufzählungen (und) ohne jegliche Tränendrüsereien.
Wie kann ein ausländischer Architekt in Deutschland tätig werden? Garnicht also haftet jemand anderes.
So richtig vorstellen kann ich mir eine transnationale Planvorlage bei einem deutschen Bauamt auch nicht. Meines Erinnerns hat der amerikanische Anwalt Goldfine seinerzeit eine deutsche Partnerkanzlei benötigt, um den Baulöwen Schneider in Frankfurt vor Gericht vertreten zu können. Nach meiner Kenntnis des deutschen Kammerwesens glaube ich auch in diesem Fall an keine internationale Offenheit.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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