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ᐅ Zurückbehaltungsrecht und keine Abnahme, Wessen Schuld?


Erstellt am: 25.12.22 10:27

Emanrobin25.12.22 10:27
Hallo,
die untenstehende Nachricht habe ich an die Bodenplatten Firma gesendet. Fragen die sich mir stellen sind wer daran schuld ist dass mich niemand an die (fehlende) Mehrspartenhauseinführung aufmerksam gemacht hat? Nur der Architekt aus Ausland der sich über Deutsche Gesetze nicht (richtig) informiert hat und Pläne/ Ausführungsplan falsch gezeichnet hat oder auch die Baufirma die es so ausgeführt hat? Wie unten zu lesen haben die mich bei Fehlern kontaktiert nur das was am wichtigsten wäre nicht.
Und was wenn keine Abnahme stattgefunden hat?
Ich bedanke mich für eure Hilfe schon im Voraus.


Zurückbehaltungsrecht/ Mangelansprüche gem. § 4 Nr. 7 VOB/B/ Keine Abnahme

Erstens haben Sie bis Heute nicht plausibel erklärt wie die Mehrkosten von ca. 450% für das Wegbringen des Bodenaushubs und Herstellung der Einfahrt fast, aber zum Glück nicht zustande kamen. Wäre ich in Ihre Falle getappt und die Schlussrechnung bezahlen würde, dann wäre ich heute doppelt so schlecht dran.
Es sind viele Mängel ans Licht vorgedrungen, aber ich zähle hier erstmal das schlimmste auf:
  • In den beiden Küchen wo die Kochinsel stehen wird, sind Leerröhre für die spätere Einführung der Stromkabeln in Vergessenheit geraten.
  • Gut kann mal passieren aber was haben KG Röhre für die Einführung des Stroms, Wassers und Telekommunikation im Haus zu suchen? Es ist spätestens nach 2017 in Deutschland verboten diese einzubauen. Und reden Sie sich nicht raus es sei so im Plan gezeichnet worden, denn Sie haben mich auf manche Sachen hingewiesen was später tatsächlich auch zu Problemen geführt hat, wie z.b. extra Kreis fürs Wasser…
Sie als Firma sind dazu verpflichtet die Arbeit ordnungsgemäß zu errichten und Kunden aufklären falls irgendwas nicht Stand der Dinge sei.
Ich bin jetzt am Ende und weiß nicht mehr weiter. Die Mehrspartenhauseinführung nachträglich einzubauen ist mühsam, teuer, gefährlich oder gar nicht möglich. Dazu kommt noch dass sich die beaftragte Fertighausfirma weigert weitere Arbeiten auszuführen.
Ich schlafe seit Nächten schlecht und dazu bringen auch Sie viel bei.

Nun fordere ich Sie mit diesem Schreiben auf bis zum 22. Dezember die oben ausgeführte Mängel zu beseitigen, beaftragen dafür jemanden anderen, oder mir die Schlussrechnung als Ausgleich für die mangelhafte Arbeit zu erlassen.
Geschieht dies nicht wird sich mein Rechtsbeistand darum kümmern.
Mir steht ein Schadensersatzanspruch zu, da ein Schaden entstanden ist. Bedingt durch den Mangel können andere Arbeiten nur noch verzögert oder gar nicht ausgeführt werden. Darüber hinaus kann ich als Auftraggeber von den Abschlagsrechnungen in Höhe der zweifachen Mangelbeseitigungskosten ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Sie haben somit meine Baustelle nicht wie beauftragt und besonders nicht korrekt fertig gestellt.

P.s.: ich kann mich an keine Abnahme erinnern, ebenso, dass Sie mir (mehrere) Termine dafür anbieten würden. Kein Führungsprotokol, keine Zeugen, keine Unterschrift… Ich wusste nichtmal wann Sie fertig sind/waren.

Ohne Abnahme kein Recht auf Bezahlung
Ohne Abnahme ist die Rechnung nicht fällig. Eine Mahnung vor Fälligkeit der Rechnung ist unwirksam, so dass der Kunde nicht in Verzug gerät. Ohne Verzug muss der Kunde auch keine Verzugszinsen zahlen oder eventuelle Rechtsverfolgungskosten des Unternehmers erstatten.
SoL25.12.22 12:03
Wenn etwas im Ausführungsplan fehlt, warum soll es dann umgesetzt werden?
Klar kann die Firma netterweise drauf hinweisen, aber solange die sich an den Plan halten, liefern sie doch die geforderte Leistung? Kann ja sein, dass Dein Architekt sich was tolles Lustiges ausgedacht hat. Warum wendest Du Dich nicht an den Architekten, die deutschen Architekten haben eine entsprechende Versicherung.

Wenn Du natürlich Geld sparen wolltest mit einem Architekten aus Tadschikistan, der sich in Deutschland nicht auskennt, dann denke ich, dass "Lehrgeld" hier ein Begriff sein wird...

Just my 2 Cents
Benutzer 100125.12.22 12:10
Herje

Wie kann ein ausländischer Architekt in Deutschland tätig werden? gar nicht also haftet jemand anderes. Vermutlich du als Bauherr, je nach Vertag

Eine Abnahme ist keine eindeutige Willensbekundung oder wie das heißt.

Zurückhalten darfst du nur die Summe was es kostet die Mängel zu beheben.
Osnabruecker25.12.22 12:16
In der Liste der Schuldigen fehlt:

- Der Bauherr, der die Ausführungspläne freigegeben hat
- Der Bauherr, bzw dessen für die Bauaufsicht betraute
Pinkiponk25.12.22 12:18
Offtopic schrieb:

Wie kann ein ausländischer Architekt in Deutschland tätig werden?
Das interessiert mich auch. Wir mussten bei den Behörden für die Baugenehmigung etc. "überall" die Urkunde über den Abschluss unseres Architekten und Nummern (standesrechtliche Kammern? Rolle?) einreichen. Bei den Versorgern mussten wir Nachweise über die Qualifikation verschiedener Installateure und ebenso Nummern (in Handwerkskammern? Rolle?) nachweisen.
Emanrobin25.12.22 12:24
SoL schrieb:

Wenn etwas im Ausführungsplan fehlt, warum soll es dann umgesetzt werden?
Klar kann die Firma netterweise drauf hinweisen, aber solange die sich an den Plan halten, liefern sie doch die geforderte Leistung? Kann ja sein, dass Dein Architekt sich was tolles Lustiges ausgedacht hat. Warum wendest Du Dich nicht an den Architekten, die deutschen Architekten haben eine entsprechende Versicherung.

Wenn Du natürlich Geld sparen wolltest mit einem Architekten aus Tadschikistan, der sich in Deutschland nicht auskennt, dann denke ich, dass "Lehrgeld" hier ein Begriff sein wird...

Just my 2 Cents
Aber wenn die im Plan Kernkraftwerk eingezeichnet hätten würden die es auch nicht machen. Die haben mich auf vieles angesprochen wieso das was wichtig ist nicht?
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