Welche Grenze gilt für den Garagenstandort?

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B

blubbernase

Hi, kurze Frage:

folgende Situation:

welche-grenze-gilt-fuer-den-garagenstandort-492191-1.JPG

Rote Linie = Grundstücksgrenze
Blaue Linie = Baugrenze gemäß Bebauungsplan
Gelb/Blau = öffentlicher Gehweg
Orange schraffiert = Baulast /GFL Fläche
Grenzabstand = 3 m

Wo darf hier die Garage stehen in Bezug zum Gehweg stehen? 5 Meter? Innerhalbe der bebaubaren Fläche?? Gilt "[...]jedoch nicht zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und überbaubaren Flächen[...]" auch, wenn die zwischen Grundstück und öffentlichen Flächen ein anderes Grundstück ist?
 
11ant

11ant

Mir scheint, hier klärst Du das am besten per Bauvoranfrage: zum Radweg sehe ich Dich fünf Meter Abstand halten müssen. Dann hättest Du aber neben der Garage eine Schmutzecke (ich gehe davon aus, daß Du kurz hinter der Einfahrt abbiegen willst, das Tor also nach Südost oder Nordwest zeigt). Die Vorschrift der fünf Meter Abstand ist aber in der Regel so gemeint, vor dem Tor wartend nicht den öffentlichen Verkehrsraum zu blockieren - insofern sehe ich eine Ausnahme schmerzlos gewährbar.
 
Y

ypg

5 Meter zu Deiner Grundstücksgrenze Richtung Weg, seitlich Grenzbebauung möglich. So lese ich es, und so ist es auch „Standard“. Eine Garage muss dem Pkw die Möglichkeit geben, vor der Garage stehen zu können, ohne einen öffentlichen Weg zu behindern.
Schmutzenden gibbet nicht, da man irgendwo auch Komposter und weitere Stellfläche brauchen kann. Ein Vorgarten bietet sich auch immer noch an - einen Hausbaum zu pflanzen gehört immer noch in die Pflicht des Bauherrn ;)
Grundsätzlich würde ich alles zusammen planen (Haus und Garage), damit das Anwesen auch eine sinnvolle Anordnung bekommt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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