ᐅ Welche Grenze gilt für den Garagenstandort?
Erstellt am: 27.04.21 10:26
blubbernase27.04.21 10:26
Hi, kurze Frage:
folgende Situation:

Rote Linie = Grundstücksgrenze
Blaue Linie = Baugrenze gemäß Bebauungsplan
Gelb/Blau = öffentlicher Gehweg
Orange schraffiert = Baulast /GFL Fläche
Grenzabstand = 3 m
Wo darf hier die Garage stehen in Bezug zum Gehweg stehen? 5 Meter? Innerhalbe der bebaubaren Fläche?? Gilt "[...]jedoch nicht zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und überbaubaren Flächen[I][...]" [/I]auch, wenn die zwischen Grundstück und öffentlichen Flächen ein anderes Grundstück ist?
folgende Situation:
Rote Linie = Grundstücksgrenze
Blaue Linie = Baugrenze gemäß Bebauungsplan
Gelb/Blau = öffentlicher Gehweg
Orange schraffiert = Baulast /GFL Fläche
Grenzabstand = 3 m
Wo darf hier die Garage stehen in Bezug zum Gehweg stehen? 5 Meter? Innerhalbe der bebaubaren Fläche?? Gilt "[...]jedoch nicht zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und überbaubaren Flächen[I][...]" [/I]auch, wenn die zwischen Grundstück und öffentlichen Flächen ein anderes Grundstück ist?
11ant27.04.21 12:21
Wo liegt denn Dein Grundstück: in WA1 oder WA2 bis 4 ?
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blubbernase27.04.21 12:23
11ant schrieb:
Wo liegt denn Dein Grundstück: in WA1 oder WA2 bis 4 ?ah sorry, Wir sind im Bereich WA411ant27.04.21 12:54
Mir scheint, hier klärst Du das am besten per Bauvoranfrage: zum Radweg sehe ich Dich fünf Meter Abstand halten müssen. Dann hättest Du aber neben der Garage eine Schmutzecke (ich gehe davon aus, daß Du kurz hinter der Einfahrt abbiegen willst, das Tor also nach Südost oder Nordwest zeigt). Die Vorschrift der fünf Meter Abstand ist aber in der Regel so gemeint, vor dem Tor wartend nicht den öffentlichen Verkehrsraum zu blockieren - insofern sehe ich eine Ausnahme schmerzlos gewährbar.
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ypg27.04.21 19:30
5 Meter zu Deiner Grundstücksgrenze Richtung Weg, seitlich Grenzbebauung möglich. So lese ich es, und so ist es auch „Standard“. Eine Garage muss dem Pkw die Möglichkeit geben, vor der Garage stehen zu können, ohne einen öffentlichen Weg zu behindern.
Schmutzenden gibbet nicht, da man irgendwo auch Komposter und weitere Stellfläche brauchen kann. Ein Vorgarten bietet sich auch immer noch an - einen Hausbaum zu pflanzen gehört immer noch in die Pflicht des Bauherrn 😉
Grundsätzlich würde ich alles zusammen planen (Haus und Garage), damit das Anwesen auch eine sinnvolle Anordnung bekommt.
Schmutzenden gibbet nicht, da man irgendwo auch Komposter und weitere Stellfläche brauchen kann. Ein Vorgarten bietet sich auch immer noch an - einen Hausbaum zu pflanzen gehört immer noch in die Pflicht des Bauherrn 😉
Grundsätzlich würde ich alles zusammen planen (Haus und Garage), damit das Anwesen auch eine sinnvolle Anordnung bekommt.
blubbernase27.04.21 21:26
ypg schrieb:
damit das Anwesen auch eine sinnvolle Anordnung bekommt.ja, da sagst du was. wir kommen echt auf keinen grünen zweig mit der Garage und dem Grundriss ohne das Haus zuweit nach hinten zu packen oder teile des EGs auf die Garage schauen zu lassen..Ähnliche Themen