Nach Baugenehmigung Garage verschieben?

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J

julianpe

Hallo zusammen,
wir haben im Januar unsere Baugenehmigung für unser Haus + Garage erhalten.
Nun wurden die geplanten Baukörper abgesteckt. Dabei ist uns aufgefallen, dass unsere Einfahrt etwas zu kurz ist. Geplant ist laut Zeichnungen in der Baugenehmigung von 6m - nun würden wir gerne auf 8m verlängern. Auch nach einer geplanten Verlängerung der Einfahrt, kommen wir nirgends an die 3m Linie ran. Ist die Verschiebung noch im Rahmen oder muss das neu genehmigt werden?
Es handelt sich um einen Bau in Niedersachsen.

Vielen Dank und viele Grüße
 
11ant

11ant

Nun wurden die geplanten Baukörper abgesteckt. Dabei ist uns aufgefallen, dass unsere Einfahrt etwas zu kurz ist. Geplant ist laut Zeichnungen in der Baugenehmigung von 6m - nun würden wir gerne auf 8m verlängern.
Mir scheinen es in https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-fuer-efh-mit-satteldach-und-giebel-ca-170qm.28007/ eher schon 8m ab der vorderen Hauskante zu sein - geht es nun also um eine andere Konstellation als "damals" dargestellt ?
 
Q

quisel

Warum sind euch 6 Meter zu kurz? Welchen Vorteil hätte eine Verlängerung auf 8 Meter für euch?
 
G

guckuck2

Beim Freisteller einmal komplett neu, beim vereinfachten genehmigungsverfahren Änderung vorab genehmigen lassen. In beiden Fällen wird der Vermesser einen neuen Lageplan erstellen müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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