Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung

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F

Fuchur

Du solltest den Plan komplett einstellen, also inkl. des zeichnerischen Teils. Sonst besteht immer die Gefahr, dass Dinge aus dem Zusammenhang gerissen werden.
 
Y

ypg

Ich sehe zwar die Erklärung des planerischen Teils, nicht aber den Plan.
Dort sind die Einschränkungen wie Vollgeschosse und Grundflächenzahl genannt.
 
E

Escroda

Und gilt die Traufhöhe immer, egal ob man ein- oder zweigeschossig baut?
Ja, es sei denn, der Bebauungsplan setzt ausdrücklich etwas anderes fest, was er in deinem Fall aber nicht tut.
In einem benachbarten Baugebiet
... lohnt es nicht nach Vergleichen zu schauen, da dort ein anderer Bebauungsplan gilt.
Also falls die 3,50 m Traufhöhe fix wären
Ja, das sind sie. Aber ich wusste gar nicht, dass es in Niedersachsen Grundstücke mit Hanglage gibt . Ein kreativer Architekt oder manche hier im Forum Aktiven könnten Dir vielleicht etwas stadtvillaähnliches mit einem UG zaubern. Dazu bedarf es aber eines Lageplanes vom Grundstück mit exakt vermaßten Grundstücksgrenzen, Baugrenzen und vor allem Höhen, inkl. geplante Straßenhöhen.
Das mit der Dachform sehe ich auch so
Ich auch.
bin mir aber nicht sicher
Ich auch nicht. Frag' bei der Gemeinde nach, wie die das sehen.
ob das überhaupt von der Geometrie zueinander passt
Das muss es ja nicht. Sind ja alles Maximalfestsetzungen.
Weil wie soll ich bei 3,50 m Traufhöhe und Max. 35° Dachneigung überhaupt auf 8,50 m Firsthöhe kommen
Mit Pultdach wird die Höhe spielend erreicht.
 
Y

ypg

traufhoehe-und-dachform-bei-der-neubauplanung-304643-1.png
*Klatschaufdiestirn*
So macht es natürlich alles einen Sinn.
Es sind auch keine 2 Vollgeschosse vorgeschrieben, sondern nur die Max. Firsthöhe.
Und bei 0,4 Grundflächenzahl sind die Nebengebäude mit berechnet, dann macht auch 0,5 Geschossflächenzahl Sinn und die Planfestsetzung.
 
F

Fuchur

Gut, das Pultdach hatte ich jetzt auch nicht auf dem Schirm, aber selbst damit ist die Traufhöhe sehr niedrig. Hätte man gleich die Vollgeschosse begrenzen sollen, dann wäre auch dem unbedarften Grundstückskäufer klar, was eigentlich gewollt/erlaubt ist.
 
11ant

11ant

Sag´ mal - einfach im Textformat statt Link - also "Posemuckel Nr. 815 in den Wiesen" wie der Bebauungsplan heißt, dann können wir den ja nachGoogeln.

Laien werfen übrigens gerne (bildliche wie textliche) Angaben in denselben Topf, die für unterschiedliche Baufelder desselben Bebauungsplanes gelten.

Genau die Frage habe ich mir auch gestellt mit der First- und Traufhöhe, ob das überhaupt von der Geometrie zueinander passt, oder ob das ein Widerspruch in sich ist (2 Vollgeschosse, 3,50 Traufhöhe, 8,5 m Firsthöhe, Pult-, Walm- und Satteldach mit Dachneigung 28-35°).
Möglicherweise gehst Du von der Fehldeutung aus, mit Vollgeschossen wären nur Geradwandgeschosse gemeint - das kann aber auch Schrägdachgeschosse mit mehr als 2/3 bzw. 3/4 der "Vergleichsfläche" des darunterliegenden Geschosses meinen.

Ein Zeltdach ist ein firstloses Walmdach, wie es typisch über einem quadratischen Grundriss entsteht. Aber auch ein Scherzfirst von einem halben Meter "Länge" wäre möglich, wenn das Bauamt da unbedingt einen Unterschied halluzinieren will: auf einem quadratischen Grundriss von 10 x 10 m und quer einer Dachneigung von 28° entstünde bei längs einer Dachneigung von 30° ein First von 80 cm Länge: die 2° Neigungsunterschied sieht man nicht und das Bauamt ist zufrieden.

Aus meiner Sicht ist das meist kein Verlust, keine "Stadtvilla" bauen zu können - was ist in Deinem Fall das Motiv hinter diesem Wunsch ?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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