Versetztes Doppelhaus mit durchgez. Pultdach

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D

dobbelhaus

Ich würde gerne ein DH bauen mit ca. 3m Versatz und einem Pultdach darauf.
Allerdings ein Pultdach durchgehend von li. nach re. (norden nach Süden) gezogen mit ca. 20° Neigung, also kein Pultdach mit zwei Teilen sich versetzt kreuzen. Habe lange gegoogelt und konnte nichts Ähnliches finden.

Gibt es sowas? Wenn nicht, kann man es bautechnisch ohne Nachteile realisieren?

Ich möchte nicht das auf dem Beispielbild.
versetztes-doppelhaus-mit-durchgez-pultdach-303558-1.jpg
 
11ant

11ant

Ich habe den Eindruck, daß Du kein Doppelhaus planst, sondern rechtlich gesehen eher ein Vertikal-Zweifamilienhaus auf einem Grundstück.

Zudem glaube ich nach Deinem Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/kaufen-oder-lassen.29925/ , daß Deinem Bebauungsplan eher die populärere neue Definition von "PD" als "versetztem" Pultdach vorschwebt, welches dann übrigens auch >25° DN haben soll.

Zwischen Deinem Mangel an google-Treffern und der Seltenheit Deines Wunsches vermute ich ferner einen kausalen Zusammenhang.

Vielleicht versuchst Du einmal, uns Deinem Bauwunsch aus der Perspektive der Motivation zu nähern: willst Du Geld darin anlegen, Dein Haus groß genug für die Vermietung einer zweiten Einheit zu bauen, wobei dem Mieter ein reihenhausähnlicher "eigener" Gartenanteil zugedacht sein soll; und was ist dabei speziell das Motiv für die Ungleicheit der Zwillinge ?

Nicht zuletzt auch der Rat von @Escroda könnte noch treffsicherer ausfallen, wenn Du uns ´mal ganz in Deinen Kopf schauen läßt.
 
Y

ypg

Eine Seite ist dann eingeschossig, die andere drei!geschossig?
Müsste man mal technisch in ein Programm eingeben, was sich daraus ergibt.

Was man allerdings gut sehen kann (kommt natürlich auf den KS an): die niedrigere Seite würde auf 16! Meter kaum genügend Fenster im OG bekommen können. Somit kann man den Wohnwert im OG anzweifeln.
 
Y

ypg

versetztes-doppelhaus-mit-durchgez-pultdach-304120-1.jpeg
versetztes-doppelhaus-mit-durchgez-pultdach-304120-2.jpeg


Ich hab mal Deine Maße genommen und die Variante mit 20 Grad gezeichnet. Zum Verständnis: zwischen den beiden Wohneinheiten im Knick dürfen natürlich innerhalb der 3 Meter keine Fenster liegen.
Es ergibt sich nicht nur ein hässlicher Baukörper, sondern eine Einheit (die östliche) mit im OG gerade mal 2 Fenstern. Außerdem ist das EG auch nicht gerade lichtdurchflutet, wenn man auf 13 Metern nur in die östliche Richtung Fenster positionieren kann.
Die Angaben im anderen Thread habe ich jetzt nicht angeschaut, ob man es überhaupt darf (drei Vollgeschosse). Denn das gilt ja für eine Wohneinheit und nicht im Mittel beider Wohneinheiten. Wenn es eine gesamte Wohneinheit wäre, würden wahrscheinlich berechnet 2 Vollgeschosse rauskommen.
 
Y

ypg

Ich sehe im anderen Thread eine ganz andere Ausrichtung.
Bitte achte darauf... nicht jeder ist gewillt, sich alle Beiträge vorab von Dir durchzulesen, um eine Frage korrekt zu beantworten.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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