B
brain197814.03.17 19:03hallo,
ich möchte gerne ein Haus (baujahr 1938, Gasheizung 90er jahre) verkaufen, meine frage an euch !
im netz stehen so viele verschiedene ausweise, ich blicke da nicht ganz durch :-)
brauche ich ein:
Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis oder ein Energiepass ???
ich habe vorhin mit einem Architekt telefoniert, der meinte der "billige aus dem internet" würde reichen, ab 29€ !
vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
vielen dank
gruß marc
ich möchte gerne ein Haus (baujahr 1938, Gasheizung 90er jahre) verkaufen, meine frage an euch !
im netz stehen so viele verschiedene ausweise, ich blicke da nicht ganz durch :-)
brauche ich ein:
Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis oder ein Energiepass ???
ich habe vorhin mit einem Architekt telefoniert, der meinte der "billige aus dem internet" würde reichen, ab 29€ !
vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
vielen dank
gruß marc
Du brauchst einen Energieausweis.
Der Tipp zum Verbrauchsausweis ist richtig, da er erheblich einfacher zu erstellen und somit billiger ist. Grundlage der Erstellung sind einige Daten zum Objekt sowie die tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre, wenn ich es gerade richtig im Kopf habe.
Der Tipp zum Verbrauchsausweis ist richtig, da er erheblich einfacher zu erstellen und somit billiger ist. Grundlage der Erstellung sind einige Daten zum Objekt sowie die tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre, wenn ich es gerade richtig im Kopf habe.
B
brain197814.03.17 19:23vielen dank für die schnelle antwort,
also im netz gibt es einen energieausweis ab 36€
irgendwie hab ich da kein gutes gefühl bei weil es so billig ist.
also im netz gibt es einen energieausweis ab 36€
irgendwie hab ich da kein gutes gefühl bei weil es so billig ist.
B
brain197814.03.17 19:28habe das hier noch gefunden : 🤨
Voraussetzungen für den verbrauchsorientierten Energieausweis
Die energetische Qualität ihrer Immobilie müssen Eigentümer mit dem Energieausweis belegen. Das Dokument gibt Auskunft über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes und ist für Miet- und Kaufinteressenten eine wichtige Entscheidungshilfe. Mittels des Energieausweises lassen sich die zu erwartenden Energiekosten der Immobilie abschätzen. Für die Erstellung eines Energieausweises kommen zwei Methoden infrage: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Ermittlung der Verbrauchswerte. Bei einem Energiepass auf Grundlage des Verbrauchs wird von einem Energieverbrauchsausweis, bei Ausstellung auf Bedarfsgrundlage dagegen von einem Energiebedarfsausweis gesprochen.
Grundsätzlich kann jeder Eigentümer für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen. Kosten: je nach Aufwand 500 Euro oder mehr. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist mit Preisen zwischen 25 und 100 Euro häufig die günstigere Variante. Doch nicht immer ist der Energieverbrauchsausweis die zulässige Lösung. Folgende Auflagen müssen dafür erfüllt sein:
Für Nichtwohngebäude, meist Gewerbeobjekte, kann wahlweise sowohl ein verbrauchsorientierter als auch ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.
Voraussetzungen für den verbrauchsorientierten Energieausweis
Die energetische Qualität ihrer Immobilie müssen Eigentümer mit dem Energieausweis belegen. Das Dokument gibt Auskunft über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes und ist für Miet- und Kaufinteressenten eine wichtige Entscheidungshilfe. Mittels des Energieausweises lassen sich die zu erwartenden Energiekosten der Immobilie abschätzen. Für die Erstellung eines Energieausweises kommen zwei Methoden infrage: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Ermittlung der Verbrauchswerte. Bei einem Energiepass auf Grundlage des Verbrauchs wird von einem Energieverbrauchsausweis, bei Ausstellung auf Bedarfsgrundlage dagegen von einem Energiebedarfsausweis gesprochen.
Grundsätzlich kann jeder Eigentümer für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen. Kosten: je nach Aufwand 500 Euro oder mehr. Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist mit Preisen zwischen 25 und 100 Euro häufig die günstigere Variante. Doch nicht immer ist der Energieverbrauchsausweis die zulässige Lösung. Folgende Auflagen müssen dafür erfüllt sein:
- Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden.
- Ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
- Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.
Für Nichtwohngebäude, meist Gewerbeobjekte, kann wahlweise sowohl ein verbrauchsorientierter als auch ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.
B
brain197814.03.17 19:40es verunsichert mich das der architekt dem ich das baujahr gesagt habe (der das haus kennt) zu mir meinte der billige energieausweis wäre ausreichend.
baujahr 1938 ist ja vor 1977 😕
und hier steht jetzt:
Das bedeutet: Besitzt die Immobilie weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 gestellt, so ist der teurere Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die Anforderungen bei Fertigstellung bereits erfüllt hatten.
baujahr 1938 ist ja vor 1977 😕
und hier steht jetzt:
Das bedeutet: Besitzt die Immobilie weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 gestellt, so ist der teurere Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die Anforderungen bei Fertigstellung bereits erfüllt hatten.
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