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Ja, ich bin Auftraggeber des Architekten. Kein GU oder ähnlichesGesetzt den Fall, dass du Auftraggeber des Architekten bist und nicht etwa ein beauftragtes Bauunternehmen oder der Architekt als GÜ auftritt
Du möchtest also einen Sachverständigen beauftragen, der den ersten Experten (Architekt) überwacht und eine Zweitmeinung abgibt? Aber wer überwacht dann den Sachverständigen, dass er korrekt arbeitet?Ist es sinnvoll, einen unabhängigen Sachverständigen für einzelne Bauabschnitte zu beauftragen, obwohl der planende Architekt die Bauleitung
... den garnicht erst genommen haben.Wenn der Architekt hauptberuflicher Künstler ist, der sich nie auf der Baustelle blicken lässt, würde ich
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