Einschränkende Bauauflagen, eingeschossige Bauweise

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Xinette

Xinette

wir haben ein Baugrundstück reserviert. Die Bauauflagen sind aber so einschränkend, das wir einfach kein passendes Haus finden.

Am schlimmsten ist diese

Eingeschossige Bauweise:

In den Baugebieten WA und MDe darf die Traufhöhe von Satteldächern maxi- mal 3,75 m, die Firsthöhe maximal 9,00 m über der Normalhöhe liegen.

Die Traufhöhe von Pultdächern (nied- rigere horizontale Dachkante) darf maximal 5,00 m, die Firsthöhe (höhere horizontale Kante) darf maximal 7,00 m über der Normalhöhe liegen.

Bei Pultdächern mit einem gestaffelten Obergeschoss darf die Höhe der hori- zontalen Dachfläche (Dachterrasse) maximal 3,25 m über der Normal- höhe liegen. Massive Brüstungen als Begrenzung oberhalb dieser Höhe sind nicht erlaubt.

Die Dachziegel dürfen nur matte, rote tonziegel sein.

Habt Ihr ähnliche Auflagen oder es das hier wirklich nur ein sonderfall?
Wir brauchen halt auch Platz für 3 Kinder.
Glg Sandra
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo Sandra,

es ist wirklich bitter, wenn man ein Grundstück gefunden hat und dann nicht so darauf bauen kann, wie man es sich vorstellt.

Derartige Bebauungspläne sind allerdings nicht ungewöhnlich. Ich vertrete persönlich auch die Meinung, dass mein Haus mir und nicht der Stadt / Gemeinde gefallen muss, daher denke ich, dass Euch nicht viel anderes übrig bleiben wird, als ein anderes Grundstück zu suchen, auf dem Eure Vorstellungen verwirklicht werden können.

Eine Alternative wäre natürlich, auf dem zuständigen Bauamt nachzufragen, wie die Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung stehen...

Habt Ihr schon einmal in älteren Baugebieten nach Baulücken gesucht? Wir bauen gerade in einer Straße, in der alle Häuser zwischen 1950 und 1955 gebaut wurden. Hier gibt es keinen so strengen bebauungsplan - wir mussten uns nur an der Umgebungsbebauung orientieren (§34)...

Grüße,

Dirk
 
Y

ypg

Keine Zeltdächer... nur noch Krüppelwalmdach :(
Ich habe mal selbst mit Deinen Angaben gegoogelt und den Bebauungsplan gefunden.

Handelt es sich denn jetzt um das Grundstück mit den Pferdekoppeln in der Nähe?

Ich habe es so verstanden, dass dieses Grundstück aus eben diesem Grund nicht in Frage kommt, auch wenn Ihr die Möglichkeit hättet, ein versetztes Pult zu bauen...

Es ist schon ärgerlich! Ein bezahlbares Grundstück ist ja nun nicht gerade jeden Tag zu finden - man muss so viele Kompromisse beim Bauen machen. Das macht man bedingt ja auch "gern". Aber man will das Haus und Umfeld ja auch leiden mögen ;)

In Eurem favorisierten Ort gibt es noch andere Wohngebiete. Da ist der Bebauungsplan wohl nicht so streng gehalten.
 
B

Bauexperte

Hallo Xinette,

so schlimm sind die Auflagen nun auch nicht; auch nicht, wenn 3 Kinder untergebracht werden müssen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Die Höhe allein ist ja nicht der begrenzende Faktor, sondern kann ja nur in Verbindung mit einem schmalen Baufenster zu der (subjektiven) Einschränkung führen, dass der Platz nicht reicht. Wenn das tatsächlich so ist, müsstet Ihr ja noch Geld für mehr Wohnraum und ein größeres Grundstück übrig haben!?

Andere Alternativen sind wie schon gesagt Baulücken oder sanierungsfähige Objekte im Bestand, dort speziell für Tüftler in Bereichen, wo es keinen Bebauungsplan gibt. Dann würde ich allerdings mit Architekt bauen, weil man da mit individuellen Ideen oft noch viel rausholen kann. Randbedingungen gibt's aber auch da.

Die Vorgaben finde ich btw auch nicht so dramatisch und wenn's keine Vorgaben gäbe, würde jeder bauen, wie's ihm gerade in den Kram passt. Überlasse ich der Fantasie, wie das aussehen würde ...

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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