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motorradsilke
Grundsätzlich gilt: In der Bauordnung seines Bundeslandes nachsehen. Und evtl. beim zuständigen Bauamt fragen.Sorry, aber wie kann man denn von „seinem“ Bauamt auf andere schließen?
Das eine braucht 3 Monate, das andere 3 Jahre.
Das eine hat Sprechstunde, das andere nicht.
Das eine ist pingelig, das andere tolerant.
Das eine will Baunachträge, das andere nicht.
Grundsätzlich gilt: Bauen wie Antrag wie Genehmigung. Gerade auch, was die Fassade, also Außenwirkung betrifft.
Und dann das Bauunternehmen: manche sind da sehr genau und werden Dir Deine nachträglichen Änderungen nicht mal so eben nachbauen. Der Bauherr schiebt bei Ärger die Verantwortung auf die Firma, warum also sollen sich da die Verantwortlichen aus dem Fenster lehnen und willkürliche, nicht vom Bauamt genehmigte Änderungen, bauen?
Wenn ich mir die Bauordnung unseres Bundeslandes ansehe, steht da drin, dass Fenster, Türen und nichttragende Innenwände genehmigungsfrei sind. dem zufolge kannst du die natürlich auch im Genehmigungs- und Bauprozess jederzeit ändern.