Hm. Mist.Ich hatte leider meinen Antrag schon eingereicht, bevor ich vom Service wusste (genau einen Tag vorher).
Sh**. Das gilt dann wohl auch für das Rohrnetz für die Lüftungsanlage, oder?Ich hatte leider meinen Antrag schon eingereicht, bevor ich vom Service wusste (genau einen Tag vorher).
Im Neubau ist die Fußbodenheizung nicht förderfähig. Nur im Bestand, wenn Sie im Zuge einer energetischen Sanierung eingebaut wird.
Merkblatt und Checkliste lesen. Rohre der Lüftungsanlage werden explizit gefördert.Sh**. Das gilt dann wohl auch für das Rohrnetz für die Lüftungsanlage, oder?
Ok. Danke schon mal für die Antworten.Ja, du brauchst erstmal ein Angebot, dass wirklich nur die Wärmepumpe und die nötigen Arbeiten und Materialien dafür umfasst. Es gibt beim Neubau nur ganz wenige Umfeldmaßnahmen (z.B. Enthärtungsanlage zur Verlängerung der Lebensdauer) die auch gefördert werden. Dazu den BAFA Check nach einem Jahr (kann gefördert werden). Und gfs. eine Lüftungsanlage (aber nur bei gemeinsamer Steuerung mit der Wärmepumpe).
Später, wenn du die Kosten einreichst, brauchst du u.a. entsprechend eine Rechnung/Kostenachweis über die gleichen Posten.
Da dein Vertragspartner dein GU ist, muss er es auch ausstellen. Manche tun sich damit schwer (so mein GÜ).
Am besten das Merkblatt der BAFA sehr genau durchlesen. Da steht an sich alles drin, es ist nur sehr viel gelaber dabei.
Da steht aber z.B. auch drin, dass erst die konkrete Beauftragung des ausführenden Installateurs als Stichtag gilt (also davor muss du beantragen), nicht der Vertrag mit dem GU/GÜ.
Nach der Denkweise ist der Fachunternehmer ist dann der Heizungsinstallateur und nicht der GU.Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem
Fachunternehmer. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Nein, die sind förderfähig:Sh**. Das gilt dann wohl auch für das Rohrnetz für die Lüftungsanlage, oder?
Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien (Stand 26.03.2020) schrieb:Wärmepumpen-Anlagen kombiniert mit Lüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung
- sofern förderfähige Wärmepumpen mit Lüftungsgeräten inklusive
Wärmerückgewinnung kombiniert und diese Komponenten regelungstechnisch
gemeinsam betrieben werden
- inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör