Einfamilienhaus, ~160m², Bauhausstil; Erster Entwurf nach unseren Wünschen

4,80 Stern(e) 41 Votes
I

ivenh0

Der Architekt bekommt definitiv Geld. Notfalls rechnet er nach HOAI die Entwurfsplanung ab. Dazu braucht es keinen schriftlichen Vertrag. Mündlich ist ebenso gültig.
Ohne was zu bezahlen kommst du nicht raus. Das weiß man eigentlich wenn mit Architekt gebaut werden soll. Bei schlüsselfertig sind die Entwürfe meist kostenlos.
 
N

Notstrom

Ich habe bei euch den Verlauf nicht ganz verfolgt. Wie seit ihr denn zu eurem Architekt gekommen? Es wurde wohl ein Pauschalpreis (gibt es irgendeine Grundlage?) vereinbart? Wie ist die Rechnung aufgeschlüsselt?
Nein, es gibt keine Aufschlüsselung die uns vorliegt, kein Angebot, nichts.

Wir hatten ein anderes Angebot vorliegen und könnten somit die angebotenen 60.000€ bewerten und waren uns auf 55.000 pauschal telefonisch einig.

Die Auflistung jetzt nach HOAI-Phasen hat er uns erst jetzt zur Verfügung gestellt....
 
I

Ippebson

Bei einer Rechnung von über 13 T€ über eine Leistung, die Euch nur die Erkenntnis bringt, dass ihr es so nicht wollt, wäre echt die Frage, ob ihr es nicht doch noch mal miteinander versucht. Der Preis von 55 T€ sollte doch dann bleiben?!
Ansonsten gilt wahrscheinlich, dass ihr zahlen müsst. Er ist Dienstleister und schuldet nicht das Gefallen vergleichsweise zu einem Frisör, sondern die Dienstleistung.

VG
 
N

Notstrom

Der Architekt bekommt definitiv Geld. Notfalls rechnet er nach HOAI die Entwurfsplanung ab. Dazu braucht es keinen schriftlichen Vertrag. Mündlich ist ebenso gültig.
Ohne was zu bezahlen kommst du nicht raus. Das weiß man eigentlich wenn mit Architekt gebaut werden soll. Bei schlüsselfertig sind die Entwürfe meist kostenlos.
Nun ja... ohne Ph 1 und Ph 2 (und hierzu gibt es einfach nichts), gibts aus meiner Sicht keine Ph3, also keine Entwurfsplanung und somit aus meiner Sicht auch kein Anspruch auf dieses Honorar. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
 
DASI90

DASI90

Meines Erachtens hat der Architekt Leistungsphase 1-3 erbracht. Du hast doch hier schon den Entwurf vorgezeigt. Was die Kostenberechnung angeht weiß ich nicht was ihr bekommen habt oder auch nicht.
 
kaho674

kaho674

Wäre hier auch vorsichtig. Es wurde ja eine Leistung erbracht. Deshalb ist bei diesen Preisen zu überlegen, ob man sich zusammen setzt und doch noch etwas schönes zusammen hin bekommt. Der letzte Entwurf wurde ja hier im Forum schon soweit verbessert, dass daraus ne runde Sache würde.
Vielleicht hat der Architekt auch noch Stärken beim Kontakt zum Bauamt und den Gewerken, die Ihr jetzt noch nicht seht.

Wenn erst mal der Anwalt eingeschaltet ist, kann man kaum mehr zurück. Andererseits kanns natürlich auch wirklich ne Niete sein. Jetzt ist Euer Fingerspitzen- und Baugefühl gefragt.
 
Zuletzt aktualisiert 11.07.2025
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2488 Themen mit insgesamt 86536 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Einfamilienhaus, ~160m², Bauhausstil; Erster Entwurf nach unseren Wünschen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung - Seite 536
2Architekt - Pauschales Angebot statt HOAI für Einfamilienhaus 12
3Abbruch Zusammenarbeit Architekt - verlangt überzogenes Honorar - Seite 228
4Wer hat mit Architekt gebaut? Erfahrungen?? - Seite 1185
5Bauingenieur vs. Architekt - Seite 217
6Erfahrungen zum Bauen Architekt mit Festpreis? - Seite 330
7Kosten Architekt? Was habt ihr gezahlt? Welcher Preis ist normal? - Seite 435
8Kostenaufstellung von Architekt - realistisch? - Seite 420
9Grundriss EFH165 qm erster Entwurf - Architekt unzufrieden - Seite 474
10HOAI oder warum Architekten kein Interesse haben..... - Seite 638
11Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben? - Seite 216
12Den Plan selber zeichnen?, Braucht man unbedingt einen Architekt? 11
13Architekt total geschlampt - Erfahrungen? 17
14Schmlußssrechnung Architekt - Seite 213
15Architekt --> Absprachen? Was ist das? - Seite 321
16Kosten Bodengutachten - Bezahlt die der Architekt oder wir? 12
17Zusammenarbeit mit einem Architekt - wie funktioniert es richtig? - Seite 222
18Planung / Architekt, Einbeziehung Fachplaner für Genehmigungsplan 10
19Kostenabschätzung Architekt Einfamilienhaus. Eure Einschätzung 44
20Doppelhaus Architekt oder GU / Fertighaus oder Massiv 13

Oben