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ᐅ Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung


Erstellt am: 15.05.2019 10:00

stephan.l 15.05.2019 10:00
Guten Tag! Ich bin neu hier im Forum und könnte etwas Hilfe gebrauchen. Ich habe einen Vertrag mit einem Architekten nach HOAI 2013 über die Phasen 1 - 8 geschlossen. Sein Honorar liegt SEHR hoch bei 18,5% der Gesamtkosten. Er ist auch Bauleiter. Der Architekt war bei Beauftragung schon 72 Jahre, er empfahl sich durch Bauerfolg bei einem Nachbarn.

Der Architekt hat bereits 75% des Gesamthonorars als Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt, von dem Haus (Keller, Erdgeschoss, Schlaf-Etage) ist jedoch bisher noch nicht einmal der Keller fertig (anteilige Kosten bisher 24% für Bauunternehmen vom Gesamtbetrag für die Baukosten), weitere Gewerke wurden kaum (dokumentiert) bearbeitet, Terminplan fehlt, für die oberen Geschosse fehlen die fertigen Ausführungspläne. Auf der Baustelle läßt er sich pro Monat maximal einmal für eine Stunde sehen, es kam dadurch zu Missverständnissen im Bauablauf aufgrund mangelnder Aufsicht.

Nun hat der Architekt eine weitere Rechnung gestellt, damit wären dann in Summe schon 86% des Gesamthonorars gezahlt. Ich habe ihm den obigen Sachverhalt dargestellt und auf eine dem Baufortschritt angemessene Abschlagszahlung verwiesen, die Rechnung möge bitte zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.

Daraufhin hat der Architekt angefangen sich mit dem Bauunternehmer bis zum Bruch zu streiten und teilt mit, er könne aufgrund unzureichender Qualität des Bauunternehmers nicht weiterarbeiten und er würde das auch nicht tun, solange seine völlig berechtigte Forderung nicht beglichen wäre. Der Bau steht still, da die Pläne für das Erdgeschoss fehlen.

Meine Frage wäre: kann der Architekt beliebig hohe Abschlagszahlungen auf die HOAI fordern, ohne entsprechenden Fortschritt und Leistungserbringung?

Dankeschön, wenn jemand damit Erfahrung hat.

rick2018 15.05.2019 10:17
Vollkommen überbezahlt. Für was hat er das Geld bekommen wenn noch nicht mal die Pläne fertig sind?
Suche dir einen Baurechtsanwalt. Eventuell kannst du ihn zum weitermachen „überreden“ oder Rückforderungen stellen.
Das hört sich schon verfahren an. Kein weiteres gutes Geld dem schlechtem nachwerfen.
Das war vermutlich nicht das was du hören wolltest.
Denke das läuft einen Architektenwechsel und Rechtsstreit raus.

Dr Hix 15.05.2019 10:21
Nope!

Abschlagszahlungen bedürfen (auch) einer prüffähigen Rechnung. Die wird es ohne parallelen Leistungsfortschritt aber nicht geben können. Architekt (schriftlich) auffordern seine Arbeit wieder aufzunehmen und schon mal nach seiner Berufshaftpflicht fragen

sichtbeton82 15.05.2019 10:27
Die Leistungsphasen beim Einfamilienhaus ergeben sich wie folgt:



























































Leistungsphase 1
(Grundlagermittlung)


2 %




Leistungsphase 2
(Vorplanung)



7 %




Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung)


15 %




Leistungsphase 4
(Genehmigungsplanung)


für Gebäude 3 %
für Innenräume 2 %




Leistungsphase 5
(Ausführungsplanung)


für Gebäude 25 %
für Innenräume 30 %




Leistungsphase 6
(Vorbereitung der Vergabe)


für Gebäude 10 %
für Innenräume 7 %




Leistungsphase 7
(Mitwirkung bei der Vergabe)


für Gebäude 4%
für Innenräume 3 %




Leistungsphase 8
(Objektüberwachung)



32 %





Die Rechnung spiegelt sich also NICHT am eigentlichen Baufortschritt, sondern am Erfüllungsgrad der einzelnen Leistungsphasen (LP). Das kann überdeckend sein, muss es aber nicht.
Leistungsphase 1, 2, 3 und 4 sind vermutlich voll erfüllt. Daher kann er 27% seines Honorars in Rechnung stellen.
Für die Leistungsphase 5-8 müsstest du abschätzen wie viel erbracht wurde.

Wie lief es beim Nachbarn? Waren die "Vorauszahlungen" auch so hoch?

Zaba12 15.05.2019 10:56
sichtbeton82 schrieb:

Die Leistungsphasen beim Einfamilienhaus ergeben sich wie folgt:



























































Leistungsphase 1
(Grundlagermittlung)


2 %




Leistungsphase 2
(Vorplanung)



7 %




Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung)


15 %




Leistungsphase 4
(Genehmigungsplanung)


für Gebäude 3 %
für Innenräume 2 %




Leistungsphase 5
(Ausführungsplanung)


für Gebäude 25 %
für Innenräume 30 %




Leistungsphase 6
(Vorbereitung der Vergabe)


für Gebäude 10 %
für Innenräume 7 %




Leistungsphase 7
(Mitwirkung bei der Vergabe)


für Gebäude 4%
für Innenräume 3 %




Leistungsphase 8
(Objektüberwachung)



32 %





Die Rechnung spiegelt sich also NICHT am eigentlichen Baufortschritt, sondern am Erfüllungsgrad der einzelnen Leistungsphasen (LP). Das kann überdeckend sein, muss es aber nicht.
Leistungsphase 1, 2, 3 und 4 sind vermutlich voll erfüllt. Daher kann er 27% seines Honorars in Rechnung stellen.
Für die Leistungsphase 5-8 müsstest du abschätzen wie viel erbracht wurde.

Wie lief es beim Nachbarn? Waren die "Vorauszahlungen" auch so hoch?
Sehe ich genauso, jedoch sich 1x im Monat blicken lassen, ich keine Objektüberwachung im eigentlichen Sinne. Das sollte auch klar sein. Aber was heißt den mangelnde Aufsicht? Wo bist auf eigentlich? Der Rohbauer kann auch nur „Mist“ bauen wenn er nicht genau weiß wie und was er machen soll, den Ausführen können die schon alle!

Immer dieses „ich zahle den Architekten also muss ich nichts machen“-Denken. Was bringt es Dir wenn Du dich zurücklehnst und mit dem Finger auf den Architekten zeigen kannst. Es ist dein Bauvorhaben nicht das Bauvorhaben des Architekten. An Ende hast Du die Probleme.

stephan.l 15.05.2019 11:36
Vielen Dank! Ich habe mir schon einen Fachanwalt gesucht, der die Rechnung überprüfen wird. Kündigung aus wichtigem Grund ist eine sehr gefährliche Sache, die ich nur ungern machen würde.

Die Leistungsphasen habe ich schon detailliert verglichen, nach Anhang 10 zur HOAI. Ich komme auf etwas mehr als 27%, aber keine 75% und schon gar keine 86%. Der Nachbar hat mir abgeraten, ihn nach dem Rohbau weiterzubeschäftigen. Aber da lief es trotzdem besser. War vor 15 Jahren...

Zaba12, wie kommst Du darauf "ich zahle den Architekten also muss ich nichts machen"? Ich muß bei jedem Treffen mit dem Architekten detailliert Protokoll führen, da ansonsten nie klar ist, was besprochen und wie entschieden wurde. Er macht es nicht. Aber als Laie kann ich auf dem Bau nicht erkennen, wie lang der Armierungsstahl sein muß. Wenn der dann zu kurz ist, habe ich das ganz bestimmt nicht zu verantworten. Ich kann höchstens die Fotos liefern.

Sehr spanisch kommt mir auch vor, daß zwar im HOAI 2013 Vertragstemplate steht, daß ich den Tragwerksplaner beauftrage und bezahle. Das hat mir aber der Architekt "abgenommen" (ohne zu fragen!) und stillschweigend seinen Buddy beauftragt. Dafür wurde mir vom Architekten das Honorar für die Tragwerksplanung dann einfach mit in Rechnung gestellt. Dadurch bin ich nun auch noch vom Duo Architekt & Statiker abhängig. Ist mir zu spät aufgefallen.
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