Wo ist eine Brandschutztür Pflicht?

4,70 Stern(e) 3 Votes
I

instigater

Hallo zusammen,
meine Frage ergibt sich eigentlich schon aus dem Betreff, aber um es noch etwas genauer zu machen:
Im Anhang findet ihr den Grundriss des Kellers unseres Hauses, welches wir gekauft haben. Es ist noch etwas Zeit bis zum Einzug, dennoch machen wir uns schon Gedanken.
Die Heizung befindet sich im Raum "Keller 1". Dieser Raum ist von "Keller 2" mit einer Brandschutztür separiert.
Außerdem ist der Wohnbereich von "Keller 2" (Tür bei der Treppe) ebenfalls mit einer Brandschutztür separiert.

Ist in diesem Fall die letztgenannte Brandschutztür Pflicht, oder könnte man diese auch durch eine "normale" Tür ersetzen?

Vielen Dank für eure Antworten.
 

Anhänge

wrobel

wrobel

Moin

Bei der von mir vermuteten Leistung des Wärmeerzeuger und der gelagerten Brennstoffmengen ist in der Regel keine notwendig.


Olli
 
I

instigater

Die Gasheizung hat meiner Erinnerung nach 27KW. Eines habe ich vorhin vergessen: Vom Keller aus kommt man über die Treppe in das Wohnzimmer, wo ein Kamin verbaut ist. Macht dieser Umstand ggf. doch eine Brandschutztür erforderlich?

Zum Hintergrund meiner Frage: Wir haben 2 Katzen deren Katzenklo im Keller aufgestellt werden soll. Aus energetischen Gründen möchte ich die Tür zum Keller jedoch nicht rausnehmen, denke aber über eine andere Tür nach, in die man dann eine Katzenklappen einbauen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Haustechnik / Ökologisches Bauen gibt es 917 Themen mit insgesamt 12103 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben