Unbekannte Vorgaben für Grenz-Garage

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J

JayneCobb

Hallo zusammen,
mein "Hauptthread" ist dieser hier:


mit unserem geplanten Haus, für das wir vor kurzem eine Vorab-Anfrage beim Bauamt gestellt haben.
Dummerweise ragt das Haus um einiges aus dem Baufenster raus (s. Screenshot), allerdings in den Süden, dem sich ein Grünstreifen anschließt, der nicht bebaut werden darf.
Deshalb dachten wir, dass es vielleicht genehmigt wird.
Dies hat uns der Mitarbeiter nun verneint; eine geringe Überschreitung wäre evtl. okay, aber diese hier sei zu massiv.
Also müssen wir wohl oder übel die Garage samt Haus 2,5 m in den Norden an die Grenze zum Nachbarn schieben.

Davon abgesehen, dass als Grenz-Garage nun die max. Seitenansichtsfläche von 25 qm gilt, meinte der Mitarbeiter, dass nun der Keller unter der Garage ja nur maximal 1 m aus der Erde rausgucken dürfte, da der Keller ja mit einer Tür an das Haus angeschlossen ist und daher als Nebengebäude gilt.
Wäre keine Verbindung vorhanden, würde diese Vorgabe nicht gelten.
(Angeblich zum Schutz des Nachbarn, aber dem kann der Tür-Status unseres Kellers doch egal sein?!)

Kennt jemand diese Vorgabe, also insbesondere das mit dem 1 m?!
Unser Architekt (selber Landkreis wie der Bauplatz; hat sogar schon einige Häuser dort in dem Neubaugebiet geplant) meinte, er sei seit 29 Jahren tätig und hätte noch nie davon gehört.

Wir bauen in Baden-Württemberg.

Noch zur Ergänzung:
Der hellgrüne Streifen gehört noch zu unserem Grundstück als sog. private Grünfläche, die nicht überbaut werden darf.
Erst das Dunkelgrüne ist die angrenzende allgemeine Biotopfläche.

Danke schon mal!

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hanghaus2000

hanghaus2000

Warum machst hier einen neuen Beitrag auf.

Hier der Link zum Alten Beitrag:

https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissentwurf-efh-hanglage.37183

Meinen Vorschlag für die Platzierung auf dem Grundstück hätte das Problem nicht. Ist ein CP an der Strasse nicht zulässig?

Der Baukörper im Bebauungsplan ist ca. 1 m über der Baugrenze dann gleich mal 2 m zu planen ist schon etwas verwegen. Zumal der Balkon auch noch 2,5 m zusätzlich über die BG hinaus ragt.

Die Garage an die Grenze hilft mMn nur das Haus samt Garage 50 cm tiefer zu setzen. Da kannst dann die 25m2 auch einhalten.

Ich habe es nochmal nachgemessen, eventuell reichen auch schon 18cm tiefer und das Haus samt Garage an die Baugrenze im Westen.
 
11ant

11ant

(In https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissentwurf-efh-hanglage.37183/page-11#post-500457 kann man die Höhenpunkte sehen)
Dummerweise ragt das Haus um einiges aus dem Baufenster raus (s. Screenshot),
Noch dümmer ist, daß mir das entgangen ist: ich habe in Deiner Zeichnung die Grundstücksgrenze für die Baufenstergrenze gehalten und mich schon gewundert, warum Ihr die Spitze des Baufensters "verschenkt" hättet. Vielleicht führt der Verschiebungsgedanke ja nun zu einer Renaissance meines Vorschlages, der Schräge der Baufenstergrenze an der Giebelseite zu folgen :)
Davon abgesehen, dass als Grenzgarage nun die max. Seitenansichtsfläche von 25 qm gilt, meinte der Mitarbeiter, dass nun der Keller unter der Garage ja nur maximal 1 m aus der Erde rausgucken dürfte, da der Keller ja mit einer Tür an das Haus angeschlossen ist und daher als Nebengebäude gilt.
Wäre keine Verbindung vorhanden, würde diese Vorgabe nicht gelten.
(Angeblich zum Schutz des Nachbarn, aber dem kann der Tür-Status unseres Kellers doch egal sein?!)
So sind nun einmal die Vorschriften. Ich sage ja auch immer, daß die Kniestockhöhenvorschriften überflüssig sind, weil der Nachbar schon von der Traufhöhe geschützt wird, und ihm egal sein kann, wie weit darunter die Geschossdecke liegt. Ich sende Dir mal privat, wo ich im "Grünen" Deine Grenzgarage diskutiert hatte. Hier ist "unser" Fachmann leider von Bord gegangen.
Meinen Vorschlag fuer die Platzierung auf dem Grundstück hätte das Problem nicht. Ist ein CP an der Strasse nicht zulässig?
Dein Vorschlag war dieser hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissentwurf-efh-hanglage.37183/page-12#post-500486 und ein gesondertes Ca/Cp Baufenster erinnere ich im Bebauungsplan nicht gesehen oder gelesen zu haben.
Die Garage an die Grenze hilft mMn nur das Haus samt Garage 50 cm tiefer zu setzen. Da kannst dann die 25m2 auch einhalten.
Ich hatte das Haus auf 460.00 und die Garage auf 459.70 vorgeschlagen. Zur Einhaltung der Wandfläche würde ich eher (die Fahrradplätze sind ja vor dem hausnäheren Auto) die Garage vor dem grenznäheren Auto auf 6 m kürzen, als sie tiefer zu legen.
 
J

JayneCobb

Danke für Eure Gedanken und Bemühungen!

Wir möchten aber nur noch das Nötigste ändern, nicht über komplett neue Grundrisse etc. diskutieren.
Ein Carport wird laut unserem Architekten flächenmäßig genauso behandelt wie eine Garage, das reißt uns also nicht raus.

@hanghaus2000, ich habe die Frage hier im Baurechtsforum gestellt, da ich ja eine explizite Frage zum Baurecht habe.
Nämlich, ob jemandem diese 1m-Regel bekannt ist bzw. ob die hier greift.
Denn davon hängt für uns ab, ob wir eine innere Verbindungstür zwischen Keller und Haus haben können oder nicht.
Meinen ursprünglichen Thread hatte ich in meinem Eingangspost ja auch selber verlinkt.

Zur Einhaltung der Wandfläche würde ich eher (die Fahrradplätze sind ja vor dem hausnäheren Auto) die Garage vor dem grenznäheren Auto auf 6 m kürzen, als sie tiefer zu legen.
Genau das hat der Architekt gemacht (bzw. auf 5,50 gekürzt).
 
Hangman

Hangman

Woran genau stört sich denn das Bauamt? An der Hausecke außerhalb des Baufensters oder an der Balkonecke oberhalb des Biotops? Müssen Lichtschacht/hof und Eingangsüberdachung im Westen in das Baufenster oder könnte man das Haus wirklich nach Westen verschieben? Und wäre es möglich nur die Garage tiefer zu legen (also nicht das ganze Haus)? Evtl kommt ihr mit einer Kombination dieser Maßnahmen weiter.

Ansonsten die Tür zum Keller mit Trockenbau verschließen und beim ungeschickten Versuch dort später ein Weinregal anzubringen klafft dann dort auf einmal ein Loch ;)
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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