Müll auf der Baustelle - Was ist tolerierbar?

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R

R.Hotzenplotz

Hallo!

Ich habe den Garten-Landschaftsbauer vor Ort gehabt und der sagte, ich soll bloß zusehen, dass der Generalunternehmer die Baustelle sauber hinterlässt. Das ging so weit, dass er sagt, wenn da hinterher noch Zigarettenkippen auf dem Grundstück liegen, wird er das als Entsorgung von Müll durch Fremdgewerke berechnen. Ist das normal?

Der GU sagt natürlich, er sei nicht dafür da, dass er die Zigarettenkippen seiner Handwerker wieder aufsammelt und auch kleine Poroton-Brösel sind als Verbleib auf der Baustelle zu akzeptieren. Nun weiß ich nicht, wo da genau die Grenze liegt, was muss der GU machen, was nicht? Ist ja relativ simpel dann. Wenn ich weiß, was er machen muss, kann ich ihn schriftlich auffordern, das Grundstück zum Abschluss seiner Leistungen komplett zu reinigen und mir den Vollzug zu melden. Danach ggf. noch vorhandene Reste fotografieren, eine Nachfrist setzen und auf ansonsten fällige Verrechnungen mit der Schlussrate verweisen.

Ein weiterer Diskussionspunkt werden mit Sicherheit die ganzen "kleinen" Putzreste in den Büschen etc.

Wie war es auf euren Baustellen? Im Vertrag steht dazu nichts...... teilweise liest man ja vom Innenbereich etwas von "besenrein" - eine solche Bezeichnung für das Abschließen der Baustelle im Außenbereich finde ich keine und weiß nicht, was dort allgemein erwartet werden kann.
 
I

ivenh0

Wir haben ein ähnliches Thema. Auch bei uns liegen im Rohbau Zigarettenstummel, Nägel, Betonreste, etc. herum. Aber wozu darüber aufregen?
--> Besen, Kutterschaufel und Kehrwisch, dazu noch einen Eimer in die Hand und es kann schon losgehen. Besser zwei Stunden auf der Baustelle und frischen Luft verbringen als rumärgern
 
R

R.Hotzenplotz

Also so sieht es bei uns draußen aus.... Dachdecker und Rohbauer sind schon lange weg.... das werden die Putzer mit Sicherheit nicht mehr aufräumen.
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Zum aufregen ist das auch wirklich kein Thema. Aber ich würde schon gerne wissen, was man verlangen kann und was nicht, denn das ist ja relativ simpel, bei nicht erfolgter Reinigung Abzüge geltend zu machen. Die Entsorgung von dem Zeug muss ja auch bezahlt werden.
 
O

Obstlerbaum

Gegenfrage: verspricht Dein Vertrag einen "besenreinen" Außenbereich? Da gibt es keine Standards, auf die man sich berufen kann. Abzüge kannst Du gleich doppelt vergessen...

Ich finde die Vorab-Ansage Deines Außenbauers auch leicht mimosig.
 
R

R.Hotzenplotz

Gegenfrage: verspricht Dein Vertrag einen "besenreinen" Außenbereich? Da gibt es keine Standards, auf die man sich berufen kann.
Nein. Dazu steht nichts drin.

Auf einer einschlägigen Internetseite habe ich eben das gefunden:
"Nach der VOB/C sind die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, Nebenleistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören."

Also bin ich weder zuständig für die Entsorgung von Baumaterialien noch für das Einsammeln der Butterbrotstüten, Flaschen etc. der Handwerker. Oder sehe ich das falsch?
 
O

Obstlerbaum

Nein. Dazu steht nichts drin.

Auf einer einschlägigen Internetseite habe ich eben das gefunden:
"Nach der VOB/C sind die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, Nebenleistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören."

Also bin ich weder zuständig für die Entsorgung von Baumaterialien noch für das Einsammeln der Butterbrotstüten, Flaschen etc. der Handwerker. Oder sehe ich das falsch?
Spiel das mal geistig durch: wenn der Bauunternehmer abstreitet, dass die Tüten/Flaschen/whatever von seinen Leuten sind, müsstest Du wegen sowas eine Beweisaufnahme starten. Schießt meines Erachtens über's Ziel hinaus und könnte im schlimmsten Fall sogar wegen Geringfügigkeit abgewiesen werden. Ist nicht schön, aber vermutlich wirst Du selber ran müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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