Halteverbotszone vor Grundstück

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C

chrisw81

Liebe Foris,

heute hatte ich die Grundstücksbegehung mit meinem Bauleiter.
Vor dem Grundstück verläuft eine öffentliche Straße, an deren Straßenrand man parken kann.
Die Straße ist recht schmal (2 Autos passen aber aneinander vorbei).
Um die Zufahrt zur Baustelle für die Laster zu gewährleisten, möchte der Bauleiter, dass ich eine Halteverbotszone auf beiden Seiten der Straße für die Bauzeit gewährleiste.

Ist das üblich, bzw. müsste dass dann nicht bei vielen Hausbaustellen so sein, weil die meisten ja an öffentlichen Straßen sind und ja immer jemand parken könnte? Ist mir bisher noch nie so aufgefallen. Theoretisch könnte ja immer jemand dort die Zufahrt zuparken.

Weiterhin möchte der Bauleiter auch eine kurzzeitige Straßensperrung, wenn z.B. der Kran (teilweise auf der Straße) aufgebaut wird.

Danke für eure Antworten!
 
M

Maria16

Gibt es durchaus öfter. Halteverbot und Co. beantragst du (gebührenpflichtig) bei der zuständigen Behörde. Wenn es eine Gemeindestraße ist, dann bei der Gemeinde. Drauf setzen, dass schon keiner parkt, kann man nur, wenn man ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn hat. Egal, was unsere sonst für Marotten haben mögen, wenn wir sie um Umpaken oder Freihalten gebeten haben, hat das immer auch ohne Haltverbot funktioniert. :) Bekannte hingegen sind auf Granit gestoßen, dass ihnen überhaupt die Haustür geöffnet wird und waren ziemlich enttäuscht, dass trotz offensichtlicher Baustelle vor ihrem Grundstück gehalten wurde.
 
C

chrisw81

Bei der zuständigen Behörde wurde mir gesagt, dass die Baufirma das Halteverbot beantragen sollte oder mir eine Vollmacht ausstellen sollte. Ansonsten kann ICH für die Schäden haftbar gemacht werden, die durch die aufgestellten Schilder (z.B bei Sturm) entstehen. Die Baufirmen haben da wohl dann so eine Haftpflicht, die das übernimmt. Kennt sich da jemand aus?
 
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danixf

Bei der zuständigen Behörde wurde mir gesagt, dass die Baufirma das Halteverbot beantragen sollte oder mir eine Vollmacht ausstellen sollte. Ansonsten kann ICH für die Schäden haftbar gemacht werden, die durch die aufgestellten Schilder (z.B bei Sturm) entstehen. Die Baufirmen haben da wohl dann so eine Haftpflicht, die das übernimmt. Kennt sich da jemand aus?
Stimmt soweit ich weiß. Aber deine Bauherrenhaftpflicht KÖNNTE!!! das auch abdecken. Würde dort mal nachfragen und mir bestätigen lassen. Ansonsten nochmal ein Gespräch mit deinem Bauleiter suchen.
 
C

chrisw81

Stimmt soweit ich weiß. Aber deine Bauherrenhaftpflicht KÖNNTE!!! das auch abdecken. Würde dort mal nachfragen und mir bestätigen lassen. Ansonsten nochmal ein Gespräch mit deinem Bauleiter suchen.
Ich habe grad bei der Versicherung angerufen, die Bauherrenhaftpflicht würde das tatsächlich übernehmen. Ich frage trotzdem nochmal nach beim Bauleiter oder der Hausbaufirma, wie das bei ihnen gehandhabt wird. Natürlich werden sie natürlich versuchen alles soweit wie möglich auf den Bauherren abzuwälzen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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