Müll auf der Baustelle - Was ist tolerierbar?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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R

R.Hotzenplotz

Allgemeinmüll ist nicht das Riesen Problem. Poroton, Eisenteile, Styrodurreste sind doch eindeutig.
 
O

Obstlerbaum

Was hat denn Deine Baufirma dazu gesagt? Vor dem Nachfragen im Forum hätte ich Mal dort angerufen. Anwalt geht immer, aber lohnt sich das wirklich?
 
M

Müllerin

Bei uns wurde sehr sauber gearbeitet, jeder hat seinen Dreck bisher mitgenommen.
Was wir gemacht haben: ich hab nen Sack voll Styroporreste gesammelt -> gelber Sack
wir haben mal einen Nachmittag die Garage + Einfahrt von (vielen) Nägeln und (wenig) Putzbrocken, einige Holzstückchen, kleinere Metallteile etc befreit. Das waren ca 3 Putzeimer, die kamen dann in unseren Restmüll und gut wars.
 
R

R.Hotzenplotz

Was hat denn Deine Baufirma dazu gesagt? Vor dem Nachfragen im Forum hätte ich Mal dort angerufen. Anwalt geht immer, aber lohnt sich das wirklich?
Wieso Anwalt? Wenn ich Geld einbehalte weil etwas nicht ordnungsgemäß erledigt ist, bin nicht ich der, der einen Anwalt braucht sondern der Bauunternehmer, wenn er der Meinung ist, ich behalte Geld zu unrecht ein.

Aussage der GU war, der Gartenbauer soll die Porotonreste bei den Erdarbeiten einfach mit drunter mischen und die Kippen ebenso. Das sei normal und er habe das noch nie anders gehört. Der Gartenbauer wiederum sagt, er hat häufiger diese Probleme und nur, wenn die Bauherren Gelder einbehalten, funktioniert es in einigen Bauvorhaben.

Das waren ca 3 Putzeimer, die kamen dann in unseren Restmüll und gut wars.
Mit sowas hätte ich jetzt auch kein Problem.
 
Z

Zaba12

Wenn es nicht in deinem Vertrag steht und Du es nicht beauftragt hast dann wird es deine Aufgabe sein. Wie auch meine und aller anderen Neubaubesitzer auch.
 
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R.Hotzenplotz

Wenn es nicht in deinem Vertrag steht und Du es nicht beauftragt hast dann wird es deine Aufgabe sein. Wie auch meine und aller anderen Neubaubesitzer auch.
Also bist du der Ansicht, dass das von mir Zitierte von vorhin falsch ist? Wenn ja, woran machst du das fest?
Ebenfalls wäre die Frage, warum sie dann überhaupt alle "aufräumen", wenn sie es doch nicht machen müssen?

Auf einer einschlägigen Internetseite habe ich eben das gefunden:
"Nach der VOB/C sind die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie das Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, Nebenleistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören."
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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