Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

4,90 Stern(e) 36 Votes
11ant

11ant

Es geht mir hier erst mal nur darum, wo und wie ungefähr das Haus auf diesem Grundstück aufgestellt werden sollte.
Das Grundstück ist nicht winzig, das Baufenster ebensowenig einengend, Dir genügt ein einzelner Stellplatz (dem Bebauungsplan auch ?), also wieso willst Du Dich vor der Grundrissfindung schon damit einengen, wo das Haus hin soll ? - erhoffst Du Dir von dieser Entscheidung "den ersten Federstrich zum Bruch der Schreibblockade" ?

Ja, haben wir bis zu 0,23 Überschreitungsmöglichkeit, lt. Aussage Vertriebler, dessen Chef angebl. Buddy der Amtsleiterin ist.
Und wenn die vor der Baugenehmigung zu ihrem Ehemann zurück geht, ist diese Schäferstündchen Connection nichts wert
 
L

ltenzer

Geh- Fahr- und Leitungsrecht, leider.
Benutzt der Nachbar das auch als Zufahrt? Also ist dieser Streifen befestigt bzw. mit Auto befahrbar?
Dann würde hieraus ja auch die Option entstehen, Euren eigenen Stellplatz planrechts an die östliche bzw. südöstliche Seite zu setzen.
Das Haus würde ich eher nahe an die Straße setzen, damit Euch hintenrum auch noch ein sichtgeschützter Bereich bleibt.
So weit nach planoben positioniert wie auf Deinem mittleren Bild, aber direkt an die 5-Meter-Linie zur Straße.

Ihr hättet dann einen schönen privaten Bereich im Südostgarten hinter dem Haus und einen herrlichen und großen Südwestgarten neben dem Haus inklusive reichlich ganzjähriger Abendsonne.
 
Tolentino

Tolentino

Dann kannst Du also planoben nichts hinstellen, auch nicht pflastern. Kein Carport, keinen Stellplatz.
Dann bleiben Dir abzüglich 5 Meter Stellplätzetiefe 8,30 Breite fürs Haus.
Also 8,30 x 12, wenn die Herren gnädig mit der Terrasse sind, weil ihr wenig weitere Pflasterung plant/braucht.
Verstehe die Rechnung nicht 100%ig.
Planoben sind ja die 3m GWL-Recht, die ich ja aber auch befahren kann. Ich könnte dann doch reindrehen und parallel zur Straße vorm Haus parken. Der Stellplatz braucht doch maximal 3m Breite. Also 21,3m-8m=13,3m oder?

Die Frage ist: kannst Du Dir das Haus leisten?
nicht jedes Haus, aber ja, da wären inkl allem noch 350k.

Das Grundstück ist nicht winzig, das Baufenster ebensowenig einengend, Dir genügt ein einzelner Stellplatz (dem Bebauungsplan auch ?), also wieso willst Du Dich vor der Grundrissfindung schon damit einengen, wo das Haus hin soll ? - erhoffst Du Dir von dieser Entscheidung "den ersten Federstrich zum Bruch der Schreibblockade" ?

Einerseits genau das, andererseits, finde ich, dass das Grundstück schon auch Einfluss auf den Grundriss hat. gerade mit dem Thema eines Frontgrundstücks mit der Ausrichtung und dem Geh-Fahr- und Leitungsrecht... Aber wenn du sagst, dass es eigentlich super einfach ist...

Und wenn die vor der Baugenehmigung zu ihrem Ehemann zurück geht, ist diese Schäferstündchen Connection nichts wert
So war das nicht gemeint. "Buddy" ist doch keine Affäre?
Es war ein Ausdruck dessen, dass die wohl wissen, was da geht und was nicht.

Benutzt der Nachbar das auch als Zufahrt? Also ist dieser Streifen befestigt bzw. mit Auto befahrbar?
Dann würde hieraus ja auch die Option entstehen, Euren eigenen Stellplatz planrechts an die östliche bzw. südöstliche Seite zu setzen.
Ja. Und ich hätte wohl die Nachbarn auch einzeichnen müssen. Das GFL-Recht ist für den östlichen (planrechts) liegenden Nachbar. Also kann ich nicht auf dem Streifen einen Stellplatz setzen.

Das Haus würde ich eher nahe an die Straße setzen, damit Euch hintenrum auch noch ein sichtgeschützter Bereich bleibt.
So weit nach planoben positioniert wie auf Deinem mittleren Bild, aber direkt an die 5-Meter-Linie zur Straße.
Naja, dann verlier ich aber effektiv 2 Meter zusammenhängende Gartenfläche.
Was ist denn mit Sichtschutz? Ich kann wohl gefahrlos bis 1,7m Zaun und 2m Hecke ziehen.

Ihr hättet dann einen schönen privaten Bereich im Südostgarten hinter dem Haus und einen herrlichen und großen Südwestgarten neben dem Haus inklusive reichlich ganzjähriger Abendsonne.
Aber ist das echt noch groß mit 5m Streifen? Oder ich verstehe dich falsch. Kannst du kurz zeichnen was du meinst?

Wie meinst Du das genau? Was ist mit der Grenze im Südosten zum hinteren Nachbar?
Also das hintere Grundstück ist noch nicht bebaut, bzw. kriegt nen Abriss.
Momentan gibt's also auf beiden Grundstücken noch keine Grenzbebauung. Grenzbebauung ist aber prinzipiell erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
L

ltenzer

Ja. Und ich hätte wohl die Nachbarn auch einzeichnen müssen. Das GFL-Recht ist für den östlichen (planrechts) liegenden Nachbar. Also kann ich nicht auf dem Streifen einen Stellplatz setzen.
Ich meinte nicht auf dem Streifen parken, sondern den Streifen selber als Zufahrt zu nutzen und hinter dem Haus zu parken. Weil dort könntest Du einen befestigten Stellplatz auf der Grundstücksgrenze ausbauen.

Habe mal in der Anlage grob zwei weiße Flächen als mögliche Stellplätze eingezeichnet.
Vorteil der Fläche hinter dem Haus wäre, dass Du sie offiziell als Stellplatz ausweisen und z.B.pflastern dürftest.
Bei der Variante Stellplatz vor dem Haus wäre diese Fläche offiziell nur Wiese, Du könntest Sie mit Schotterrasen ausführen (mal googeln den Begriff falls nicht bekannt) und darauf dann einfach parken, sobald das Bauamt alles abgenommen hast.

Womöglich verlangt das Bauamt auch, dass Du Stellplätze auf eigenem Grundstück offiziell ausweist. Eine Möglichkeit wäre, die hintere Fläche im Bauantrag anzugeben, aber in der Realität gar nicht auszubauen ...

Naja, dann verlier ich aber effektiv 2 Meter zusammenhängende Gartenfläche.
2 Meter Gartenfläche würdest Du nur dann verlieren, wenn Du Deinen Garten zwischen Haus und Straße im Nordwesten (!) planen würdest. Würde ich nicht machen, ergäbe für mich keinen Sinn, wenn man eine große Südwestfläche neben dem Haus hat. Von einer Südwestterrasse aus kann man auch den sommerlichen Sonnenuntergang im Nordwesten seitlich gut betrachten. In den übrigen Jahreszeiten geht die Sonne eh im Südwesten oder Westen unter. Südwestgarten ist also perfekt.

Aber ist das echt noch groß mit 5m Streifen? Oder ich verstehe dich falsch. Kannst du kurz zeichnen was du meinst?
Du hast ja nicht nur eine Gartenseite. Und wie breit der hintere Gartenstreifen wird, hängt ja noch von vielem an, der Grundriss ist ja noch ungeplant. Es gibt unzählige Menschen, die Dich um einen 5-Meter-Südostgarten beneiden würden und der wäre bei Dir ja nur eine zusätzliche Fläche neben dem großen Südwestgarten, um den Dich noch viel mehr Menschen beneiden.
lage-stadtvilla-oder-efh-auf-500-m2-rechteck-370853-1.jpg
 
H

haydee

Mit 350 k all in kommt ihr nicht weit.
Bleiben 300 k für das Haus
Mitwachshaus Flair 148 hat genug Zimmer oder Lichthaus 152 dann kann der Spitzboden im Fall von 3 Kindern zum Arbeitszimmer werden.
Stadthaus Flair 152 RE

Allerdings werdet ihr beim bemustern keinen Spielraum haben.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2294 Themen mit insgesamt 80114 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben