Hausbauangebot für Einfamilienhaus mit Hanglage realistisch?

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Franky73

Hallo,

wir haben ein Grundstück (722qm²) in Hanglage gekauft und wollten dort ein Einfamilienhaus bauen. Durch die Hanglage hätten wir beim Bau eines ganz normalen 1,5 Einfamilienhaus 2-3 Meter auffüllen müssen. Aus diesem Grund wurde uns von verschiedenen BU zu einer Kombination Bungalow/Kellerwohnung geraten. Also ein Kellergeschoss in den Hang zu bauen und oben dann ein ganz normales Geschoss drauf zusetzen mit einem Walmdach.

Nun würde ich gern einmal von euch wissen, ob das Angebot realistisch oder zu teuer ist? (siehe Anhang)
Gibt es dort Dinge die vergessen oder falsch kalkuliert wurden?

Ich würde mich wirklich über eure Einschätzung dazu freuen!

Gruß Frank
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kbt09

kbt09

Spontan aufgefallen ist mir auf Seite 3 das Sanitär/Heizungspaket ... was für eine Heizung ist denn im UG? EG steht Fußbodenheizung und UG?
 
Y

ypg

Gibt es dort Dinge die vergessen oder falsch kalkuliert wurden?
Das ist die gängige Bauleistungsbeschreibung des BU. Dort wird nix vergessen. Ob etwas falsch kalkuliert wird - wohl weniger, ein BU hat schließlich eine Mischkalkulation.
Was hier nicht geschrieben steht, ist bauseits, also von Euch noch zu leisten. Entweder durch eine Sonderausstattung, eine Leistung durch einen Dritten oder durch EL durch Euch.
Fangen wir ganz unten an, dann sind es die Malerarbeiten wie auch restl. Bodenbeläge. Wird usual als EL gemacht.
Ansonsten sehe ich noch einiges an Sonderausstattung, zb könnten größere Fliesen schon einen Aufpreis rechtfertigen. Deshalb wird aber nicht die Bauleistungsbeschreibung geändert, sondern es wird von Eurer Seite alles erfragt, was Ihr haben wollt, was es an Aufpreis gibt und in den Werkvertrag als Position mit aufgenommen - ob Ihr das haben wollt oder nicht, spielt erstmal keine Rolle.
Eure Elektrik ist ein Witz: 75 für Steckdosen + Schalter...
Was als EG genannt, wäre bei Euch UG, was OG genannt, wäre EG.
Was ist mit dem Hauswirtschaftsraum? Der wird explizit im EG genannt, der kommt aber sicherlich in den Keller. Braucht ihr da ne Hebeanlage?
Was ist mit den Kasematten für die Aussenfenster? Die sind natürlich nicht genannt, weil man sie im EG nicht braucht. Usw, usfort.

Ich finde 3 Seiten übrigens sehr „übersichtlich“, unsere war 12 Seiten lang. Je kürzer, desto ungenauer, desto unschlüssiger und lückenhafter die Bauleistungsbeschreibung.

Es gibt Menschen, die prüfen solch eine Bauleistungsbeschreibung auf Herz und Nieren und verdient damit sein Brot. ein Sachverständiger macht das auch. Würde ich in diesem Fall definitiv zu raten.
 
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Franky73

Das ist die gängige Bauleistungsbeschreibung des BU.
Was hier nicht geschrieben steht, ist bauseits, also von Euch noch zu leisten. Entweder durch eine Sonderausstattung, eine Leistung durch einen Dritten oder durch EL durch Euch.
Fangen wir ganz unten an, dann sind es die Malerarbeiten wie auch restl. Bodenbeläge. Wird usual als EL gemacht.
Ja, die Malerarbeiten sind EL ebenfalls die restlichen Bodenbeläge.

Eure Elektrik ist ein Witz: 75 für Steckdosen + Schalter...
Was wäre denn für die Größe eine realistische Anzahl?

Was ist mit dem Hauswirtschaftsraum? Der wird explizit im EG genannt, der kommt aber sicherlich in den Keller. Braucht ihr da ne Hebeanlage?
Ja, der Hauswirtschaftsraum soll in den Keller. Hebeanlage ist wofür?

Was ist mit den Kasematten für die Aussenfenster?
Auch das sagt mir wieder nichts, werde ich mal googeln.

Ich finde 3 Seiten übrigens sehr „übersichtlich“, unsere war 12 Seiten lang. Je kürzer, desto ungenauer, desto unschlüssiger und lückenhafter die Bauleistungsbeschreibung.
Deshalb ja auch meine Frage, ob etwas fehlt bzw.man unbedingt etwas (bestimmte Dinge) aufführen sollte.

Es gibt Menschen, die prüfen solch eine Bauleistungsbeschreibung auf Herz und Nieren und verdient damit sein Brot. ein Sachverständiger macht das auch. Würde ich in diesem Fall definitiv zu raten.
Danke, ich glaube das wäre dann wohl eine sinnvolle Investition!
 
Y

ypg

Deshalb ja auch meine Frage, ob etwas fehlt bzw.man unbedingt etwas (bestimmte Dinge) aufführen sollte.
Nochmal: dafür gibt es Fachmänner, die die Bauleistungsbeschreibung überprüfen. Die ist übrigens Bestandteil des Werkvertrages und wird nicht einfach mal so geändert. Es wird dann mit weiteren Posten im Auftrag erweitert.... was Du brauchst und haben möchtest, liegt ganz an Dir.
 
Zuletzt aktualisiert 18.01.2025
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