1 DH oder 2 Einfamilienhaus auf Grundstück bauen?

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Rob1107

Hallo liebes Forum,

wir stehen gerade in den Planungen der Bebauung des im Anhang befindlichen Grundstücks. Die anfängliche Planung des Noch-Eigentümers sah eine Bebauung eines DH vor (siehe Bauvoranfrage im Anhang). Wir (die neuen Eigentümer) fragen uns nun, ob auf dem Grundstück jedoch auch Platz für 2 Einfamilienhaus wäre unter Beachtung der Grenzbebauung. Geplant ist, das Grundstück hälftig zu teilen und evtl. 2 Einfamilienhaus zu bauen. Dies könnte jedoch aufgrund der Baugrenzen ziemlich schwierig werden.
Gibt es bzgl. der Grenzbebauung Ausnahmen, falls man sich mit seinem zukünftigen Nachbarn auf einen geringeren Abstand einigt? Oder ist es aufgrund der Brandschutzbeatimmungen u.ä. ausgeschlossen, dass der Abstand nicht verringert werden kann? Bestimmungen des B-Plans habe ich im Anhang mal beigefügt (obere Angaben, MI).

Danke vorab.

Lg
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11ant

11ant

Mir ist nicht klar, wo das Grundstück geteilt werden sollte (also der Verlauf der Grenzlinie).

Sollen da, wo nun das "Whs" (10.71 x 18.00) eingezeichnet ist, zwei Einfamilienhaus Platz finden ?

Gibt es bzgl. der Grenzbebauung Ausnahmen, falls man sich mit seinem zukünftigen Nachbarn auf einen geringeren Abstand einigt?
Ihr könntet beide auf den Abstand zueinander verzichten und Eure Einzelhäuser somit bis zu so dicht aneinander bauen, wie sie auch als Doppelhaushäften stehen würden.

Zwischen beiden nur ein Gäßchen (von z.B. insgesamt nur einmal 3m) zu lassen, brächte nur den Nachteil zweier weiterer Außenwandflächen, aber ohne den Vorteil daß dazwischen noch viel Licht einfallen könnte.

Ein Doppelhaus (m.E. am praktischsten miteinander) zu bauen, hielte ich für günstiger.

Worum geht es denn genau: will (nur) eine der beiden Familien lieber "freistehend" bauen ?
 
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Rob1107

Mir ist nicht klar, wo das Grundstück geteilt werden sollte (also der Verlauf der Grenzlinie).

Sollen da, wo nun das "Whs" (10.71 x 18.00) eingezeichnet ist, zwei Einfamilienhaus Platz finden ?
Das wäre die optimale Variante. Jedoch sind wir uns nicht sicher, ob 2 Einfamilienhaus dort Platz finden würden. (Besprechung mit einem Architekten wird noch erfolgen, deshalb nur vorerst mal die Einschätzung im Forum, was ihr dazu meint)

Ihr könntet beide auf den Abstand zueinander verzichten und Eure Einzelhäuser somit bis zu so dicht aneinander bauen, wie sie auch als Doppelhaushäften stehen würden.

Zwischen beiden nur ein Gäßchen (von z.B. insgesamt nur einmal 3m) zu lassen, brächte nur den Nachteil zweier weiterer Außenwandflächen, aber ohne den Vorteil daß dazwischen noch viel Licht einfallen könnte.
Bist du dir da sicher? Hättest du ggf. eine Rechtsgrundlage dafür in BW?


Worum geht es denn genau: will (nur) eine der beiden Familien lieber "freistehend" bauen ?
Eigentlich wollen beide gern jeweils 1 Einfamilienhaus bauen. Eine Partei würde zudem gern mit Keller bauen, die andere ohne. Wenn es der Platz jedoch nicht hergibt, werden es letztlich 2 Doppelhaushälfte.
 
Zuletzt aktualisiert 19.06.2025
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