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ᐅ Kann ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück sinnvoll geplant werden?


Erstellt am: 31.08.20 18:01

Climbee02.09.20 13:05
Nicht ganz richtig - es ist völlig irrelevant ob dem Bürgermeister oder dem Gemeinderat das Haus so gefällt oder ob sie MEINEN es paßt oder paßt nicht in den Ort. Das Problem hatten wir ja: Gemeinderat und Bürgermeister waren strikt dagegen (andere Firstrichtung, so was hatten wir noch nie, zu modern etc.)
Übergeordnete Baubehörde (LRA und somit letztendlich entscheidende Instanz) meinte dagegen: alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann so gebaut werden.

Der Geschmack und das Gefallen von Bürgermeister und Gemeinderat kann nie und nimmer ein Entscheidungskriterium sein - wo kämen wir dahin.

Uns hat das Gezicke der Gemeinde insgesamt 2 Jahre gekostet, aber im Nachhinein war es das wert - wir konnten so bauen, wie wir wollten. Ich gebe aber zu, daß das Nerven kostet und ich zeitweise mit meiner Kraft am Ende war und beinah aufgegeben hätte. Da war unser Architekt dann immer super cool. Der hat immer gesagt: das kriegen wir so durch - es gibt aus rechtlicher Sicht nix, was dagegen spricht.

Wir sind auch vorab ins gemeindliche Bauamt, haben uns erkundigt, abgesprochen etc. Der Mitarbeiter im Bauamt ist aber nicht im Gemeinderat und die wollten einfach nicht (und konnten auch nicht richtig Pläne lesen - es war einfach unbeschreiblich, wieviel Dummheit sich da auf kleinstem Raum befand. Ich denke noch heute mit Grauen dran)

Das Ende vom Lied war, daß nach wiederholter Ablehnung durch die Gemeinde, der zuständige Referent im Bauamt des LRA einen deutlichen Brief an die Gemeinde geschickt hat und begründet hat, warum der Bau so erfolgen kann und darf. Das war also der arme Kerl, der dadurch mehr Arbeit hatte. Dann muß man noch die Frist abwarten, in der die Gemeinde die Möglichkeit des Einspruchs über das Verwaltungsgericht hat. Meine Nerven lagen da schon ziemlich blank und ich bibberte, aber unser Architekt war noch immer die coole Sau in Person und meinte nur: laß nur, das Verwaltungsgericht folgt der Aussage der übergeordneten Baubehörde. Da müßten die von der Gemeinde schon sehr gute Argumente habe und das haben sie nicht.
Und recht hatte er.
haydee02.09.20 14:10
Der Gemeinderat hatte den Plan durchgewunken und gar nicht angeschaut. Wir waren vorab im Rathaus im ein paar Bildern, vom Plan noch weit weg.

Wir haben gebaut wie wir wollten, ohne Streit, ohne Ärger. Ein klärendes Gespräch im Vorfeld kostet doch nichts.
Ein paar Argumente um umzustimmen auch nicht.
Ob sie Entscheiden dürfen oder nicht, ob sie Ahnung haben oder nicht, sie können einen das Leben schwer machen.
Alleine so Schwammige Vorgaben wie "Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden" oder "faktische Baulinie" (die wir mit viel Fantasie eingehalten haben) läßt Spielraum für Steine.
11ant02.09.20 14:15
jpg2400 schrieb:

Es wird auf dem Grundstück aber wohl nur ein vollgeschoss zugelassen werden (dafür gab es wohl auch mal eine Bauvoranfrage, Einfamilienhaus mit 100m2 Grundfläche.).
Dann besorge mal dessen Pläne und schaue, wie dieses Haus hypothetisch auf die gewünschten 150 qm vergrößert in den genehmigten Rahmen passen würde. Im übrigen wurde ja schon der Hinweis gegeben, wie sich die niederhohe Wohnfläche bevorzugt in Nebenräumen erledigen ließe. Abgesehen davon bin ich immer wieder erstaunt, wie die Einschränkung des zweiten Nicht-Vollgeschosses schon Verschüchterung auslöst, bevor überhaupt feststeht, ob man überhaupt mehr als 40% seiner Gesamtgeschoßfläche im DG brauchen könnte.
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