Grundstück zur Hälfte im Außenbereich

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Lef47671

Hallo zusammen,

in meinem Heimatort möchte ich ein Grundstück erwerben, um ein Einfamilienhaus darauf zu errichten.
Ca. 60% des Grundstückes sind im Innenbereich der Ortschaft. Mehrere Personen am Bauamt meiner Heimatgemeinde haben mir das nach Einsicht in den Flächennutzungsplan bestätigt. Nachdem ich eine Bauvoranfrage beim zuständigen Baumt des Landkreises stellte, bekam ich die Rückmeldung, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und deswegen eine Bebauung nur für privilegierte Vorhaben möglich wäre.
Das Haus würde ich natürlich nur in den Teil des Grundstücks stellen, der im Innenbereich liegt.
Meine Frage: Kann das Bauamt des Landkreises den Bau in diesem Fall tatsächlich mit der Begründung untersagen, dass das Grundstück im Außenbereich läge, obwohl das nicht der Fall ist? Gibts hier jemanden, der einen ähnlichen Fall hatte oder mir empfehlen kann, wie ich weiter vorgehen sollte?

VG
 
Y

ypg

Zeig doch mal den Flächennutzungs- und Lageplan.
Ich gehe mal davon aus, dass in der Bauvoranfrage etwas nicht richtig dargestellt wurde, sprich ein Fehler gemacht wurde. Wer hat die denn gestellt?
 
K a t j a

K a t j a

Meiner Erfahrung nach, gleicht die Definition, was Außengebiet ist und was nicht, nicht selten einem Kuhhandel. Wir hatten einen gleichartigen Fall mit einem Grundstück mitten in einer Kleinstadt. Es lag eine längere Zeit brach und die Voranfrage wurde dann mit "innenliegendem Außengebiet" abgelehnt. Ein Grund für diese Zuordnung haben wir nie erfahren. Wir konnten glücklicherweise auf massive Kellerruinen mit erheblichem Ausmaß verweisen und damit nachweisen, dass es bereits einmal Bauland war. Außerdem hatten wir das örtliche Bauamt auf unserer Seite, da ihnen dieses Chaos auf dem Grundstück schon lange ein Dorn im Auge war.
Wir haben auch noch ein zweites Grundstück in der Familie, welches zum Teil in Dorfkern liegt und mit einem Haus bebaut ist. Der gesamte Rest ist Außengebiet und darf nicht weiter bebaut werden.
Ein ähnliches Problem hatten auch die Bauherren, die nach uns auf unserer Straße gebaut haben. Für die Bebaubarkeit haben sie eine Ergänzungssatzung bewirkt, welche die Bebauung ermöglicht hat. Das war nicht ganz billig.

Also ja, Erfahrung damit gibt es schon aber viel nützen wird Dir das vermutlich nicht.

Was Dein Grundstück betrifft, ist auch der Bereich im Innenbereich des Ortes erst Bauland, wenn es eine Baugenehmigung dafür gibt. Besser sähe es auch aus, wenn ein Bebauungsplan für die Straße existiert. Der Flächennutzungsplan ist m.W. jedenfalls keine Garantie für eine günstige Entscheidung. Letztendlich sind solche Grundstücke meist Einzelfallentscheidungen. Als erstes hilft mal der Blick von oben. Wie fügt sich ein Gebäude ein? Schließt es ggf. eine Lücke oder ist es eher am Rand ein Einzelgebäude? Wer hat die Voranfrage gestellt? Ein Profi?
 
11ant

11ant

Nachdem ich eine Bauvoranfrage beim zuständigen Baumt des Landkreises stellte, bekam ich die Rückmeldung, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und deswegen eine Bebauung nur für privilegierte Vorhaben möglich wäre.
Das Haus würde ich natürlich nur in den Teil des Grundstücks stellen, der im Innenbereich liegt.
Meine Frage: Kann das Bauamt des Landkreises den Bau in diesem Fall tatsächlich mit der Begründung untersagen, dass das Grundstück im Außenbereich läge, obwohl das nicht der Fall ist?
Vermutlich handelt es sich in Deinem Fall um ein Grundstück aus nur einem Flurstück, mit entsprechend nur einer Flurstücksnummer, und da führt die Recherche des Amtes dann wohl zur "Fehlermeldung", daß es im Außenbereich läge. Meines Wissens gibt es das aber nicht, daß ein im Innenbereich liegender Teil eines Grundstückes dafür "in Sippenhaft genommen" werden könnte, daß ein anderer Teil im Außenbereich liegt. Aus meiner Sicht kann Dir der Bau auf dem im Innenbereich liegenden Teil hier also nicht versagt / untersagt werden, sondern ist dann dem Einfügungsgebot nach §34 unterworfen. Allerdings kannst Du eine gewissermaßen "faktische Grundflächenzahl" dann auch nur auf den Flächenanteil im Innenbereich anwenden.
Gibts hier jemanden, der einen ähnlichen Fall hatte oder mir empfehlen kann, wie ich weiter vorgehen sollte?
Hier nicht, und andere Foren dürfen hier nicht erwähnt werden. Aber hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen (wo Du mich ebenfalls findest) gibt es einen "LasVegas24", dem es zum Thema "Grundflächenzahl / Bebauungsgrenze" vom 3. d.M. sehr ähnlich geht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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