Bauvoranfrage - Was ist relevant?

5,00 Stern(e) 4 Votes
F

flipmode85

Hallo liebes Forum,

ich heiße Jürgen, bin 31 Jahre alt, verheiratet und Vater eines einjährigen Sohnes.

Derzeit wohnen wir noch in Miete und möchten aufgrund immer wiederkehrender Problemen mit Rücksichtslosen Nachbarn ein Eigenheim beziehen.

Die Finanzierung bei der Hausbank wurde bis zur Vertragsunterzeichnung vorbereitet - die Bank würde unser Bauvorhaben finanzieren.

Gerne würden wir im aktuellen Wohnort bleiben und in das vorhandene Grundstück, auf welchem bereits das Elternhaus steht unser Eigenheim einfügen.

Unser Architekt hat uns sehr gut beraten und angemerkt, dass wir uns mit einer Bauvoranfrage absichern sollen.

Diese wurde bei der Zuständigen Gemeinde eingereicht und bereits im Bauausschuss und 14 Tage später in einer Gemeinderatssitzung dann erneut einstimmig abgelehnt.

Auf Rückfrage erhielten wir als Ablehnungsgrund folgenden Sachverhalt genannt.

Die Gemeinde fordert einen Nachweis bezüglich des Abstellplatzes unseres KFZ.

Weiter wurde angegeben, das im abgegebenen Plan die Bebauung, zum Ungunsten der Gemeinde getroffen sei. Hierzu sei zu erwähnen, das dass Grundstück an ein Schulgelände angrenzt. Im betroffenen Abschnitt verläuft ein 3m hoher Schutzzaun um einen Hartplatz. Notariell festgehalten ist hier ein Betretungsrecht unseres Grundstücks zugunsten der Gemeinde um etwaige Reparaturarbeiten an diesem Zaun ausführen zu können. Der Architekt hat zu diesem Zaun, bzw. der Grundstücksgrenze die Mindestabstandsfläche von 3m eingehalten. Dennoch wurde mit der Begründung, man würde durch die Bebauung diese Betretungsrecht verletzen abgelehnt.

Unser Architekt ist Fassungslos und trägt vor, das die genannten Ablehnungsgründe frühestens bei einem Bauantrag geklärt werden müssten, jedoch nicht in einer Bauvoranfrage.

Das zuständige Landratsamt hat einem Ortstermin zugestimmt, ist aber nach unserer Einschätzung eher auf Seiten der Gemeinde.

Wer behält hier Recht? Gemeinde oder Architekt? Welche Möglichkeiten bestegen, um hier zu einem positiven Ergebnis zu gelangen?

Danke,


Jürgen
 
I

Iktinos

Unser Architekt hat uns sehr gut beraten ...
Das würde ich so nicht unterschreiben wollen ...

Die Gemeinde fordert einen Nachweis bezüglich des Abstellplatzes unseres KFZ.
Das ist ein kapitaler Bock, den Stellpatznachweis zu unterlassen ... in einer BVA, welche über einen Architekten gestellt wird.

Notariell festgehalten ist hier ein Betretungsrecht unseres Grundstücks zugunsten der Gemeinde um etwaige Reparaturarbeiten an diesem Zaun ausführen zu können. Der Architekt hat zu diesem Zaun, bzw. der Grundstücksgrenze die Mindestabstandsfläche von 3m eingehalten. Dennoch wurde mit der Begründung, man würde durch die Bebauung diese Betretungsrecht verletzen abgelehnt.
Warum hat sich Dein Architekt nicht vor BVA mit der Gemeinde auf dem kurzen Dienstweg unterhalten?

Das zuständige Landratsamt hat einem Ortstermin zugestimmt,
Das ist gut!

Wer behält hier Recht? Gemeinde oder Architekt? Welche Möglichkeiten bestegen, um hier zu einem positiven Ergebnis zu gelangen?
Das weiß allein der Himmel und hängt vom Gesamtzustand der Teilnehmer im Termin ab.
 
Y

ypg

Recht! Recht hat derjenige, der am längeren Hebel sitzt, nämlich hier das Bauamt.

Ist der Architekt ein freier Selbständiger, oder bei einer Häuslebaufirma angestellt?


Gruß, Yvonne
 
E

Escroda

dass wir uns mit einer Bauvoranfrage absichern sollen.
Welchen Umfang hatte denn die Bauvoranfrage, nur planungsrechtlich oder vollumfassend? Stellplätze gehören zum Bauordnungsrecht und müssen bei einer planungsrechtlichen Bauvoranfrage nicht nachgewiesen werden.
Auf Rückfrage erhielten wir als Ablehnungsgrund folgenden Sachverhalt genannt.
Wieso erst nach Rückfrage, habt ihr keinen schriftlichen Bescheid erhalten?
Der Architekt hat zu diesem Zaun, bzw. der Grundstücksgrenze die Mindestabstandsfläche von 3m eingehalten.
Die 3m Grenzabstand sind ja nur eine baurechtliche Mindestgröße, der Notarvertrag gibt hier wahrscheinlich andere Mindestabstände vor. Dazu müsste man den genauen Wortlaut des Notarvertrages kennen. Müsste aber auch in der schriftlichen Begründung zur Ablehnung genau erläutert sein.
Unser Architekt ist Fassungslos und trägt vor, das die genannten Ablehnungsgründe frühestens bei einem Bauantrag geklärt werden müssten, jedoch nicht in einer Bauvoranfrage.
Das kommt wie bereits oben geschrieben auf die genaue Fragestellung der Bauvoranfrage an. Wer die falschen Fragen stellt, kann nicht richtige Antworten erwarten.
Wer behält hier Recht? Gemeinde oder Architekt?
Ohne Pläne, Notarvertrag und Ablehnungsgründen kann wohl niemand eine Einschätzung geben.
 
F

flipmode85

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ein Ablehnungsschreiben haben wir bisher nicht erhalten ( Entscheidung liegt etwa 3 Wochen zurück ). Stutzig machte uns nur ein Zeitungsartikel, in welchem unser Fall von der Gemeinde ausführlich beschrieben wurde - obwohl wir einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.

Welchen Umfang die Bauvoranfrage hatte, kann ich leider nicht sagen. Wir hatten zuvor einen Termin in der Gemeinde bei welchem wir unser Vorhaben geschildert haben. Die Dame meinte, es sei alles kein Problem weil das Grundstück im Wohngebiet liegt und auf jeden Fall Baurecht bestünde. Wir sollten uns aber noch mit einer Bauvoranfrage absichern. Die nötigen Unterlagen hatte man uns mitgegeben und darauf verwiesen, dass dies nur durch einen Architekten erledigt werden darf.

Dummerweise haben wir von dem Antrag welchen der Architekt ausgefüllt hat, keine Kopie erhalten. Der vom Architekten erstellte Plan wurde von mir aber noch eingescannt ( im Anhang ). Bezüglich dem Wege & Betretungsrecht muss ich noch mit meinem Vater sprechen, die Abschrift hierfür ist noch in seinem Besitz. Sicher bin ich jedoch, dass hier keinerlei Angaben bezüglich Abstände oder dergleichen festgehalten sind.
 

Anhänge

Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben