Doppelhaus Profilgleich bauen...

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M

muellix

Ich hab da mal eine Frage

In den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplan steht u.a.:

Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich, d. h. mit einheitlicher vorderer
und hinterer Gebäudeflucht, gleicher Trauf- und Firsthöhe, gleichem Dachüberstand, gleicher
Dachneigung sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten.


Die Frage die ich mir stelle ist, wie sich profilgleich hier mit folgenden Dingen definiert:

a) Breite der Doppelhaushälfte (also dürfte die eine breiter sein als die andere?)
b) Lage von Fenstern und Türen an den jeweiligen genannten Gebäudefluchten

Muss alles spiegelverkehrt gleich sein?
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Die Frage die ich mir stelle ist, wie sich profilgleich hier mit folgenden Dingen definiert:

a) Breite der Doppelhaushälfte (also dürfte die eine breiter sein als die andere?)
b) Lage von Fenstern und Türen an den jeweiligen genannten Gebäudefluchten

Muss alles spiegelverkehrt gleich sein?
Wenn das BF es zuläßt, darfst Du auch breiter bauen. Wo Deine Fenster und Türen geplant werden, ist dem Ersteller des B-Planes sicher noch in etlichen Jahren vollkommen egal

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wastl

Die Frage die ich mir stelle ist, wie sich profilgleich hier mit folgenden Dingen definiert:
a) Breite der Doppelhaushälfte (also dürfte die eine breiter sein als die andere?)
b) Lage von Fenstern und Türen an den jeweiligen genannten Gebäudefluchten
Muss alles spiegelverkehrt gleich sein?
a) Haben wir mit unserer Doppelhaushälfte so gemacht - ist dem Bauamt egal.
b) Haben wir auch unterschiedlich - z.B. Bodentief versus normal und Dachgaube versus Photovoltaik-Anlage

Was wichtig ist: Wenn es keine Festsetzungen zu Mindestgrößen gibt könnte dein Baunachbar auch wesentlich kleiner bauen (Höhe und Co) und wenn er dann VOR dir den Bauantrag einreicht, darfst du auf Grund der Profilgleichheit auch nur so klein bauen. Deshalb am Besten gleich den Kontakt zum Nachbarn suchen und gemeinsam eine Höhe festlegen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Was wichtig ist: Wenn es keine Festsetzungen zu Mindestgrößen gibt könnte dein Baunachbar auch wesentlich kleiner bauen (Höhe und Co) und wenn er dann VOR dir den Bauantrag einreicht, darfst du auf Grund der Profilgleichheit auch nur so klein bauen. Deshalb am Besten gleich den Kontakt zum Nachbarn suchen und gemeinsam eine Höhe festlegen.
Guter Hinweis!

Heutzutage läuft es aber - wenn beide DH-Partner gleichzeitig bekannt sind - anders. Das Bauamt fordert die beiden Baupartner auf, sich vor einreichen des Bauantrages zu einigen; vorher "packen" sie den Vorgang überhaupt nicht mehr an. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Nachbarhälfte nicht oder erst wesentlich später bebaut werden soll. Dann ist der Partner, welcher später baut, in der, von Dir skizzierten, Situation.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wastl

Heutzutage läuft es aber - wenn beide DH-Partner gleichzeitig bekannt sind - anders. Das Bauamt fordert die beiden Baupartner auf, sich vor einreichen des Bauantrages zu einigen; vorher "packen" sie den Vorgang überhaupt nicht mehr an.
Wieder was gelernt
Vor 3 Jahren wurde uns das "zuerst beantragt" immer als Schreckszenario genannt.
 
B

Bauexperte

Vor 3 Jahren wurde uns das "zuerst beantragt" immer als Schreckszenario genannt.
War da auch durchaus so; jedenfalls hier bei uns in NRW.

So, wie es heute gehandhabt wird, finde ich es wesentlich entspannter für alle Beteiligten. Es "zwingt" die Baupartner sich zusammenzusetzen und schon früh den Begriff des "nachbarschaftlichen Miteinanders" zu üben

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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