M
muellix
Ich hab da mal eine Frage
In den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplan steht u.a.:
Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich, d. h. mit einheitlicher vorderer
und hinterer Gebäudeflucht, gleicher Trauf- und Firsthöhe, gleichem Dachüberstand, gleicher
Dachneigung sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten.
Die Frage die ich mir stelle ist, wie sich profilgleich hier mit folgenden Dingen definiert:
a) Breite der Doppelhaushälfte (also dürfte die eine breiter sein als die andere?)
b) Lage von Fenstern und Türen an den jeweiligen genannten Gebäudefluchten
Muss alles spiegelverkehrt gleich sein?
In den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplan steht u.a.:
Doppelhäuser und Hausgruppen sind jeweils profilgleich, d. h. mit einheitlicher vorderer
und hinterer Gebäudeflucht, gleicher Trauf- und Firsthöhe, gleichem Dachüberstand, gleicher
Dachneigung sowie einheitlich in Material und Farbe zu errichten.
Die Frage die ich mir stelle ist, wie sich profilgleich hier mit folgenden Dingen definiert:
a) Breite der Doppelhaushälfte (also dürfte die eine breiter sein als die andere?)
b) Lage von Fenstern und Türen an den jeweiligen genannten Gebäudefluchten
Muss alles spiegelverkehrt gleich sein?