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ᐅ Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung


Erstellt am: 15.05.2019 10:00

stephan.l 16.05.2019 18:06
:
Sämtliche Erläuterungstexte zu den Rechnungen hier unten sind nicht gekürzt sondern vollständig. Ich wage zu behaupten, daß das schon deshalb so nicht prüffähig ist? Die Datumsangaben sind korrekt, es hat sich – Dank Bauamt – etwas gezogen… die Beträge sind inkl. MWSt.

1. Rechnung, 10/2016, 6.200 €
„bisher erbrachte Planungsleistung, Vorentwurf“

2. Rechnung Architekt, 11/2016, 10.000 €
„Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung“

3. Rechnung 01/2018, 10.000 €
„bisher erbrachte Planungsleistung, ½ Werkplanung“

4. Rechnung Architekt, 03/2018, 9.000 €
„Tragwerksplanung (statische Berechnung)“ (war laut HOAI 2013 Vertrag ausdrücklich nicht durch ihn zu beauftragen, sondern durch mich direkt)

5. Rechnung Architekt, 05/2018, 9.200 €
„Objektplanung Teil 3, Gebäude und Innenräume“

6. Rechnung Architekt, 05/2018, 10.000 €
„Tragwerksplanung (statische Berechnung), einschließlich Ausführungsplanung“
„Technische Gebäudeausrüstung (Heizung-Lüftung-Sanitär), einschließlich Ausführungsplanung“ (zum letzten Punkt habe ich keinerlei Dokumente erhalten, nichts)

Baustopp 06/2018 – 12/2018, Anwaltskosten für mich 21.000 €

7. Rechnung Architekt, 04/2019, 10.000 € - nicht gezahlt
„Architekt nach Vertrag 2.1.1 – 2.1.9 anteilig (witzig, Leistungsphase 9 ist laut Vertrag gar nicht beauftragt)
„Fahrtkosten nach Vertrag 6.2 anteilig“ (auch witzig, hatte er mir mündlich mit 0 zugesagt und in seiner Kostenschätzung mit 0 angegeben)

Ja, bei Punkt 7 habe ich dann die Reißleine gezogen. Bis zum Baustopp (eindeutig durch den Architekten zu verantworten, aber ihm nicht klar rechtlich anzulasten) war ich wohl etwas vertrauensselig. Danach dann nicht mehr. Die Referenz bezog sich gerade darauf, daß es ein sehr sehr schwieriges Bauamt ist und er damit angeblich gut umgehen konnte. Jetzt reden die nicht mehr mit ihm.

stephan.l 16.05.2019 18:15
Mottenhausen - das ist ein SEHR guter Tipp! Danke. Ich hatte anfangs gar nicht vor, mich mit HOAI zu beschäftigen. Anfängerfehler...

Zaba12 16.05.2019 19:04
Eh...wie hoch sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens? Ich kann in keinsterweise die Rechnungen nachvollziehen. Du hast bis jetzt 55k€ nur an Planungdkosten. Da ist keine Angebotsphase drin oder Bauüberwachung. Außerdem 20k€ für die Statik??? Ich habe 1,9k€ für die Statik auf Rechnung bezahlt.

Wenn deine Butze nicht min. 1 Mio€ kostet, dann, sag mir auf welcher Grundlage Du soviel Geld zahlst.

Wäre ich nicht so höflich würde ich dich fragen ob Du .... bist! Hast Du dich zu Beginn mit der Honorarverordnung und der Aufteilung der LP nicht beschäftigt???

Sowas macht mich echt sauer und dabei ist es nicht meine Kohle.

guckuck2 16.05.2019 20:45
1,9k dürften aber deutlich gegen die HOAI verstoßen. Das ist kein valider Maßstab.

Dennoch, 20k für ein Einfamilienhaus dürften schon extravagant sein

stephan.l 16.05.2019 21:42
Okay, jetzt denkt ihr vermutlich ich spinne.
Es ist ein Wochenendhaus mit 42 qm... Darunter kommt neu ein Keller mit 63 qm und eine winzige Schlaf-Etage unter einem Sparrendach. Er schätzt das auf 400k. Plus sein Honorar von 74 k inkl. MWSt.

Statik: bisher wurden dafür (Untersummen) 12,5k€ berechnet. Also 3%.
Zur Verteidigung: Außenbereich und bestenfalls neu tapezieren ist erlaubt. Normalerweise.

Dr Hix 16.05.2019 23:08
Stephan.l schrieb:

400k. Plus sein Honorar von 74 k inkl. MWSt.



Du müsstest das mal genauer aufschlüsseln, damit man sich dazu äußern kann. Auf den ersten Blick wirkt das unglaublich. Bei 400k brutto Bausumme ergeben sich irgendwas um 300k und weniger an "anrechenbaren Kosten". Da müsste er schon Zone III, Höchstsatz mit mind. 35% Umbauzuschlag aufrufen, um am Ende dieses Honorar zu erreichen.
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