Ah, BIM, schöne neue Welt. Solange sich nicht einmal 16 Bundesländer auf eine einheitliche Landesbauordnung einigen können, scheitert ja schon eine automatisierte Abstandsflächenberechnung; da wird das digitale Lebenszeitmodell eines Gebäudes inklusive digitales genehmigungsverfahren wohl noch dauern. Aber gut, Visionen müssen sein.
Heute läuft's in NRW meistens noch so, mal am Beispiel eines einfachen Einfamilienhauses nach §64 Bauordnung NRW, ohne Besonderheiten mit Bebauungsplan und optionalem Vermesser:
-Vermesser lädt die Katasterdaten im NAS-Format von Server der Katasterbehörde herunter, arbeitet den analogen/digitalen Bebauungsplan und die durchgeführte topographische Vermessung ein und sendet dem Bauvorlageberechtigten den Lageplan-Vorabzug als DWG
- Bauvorlageberechtigter erstellt Grundrisse, Ansichten, Schnitte und sendet sie dem Vermesser als DWG-Datei zu
- Vermesser ergänzt seinen Lageplan um das projektierte Gebäude, berechnet Abstandsflächen, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Geschossigkeitsnachweis und stellt fünf ausgedruckte Ausfertigungen dem Bauvorlageberechtigten zur Verfügung
- Bauvorlageberechtigter füllt die Formulare (Bauantrag, Baubeschreibung, Statistik, Befreiungsantrag...) nach Landesbauordnung aus und druckt Grundrisse, Ansichten, Schnitte fünffach aus
- Ein Paket bekommt der Bauherr, eins verbleibt beim Bauvorlageberechtigten und drei gehen zur Genehmigungsbehörde
- diese beteiligt andere Behörden (Einzelfallabhängig, z.B. Gemeinde, Umweltamt, Vermessungsamt, Liegenschaftsamt, Planungsamt, Tiefbauamt) indem die Ausfertigungen per Post versendet werden
- nach Auswertung der Stellungnahmen und Abschluss der Prüfung erfolgt die Baugenehmigung per Bescheid an den Bauherren
Sind 1. und 2. damit beantwortet?
3. Wie genau meinst Du das? Beim Dachgeschoss eines Einfamilienhaus wird z.B. geprüft, ob das Dachflächenfenster groß genug und die Brüstungshöhe tief genug ist, um 2. Rettungsweg zu sein. Bei größeren Hallen hat der Planer die Fluchtweglängen innerhalb der Brandabschnitte in die Pläne einzutragen. Bei Großprojekten wird ein Brandschutzgutachten verlangt.
4. Der Bauherr bekommt ein Schreiben mit den aufgefallenen Mängeln und Bitte um Beseitigung innerhalb einer Frist. Eine Kopie geht dem Bauvorlageberechtigten zu.
Viel Text und doch lückenhaft. Für ausführlichere Informationen empfehle ich ein Praktikum in einem Architekturbüro oder bei einer Genehmigungsbehörde.
Es soll sogar schon die eine oder andere Kommune geben, die die digitale Signatur kennt und benutzt!