Das heißt konkret? Bauausschuss? Stadtrat?Wenn nach Eurer Gemeindeordnung ein Einfamilienhaus durch den Rat muß, dann selbstverständlich auch durch den der den Verwaltungsakt vornehmenden Ebene, und nicht nur der vorbereitenden.
Das heißt überall wo die Baugenehmigung Kreisangelegenheit ist, daß es auf der Kreisebene zu behandeln ist. Auch im Kreistag wird das eigentlich beratende Gremium wohl ein Bauausschuss sein, in der Plenarsitzung hält man sich nicht mit Fachberatungen auf. Fachlich sind Ausschüsse zuständig, die beraten inhaltlich und geben ihr Votum zu den Plenarunterlagen und an ihre Ratsmitglieder in den Fraktionssitzungen. Abstimmungen geschehen dann im Plenum per Handzeichen, da werden die TOP 27 a bis z am Fließband aufgerufen, seltenst will da noch irgendwer eine Tischrede zu halten. In Bundesländern mit zweistufiger Antragsbearbeitung (Orts- oder Verbandsgemeinde nimmt die Anträge nur ein, den Verwaltungsakt erläßt dann das Landratsamt) ist entsprechend der Bauausschuss des Landkreises der entscheidende Zirkus. Das mag nach Bundesland verschieden sein, daß die sich überhaupt die Zeit für "unser´ Oma ihr klein´ Häuschen" nehmen. Mir würde für solche Peanuts ein Amtsleiter genügen, oder geht es bei Euch um eine wesentliche Ausnahme ?Das heißt konkret? Bauausschuss? Stadtrat?
Danke für deine Ausführungen!Mir würde für solche Peanuts ein Amtsleiter genügen, oder geht es bei Euch um eine wesentliche Ausnahme ?
Auch wenn es dann dort möglicherweise morgen keine freien Grundstücke mehr gibt: verrätst Du, welcher Landkreis so fortschrittlich ist ? - hat der einen parteilosen Landrat ?Wir hatten nach Eingang unseres Antrages beim Landkreis,einen Online-Zugang zum Portal unserer Baubehörde bekommen.
Dort konnten wir jeden Tag reinschauen und sahen auch die Fristen der jeweiligen,beteiligten "Unterbehörden" die im Endeffekt den Antrag genehmigen mussten. Dort standen auch die genauen Zeiten/Fristen drin,die jede Behörde/Stadt Zeit hat um den Vorgang zu beenden. Fand ich sehr interessant.