Bauantrag: Wie geht es weiter?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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11ant

11ant

Wenn nach Eurer Gemeindeordnung ein Einfamilienhaus durch den Rat muß, dann selbstverständlich auch durch den der den Verwaltungsakt vornehmenden Ebene, und nicht nur der vorbereitenden.
 
11ant

11ant

Das heißt konkret? Bauausschuss? Stadtrat?
Das heißt überall wo die Baugenehmigung Kreisangelegenheit ist, daß es auf der Kreisebene zu behandeln ist. Auch im Kreistag wird das eigentlich beratende Gremium wohl ein Bauausschuss sein, in der Plenarsitzung hält man sich nicht mit Fachberatungen auf. Fachlich sind Ausschüsse zuständig, die beraten inhaltlich und geben ihr Votum zu den Plenarunterlagen und an ihre Ratsmitglieder in den Fraktionssitzungen. Abstimmungen geschehen dann im Plenum per Handzeichen, da werden die TOP 27 a bis z am Fließband aufgerufen, seltenst will da noch irgendwer eine Tischrede zu halten. In Bundesländern mit zweistufiger Antragsbearbeitung (Orts- oder Verbandsgemeinde nimmt die Anträge nur ein, den Verwaltungsakt erläßt dann das Landratsamt) ist entsprechend der Bauausschuss des Landkreises der entscheidende Zirkus. Das mag nach Bundesland verschieden sein, daß die sich überhaupt die Zeit für "unser´ Oma ihr klein´ Häuschen" nehmen. Mir würde für solche Peanuts ein Amtsleiter genügen, oder geht es bei Euch um eine wesentliche Ausnahme ?
 
Mahri23

Mahri23

Wir hatten nach Eingang unseres Antrages beim Landkreis,einen Online-Zugang zum Portal unserer Baubehörde bekommen.
Dort konnten wir jeden Tag reinschauen und sahen auch die Fristen der jeweiligen,beteiligten "Unterbehörden" die im Endeffekt den Antrag genehmigen mussten. Dort standen auch die genauen Zeiten/Fristen drin,die jede Behörde/Stadt Zeit hat um den Vorgang zu beenden. Fand ich sehr interessant.
Irgrendwann,nach ca. 4.Monaten (war ja Corona Hoch-Zeit) waren dann alle Bereiche grün und die Baugenehmigung wurde erteilt.
Dann muß man nur noch den Bescheid der Baubehörde bezahlen und schwupps,hatte das Bauunternehmen das wichtige Baustellenschild.:)
 
M

majuhenema

Mir würde für solche Peanuts ein Amtsleiter genügen, oder geht es bei Euch um eine wesentliche Ausnahme ?
Danke für deine Ausführungen!
Wir können nach §34 Baugesetzbuch bauen und haben alle Abstandsflächen eingehalten. Außerdem gibt es in der direkten Nachbarschaft Häuser im ähnlichen Stil.

Ich rufe am Dienstag nochmal im Amt an und lass es mir genauer erklären. Die zuständige Beamtin ist nämlich bis dahin im Urlaub. ;)
 
11ant

11ant

Wir hatten nach Eingang unseres Antrages beim Landkreis,einen Online-Zugang zum Portal unserer Baubehörde bekommen.
Dort konnten wir jeden Tag reinschauen und sahen auch die Fristen der jeweiligen,beteiligten "Unterbehörden" die im Endeffekt den Antrag genehmigen mussten. Dort standen auch die genauen Zeiten/Fristen drin,die jede Behörde/Stadt Zeit hat um den Vorgang zu beenden. Fand ich sehr interessant.
Auch wenn es dann dort möglicherweise morgen keine freien Grundstücke mehr gibt: verrätst Du, welcher Landkreis so fortschrittlich ist ? - hat der einen parteilosen Landrat ?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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