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[ verwaltungsakt] in Foren - Beiträgen
Bauamt will Ortsbesichtigung.
[Seite 13]
... ist hohles Geschwätz. Keine Behörde kann sich per VA Zutritt zu irgendwas verschaffen. Der VA richtet sich an den Empfänger. Und mit dem Begriff "
Verwaltungsakt
" hast du doch zuerst um Dich geschmissen. Wenn man schon sein Verwaltungswissen als Vermesser so offensiv zur Schau stellen möchte ...
[Seite 4]
Das ist kein
Verwaltungsakt
. Es fehlt der Regelungscharakter. Es ist lediglich eine Mitteilung, die zur Vorbereitung eines
Verwaltungsakt
es dient. Und vermutlich kann der auch nach Aktenlage erlassen werden. Aber vermutlich wäre es dann ein belastender
Verwaltungsakt
, der Dir nicht schmecken wird ...
[Seite 8]
Hallo Joedreck und genau dies Zweifel ich an. Bisher wurde noch keine Rechtsgrundlage genannt. Ja, es wurde bis dato auch noch kein
Verwaltungsakt
erlassen. Zweifelsohne wird der
Verwaltungsakt
kommen. Den lasse ich selbstverständlich von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Wenn alles ...
Bauantrag: Wie geht es weiter?
[Seite 2]
Wenn nach Eurer Gemeindeordnung ein Einfamilienhaus durch den Rat muß, dann selbstverständlich auch durch den der den
Verwaltungsakt
vornehmenden Ebene, und nicht nur der vorbereitenden.
Datenschutz beim Bauamt - (k)ein Thema?
[Seite 2]
... nur vom Katasteramt oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden. Zudem ist die Vermessung mit einem
Verwaltungsakt
verbunden, dem Grenztermin. Beim Grenztermin soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden sich zum vorliegenden Sachverhalt zu äußern. Da du ...
Unklare Klausel im Bebauungsplan aber Behörde beantwortet Fragen nicht
[Seite 4]
In einem Rechtsstaat wird auch ein fehlerhafter
Verwaltungsakt
nach Ablauf einer Einspruchsfrist rechtskräftig. Und selbst innerhalb dieser Frist muß ein Gegner klagebefugt sein - im Falle des Nachbarn zählt da seine Nachbareigenschaft ungeachtet seiner Langeweile. Zuständig ist ein ...
Problem beim Hausverkauf: keine Zufahrt und ein Biotop vorhanden
[Seite 4]
Die Ausweisung eines bebaubaren Teil des Grundstücks als Biotop müsste doch ein belastender
Verwaltungsakt
sein wenn ich mal so grob überdenke. Und ein
Verwaltungsakt
wird erst unter einigen Voraussetzungen wirksam. Dazu gehört die Bekanntgabe. Dazu gehört auch eine Widerspruchsbelehrung. Also ...
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