1.2.3. Massivbau GmbH

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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H

Horrorhaus

Wir haben zwar kein Fertigstellungsdatum im Vertrag, aber dafür haben wir wir doch Bauzeitenplan, wo das Datum für die Übergabe eingetragen ist. Ist das nicht genau so viel Wert?
Na wenn ihr ja einen Termin zur übergabe habt in schriftlicher Form dann ist das was. Dann habt ihr auch was in der Hand denke ich.

Ich bin mal gespannt morgen soll angeblich mein BL bei 123 einen Termin haben weis jetzt schon was dabei rauskommt wie immer nichts. So läuft das jetzt schon 4 Wochen das es am Tel. heißt der Handwerker kommt und ein zweit tage vorher wird vom BL gesagt es klappt nicht. Mein RA hat mir nun geraten das wenn die nächsten 2 Wochen nichts Passiert wir dann Gerichtlichen weg einschlagen müssten und dann bin ich einmal gespannt wie es weitergeht. Hat von euch eigentlich noch jemand was von der Geschichte von vor 2 Wochen gehört mit den Schreiben an die Bauherren? hat da noch jemand was erhalten? Ich nicht.
 
L

Lurcher

Hallo,

haben ebenfalls von einem RA-Büro ein Schreiben erhalten, dass wir Rechnungen nicht bezahlt hätten. Unser Anwalt hat daraufhin ein Schreiben verfasst, in dem er darauf hingewiesen hat, dass die Arbeiten bisher nicht ausgeführt wurden. Ferner hat er den letzten Absatz des Anwaltsschreiben, es könne zu Verzögerungen kommen, sehr ironisch kommentiert.
Wir warten weiterhin auf unsere Fenster. Unser RA bearbeitet auch das Baurecht. Wir haben mehrere Schreiben an 123 gesandt aber ohne Ergebnis. Er ist selbst überrascht, dass bisher keinerlei Reaktionen von Seiten 123 zu vermelden sind.
Wir haben keine Handwerkerliste und keinen Ablaufplan erhalten.

Wir werden diese Woche zusammen mit unserem RA entscheiden, wie wir weiter verfahren.

Grüße
 
L

lampe01

Wir haben zwar kein Fertigstellungsdatum im Vertrag, aber dafür haben wir wir doch Bauzeitenplan, wo das Datum für die Übergabe eingetragen ist. Ist das nicht genau so viel Wert?
ist dieser Bauzeitenplan im vertrag? oder sind das irgendwelche losen Papiere die ihr erst später bekommen habt?

wenn das erstere zutrifft, dann kann man, denke ich mal, rechtlich was machen. wenn ihr aber erst später einen Bauzeitenplan bekommen habt, denke ich mal, dass das nur zur Orientierung dient und nicht als ein Dokument gehandhabt wird, welches man rechtlich dann anfechten kann.
 
T

Toni

ist dieser Bauzeitenplan im vertrag? oder sind das irgendwelche losen Papiere die ihr erst später bekommen habt?

wenn das erstere zutrifft, dann kann man, denke ich mal, rechtlich was machen. wenn ihr aber erst später einen Bauzeitenplan bekommen habt, denke ich mal, dass das nur zur Orientierung dient und nicht als ein Dokument gehandhabt wird, welches man rechtlich dann anfechten kann.
Den Bauzeitenplan haben wir erst später vom Bauleiter bekommen.
Auch wenn dieser nur zur groben Orientierung da ist, sind es Monate Verzug und das Ende ist nicht im Sicht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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