Gutachter Mängelfeststellung, Feststellung Einbau Fenster

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f-pNo

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Hallo zusammen,

ich komme gerade von der Baustelle.
Dort stellte ich fest, dass im OG die Fensterbrüstung zu hoch Gemauert wurde. Insgesamt sind schon die gesamten Mauern des OG hochgezogen - Anfang nächster Woche soll der Ringanker darauf kommen.

Gemessen habe ich eine Brüstungshöhe von 127 cm (von Oberkante RFB). Laut Absprache und Ausführungsplänen sollten es 113,5 cm sein. Dies betrifft insgesamt 3 Fenster.

Am liebsten dem Sachverständigen, welcher in ca. 2 Wochen kommen soll, die Aufzeigung des Mangels überlassen - sozusagen: Mangelfeststellung von amtlicher Seite.

Andererseits weiß ich, dass der GU vor drei Wochen schon die Fenster bestellt hat. Somit könnte es dann spätestens beim Einbau der Fenster zur bösen Überraschung kommen, welche noch größere Folgen nach sich zieht. --> höherer Aufwand der Mängelbeseitigung sowie größerer Zeitaufwand + Einzugsverzögerung


Was kann jetzt noch gemacht werden?
Ich glaube kaum, dass der GU den Rohbauer den Auftrag geben wird, noch mal komplett abzumauern und neu aufzusetzen.
Ggf. kann noch die Bestellung der Fenster geändert werden. Dann müssten wir aber den Mangel so akzeptieren.
 
Masipulami

Masipulami

Ich würde es dem GU melden und um zeitnahe Beseitigung des Fehlers bitten. Dürfte ja auch in seinem Interesse sein.
 
One00

One00

Ganz blöde Frage: du bist sicher, dass die Brüstungshöhe vom RFB und nicht vom Fertigfußboden bemaßt ist?
 
Elina

Elina

Aber das Raussägen von ein paar Mauersteinen ist doch kein großer Akt...?
Schlimm wärs, wenn die Fenster zu niedrig wären, denn die Stürze bekommt man nicht einfach so höher gesetzt.
Bauen grad unser Haus um, statt normaler Brüstungshöhe von 85 cm haben wir mehrere bodentiefe Fenster einsetzen lassen und das Vergrößern nach unten der Fensterausschnitte war kein Problem und ging schnell.
 
f-pNo

f-pNo

Ganz blöde Frage: du bist sicher, dass die Brüstungshöhe vom RFB und nicht vom Fertigfußboden bemaßt ist?
Bin ich mir sicher. In der anderen Etage wurde die korrekte Brüstungshöhe berücksichtigt, welche ebenfalls 113,5 cm über RFB beträgt (dementsprechend war die Messung auch korrekt).


Aber das Raussägen von ein paar Mauersteinen ist doch kein großer Akt...?
Schlimm wärs, wenn die Fenster zu niedrig wären, denn die Stürze bekommt man nicht einfach so höher gesetzt.
Wenn es tatsächlich so einfach geht, dann wäre ich beruhigt. Naja - mal schauen was der Bauleiter dazu sagt.
 
f-pNo

f-pNo

Kurzer Schlussbericht.
Nachdem ich dem Mangel unserem Bauleiter gestern Abend per Mail mitgeteilt hatte, erhielt ich heute die Rückmeldung, dass der Fehler vom Rohbauer behoben wird.
Werde ich mir morgen mal anschauen und mir ggf. erklären lassen, wie dies funktioniert.

So lobe ich es mir. Klare Aus- und Ansagen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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