1.2.3. Massivbau GmbH

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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T

Toni

Wir können uns zusammen tun und klagen. Oder ihn zu Rede stellen, wo unser Geld steckt.
Jetzt aber ohne Witz: würde das was bringen, wenn man sich zusammen tut und 123 verklagt?
Zur Rede stellen hat auch einen Vorteil - man hätte wenigstens Klarheit: wie es mit 123 steht, wird es sich kurzfristig was ändern, wiese gab es doch keine Übernahme durch einen privaten Investor.
 
L

lampe01

Was hat der Anwalt vor zu tun?

das würde mich auch interessieren. was hat man denn für rechte als Bauherr?
gibt es überhaupt etwas womit man die 123 festnageln kann?
ich meine vertrag ist vertrag. und wenn im vertrag keine Bauzeit festgehalten ist etc. somit hat die 123 ja eigentlich nichts verbrochen.
 
S

schornstein

Die Vollendung der Leistung ist verzögert, wenn die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist verstrichen ist. Sollte man die
Vereinbarung einer Fertigstellungsfrist im Vertrag übersehen haben, ist das Bauwerk binnen angemessener und gewerbeüblicher Zeit​
fertigzustellen

Das schreibt VOB.vor. Nur was ist die angemessene und gewerbeübliche Zeit?
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Horrorhaus

Die Vollendung der Leistung ist verzögert, wenn die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist verstrichen ist. Sollte man die

Vereinbarung einer Fertigstellungsfrist im Vertrag übersehen haben, ist das Bauwerk binnen angemessener und gewerbeüblicher Zeit​
fertigzustellen

Das schreibt VOB.vor. Nur was ist die angemessene und gewerbeübliche Zeit?

habt ihr nen vertrag nach VOB? ich nicht meiner ist nach Baugesetzbuch!!! bei mir steht z.B. drin dass der Baubeginn nach eingabe aller von mir verlangten unterlagen gewesen startet was im Sommer letztes Jahr gewesen sein müsste. Mit dem Bau ging es im März diesenjahres los und laut RA war daran nichts zu machen nur was durch den neuen Zusatzvertrag ich jetzt Schriftlich habe ist das Datum 30.11.2010 da soll angeblich die übergabe Stadtfinden und wenn das nicht geschieht haben wir uns weitere Vorgehensweisen offengelassen.
 
T

Toni

ich meine vertrag ist vertrag. und wenn im vertrag keine Bauzeit festgehalten ist etc. somit hat die 123 ja eigentlich nichts verbrochen.
Wir haben zwar kein Fertigstellungsdatum im Vertrag, aber dafür haben wir wir doch Bauzeitenplan, wo das Datum für die Übergabe eingetragen ist. Ist das nicht genau so viel Wert?
 
M

memamimi

Hallo Toni,
Ja unser Haus ist fertig. Muss sagen zum Schluss haben die sich noch ganz schön bemüht.
Trotzdem stimmt an unserer Heizung was nicht ganz, deshalb warten wir immer noch, aber ich befürchte da kann man lange warten....der Heizungsbauer hat schon vor Wochen versprochen zu kommen. Wir freuten uns so, dass wir endlich fertig sind und nun das, nun wieder aufregen und geduldig sein.
Viele Grüße memamimi
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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