Innerer Schallschutz bei Einfamilienhaus/Doppelhaus - Fragen

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eliot398

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Schallschutz und hoffe, dass Ihr hier vielleicht ein Stückweit weiterhelfen könnt. Hierzu an dieser Stelle vorab bereits ein herzliches Dankeschön!

Wir haben über unseren Bauträger eine "fast" schlüsselfertige HDHH gebaut, lediglich die Bodenbeläge und Fliesenarbeiten waren Eigenleistungen. Architekt und Statik wurden über den Bauträger bereit gestellt.

Die Innen- und Außenwände sind aus Porenbeton. Die Außenwände (ohne Putz) sind 36,5cm dick, die Innenwende im OG sind jedoch lediglich 11,5cm dick zzgl. Außenputz. Im OG ergibt sich mit dem Putz eine also ca. 13-14 cm. Im OG sind 2 Kinderschlafzimmer, das Elternschlafzimmer und das Bad. Das OG ist extrem hellhörig / schallungeschützt, wird Nachts ein Kind wach und weint, wird das andere Kind meistens mit wach und es wird extrem stressig. Die Toilette und Dusche betätigen wir nur am Morgen oder wenn die Kinder noch wach sind. In unserem Bauvertrag wird nicht auf das Thema Schallschutz eingegangen, es steht hier lediglich,
dass die gleichen Steine im inneren des Hauses verwendet werden wie sie für die Außenwand verwendet wurden.

Unseren Nachbarn hören wir zum Glück überhaupt nicht.

Klar haben wir die Pläne des Architekten vor Baubeginn geprüft und unterschrieben zurückgesendet, jedoch wurden wir zum Thema Schall überhaupt nicht beraten und haben dies folglich auch überhaupt nicht bedacht. Wir haben nun die Schlussrate über ca. 2000,-€ einbehalten und den Bauträger auf den - nach unserem Verständnis - Mangel hingewiesen. Unser Bauträger meinte daraufhin, dass für Einfamilienhäuser/Doppelhäuser, bzw. NICHT-Mehrfamilienhäuser, keine Schallschutzmaßnahmen vorzusehen sind und hat den einbehaltenen Betrag von ca. 2000,-€ direkt bei uns angemahnt. "Der Schallnachweis wäre erbracht"?! heißt es in seinem letzten Schreiben

Habe das ganze Thema auch "gegoogelt" und hierzu viele Seiten gefunden, jedoch bezogen sich die Themen meistens auf Mehrfamilienhäuser wofür es eine VDI-Richtlinie 4100 gibt die als Ausgangspunkt für die allgemeinen Regeln der Technik zu verwenden ist...?! Gilt diese Richtlinie nicht für Einfamilienhäuser, also für ein Haus mit nur einer Wohneinheit.

Wir kommen uns ziemlich veräppelt vor, weil wir doch eine Stange Geld bezahlt haben und jetzt mit so dünnen bzw. schalldurchlässigen Wänden leben müssen. Die Nachrüstung von ausreichendem Schallschutzmaßnahmen würde sicherlich mehr kosten, als der Betrag den wir einbehalten haben.

Als nächsten Schritt würde ich einen unabhängigen Gutachter einschalten wollen, weiß jedoch nicht ob sich dies überhaupt lohnt, da ich im Vertrag mit dem Bauträger ja hinsichtlich Schallschutz nichts finden kann. Kennt jemand einen guten Gutachter im Raum Mannheim/Darmstadt?

Dies noch zum Abschluss:
In unserem Baugebiet hat dieser Bauträger ca. 17 Häuser gebaut, wenn man sich mit den anderen Bauherren unterhält erfährt man, dass diese überall dickere Wände im OG haben sich niemand über zu viel Lärm im OG beschwert.

Vielen Dank für Euren hoffentlich zahlreichen Input und Euer Feedback zu meinem Problem.

Beste Grüße
Eliot
 
E

E.Curb

Moin,

wenn Du im Vertrag zum Schallschutz nichts vereinbart hast, so sind die allgemeinen Regeln der Technik einzuhalten. Und die sind mit dem Einbau von 11,5cm starken Porenbetonwänden wahrscheinlich eingehalten (es könnten natürlich baukonstruktive Fehler vorhanden sein).

Leider hat Dein Planer, wenn Du denn einen hattest, vergessen, Dich vorher zu beraten. Porenbeton und guter Schallschutz ist wie schwarz und weiß oder Feuer und Wasser.
Ich gehe davon aus, dass Du nun so damit klar kommen musst.

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo Eliot,

Die Innen- und Außenwände sind aus Porenbeton. Die Außenwände (ohne Putz) sind 36,5cm dick, die Innenwende im OG sind jedoch lediglich 11,5cm dick zzgl. Außenputz. Im OG ergibt sich mit dem Putz eine also ca. 13-14 cm ... In unserem Bauvertrag wird nicht auf das Thema Schallschutz eingegangen, es steht hier lediglich, dass die gleichen Steine im inneren des Hauses verwendet werden wie sie für die Außenwand verwendet wurden.
Den ersten "Fehler" hat Dein Verkäufer begangen, den zweiten Dein Architekt - beide hätten Dir Leichtbauwände oder Kalksandstein (KS) als Alternative anbieten sollen; entgegen ihres schlechten Rufes verfügen sie über einen besseren Schallschutz als jede Porenbetonwand der Stärke 11,5. Das Problem dabei, bei 11,5er Porenbetonwänden im DG oder OG handelt es sich nicht um einen Mangel im klassischen Sinn; Dein BU hat die Vorschriften im Hochbau eingehalten - E.Curb hat vollkommen Recht.

Unseren Nachbarn hören wir zum Glück überhaupt nicht.
Das dürfte auch schwerlich möglich sein, da die Kommunwand vmtl. aus KS plus Luftschicht besteht ...

... jedoch wurden wir zum Thema Schall überhaupt nicht beraten und haben dies folglich auch überhaupt nicht bedacht. Wir haben nun die Schlussrate über ca. 2000,-€ einbehalten und den Bauträger auf den - nach unserem Verständnis - Mangel hingewiesen. Unser Bauträger ... hat den einbehaltenen Betrag von ca. 2000,-€ direkt bei uns angemahnt. "Der Schallnachweis wäre erbracht"?! heißt es in seinem letzten Schreiben.
Du solltest den offenen Betrag zügig überweisen, denn Dein BU hat seine vertraglich geschuldete Leistung erbracht; ein Schallschutzgutachten dürfte ebenfalls vorliegen.

Du kannst - und das ist wirklich eine verschwindend kleine Chance - versuchen, Deinem BU Falschberatung nachzuweisen. Dazu bedarf es aber unabhängiger Zeugen, welche bei jedem betreffenden Beratungs-/Planungsgespräch zugegen waren. Kannst Du das nicht, kannst Du Dir die Kosten für einen SV sparen, denn er wird Dir auch nichts anderes sagen.

Du wirst mit diesem - für Dich - "Mangel" leben müssen.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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