2 Käufer - 1 Immobilie - unterschiedliche Geldbeträge - Eigentümer?

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kbt09

kbt09

Dann kauft Person A die Wohnung komplett und überlässt sie Person B kostenfrei. Problem gelöst.
... und ich ergänze noch, dass A überlegen sollte, einen Vertrag mit B über die Leistung der jährlichen Nebenkosten zu überlegen (Wasser, Grundsteuer, Heizung usw.) oder will A das auch kostenfrei überlassen?
 
N

nordanney

Und ich verstehe das Problem an sich nicht. A ist/wird Alleineigentümer oder Mehrheitseigentümer und B wohnt in der Wohnung mietfrei.
Und?
 
kbt09

kbt09

.. wobei der 5%-Anteil, von dem bisher immer die Rede war, auch nicht zu verstehen ist, und auch irgendwann mal echt Probleme geben könnte.
 
N

nordanney

Anhang anzeigen 84585

Der Grund warum Person A die Immobilie hauptsächlich bezahlt ist, dass Person B mehr Geld hat als Person A. Person A soll aber in der Immobilie seinen Hauptwohnsitz haben. Person A leiht also Person B seine Immobilie zu großen Bruchteilen.
Das Bild kann ich erst jetzt sehen....
Beim Kauf ist alles ok. Bei der Finanzierung verstehe ich es wieder nicht.
A nimmt einen einen eigenen Kredit auf und B auch? Da brauchst Du eine Bank, die das mitmacht - müssten dann gleichrangig quotal haftende Grundschulden sein. Wird ein wirres Konstrukt, um die Finanzierungen zu treffen. Als Bank hätte ich gerne weite Zweckerklärungen, damit alles für alles und jeden haftet. Dann ist die Aufteilung des Eigentums am Ende wieder Unsinn.
Und wenn es EIN Kredit wird, erledigt sich die Aufteilung nach Bruchteilen, da dann beide voll haften.
 
A

Asuni

Was ist der wahre Grund für diese Gedankengänge / dieses wirre Konstrukt? Die Angst übervorteilt zu werden? Jemanden "billig" absichern zu wollen?

Wenn ich mir zu 95% eine Immobilie kaufen kann und solche (geistigen) Verrenkungen anfange ob und wie ich eine zweite Person berücksichtige, zahle ich die restlichen 5% dieser Immobilie lieber auch noch alleine und schaffe so für mich und die andere Person klare Finanzierungs- und Eigentumsverhältnisse in Bezug auf diese Immobilie. Dann wird niemand übervorteilt, weder Person A noch Person B. Dem Nicht-Eigentümer kann man für einen bestimmten Zeitraum bzw. lebenslang ein Nießbrauchrecht einräumen sowie Regelungen zu den Nebenkosten treffen (per notariellem Vertrag / Testament), falls dies von beiden Parteien gewünscht ist.

Geht es um die "günstige" Absicherung einer nichtverwandten Person gehe ich zu einem neutralen Finanz- oder Steuerberater bzw. Anwalt, mit dem ich ein gleichzeitig sicheres wie möglichst günstiges Konstrukt ausarbeite, durch welches die nichtverwandte Person dauerhaft abgesichert werden kann. Das ginge ja zum Beispiel auch über Geldanlagen verschiedenster Art, Stiftungen, etc. pp.

Fazit: Hinter diesem - Entschuldigung - Murks verbirgt sich doch ein anderes Motiv. Das muss klar herausgearbeitet werden, dann kann man auch eine faire und kosteneffiziente Lösung finden.
 
N

nordanney

Dem Nicht-Eigentümer kann man für einen bestimmten Zeitraum bzw. lebenslang ein Nießbrauchrecht einräumen sowie Regelungen zu den Nebenkosten treffen (per notariellem Vertrag / Testament), falls dies von beiden Parteien gewünscht ist.
Bitte nur keinen Nießbrauch. Sonst zieht er/sie dort aus, vermietet und sackt die Mieten ein, während der Eigentümer sich in den Hintern beißt. Nutzungsvereinbarung mit Nebenkostenvereinbarung. Das war es auch schon. Denn wenn man sich später nicht mehr grün ist, trennt man sich problemlos bzw. der Eigentümer schmeißt den dann "Schmarotzer" genannten Partner einfach raus.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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