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Henrik0817123
Hallo,
in einem Kreditbaustein haben wir folgende Klausel:
Vorzeitige Rückzahlung/Entschädigungszahlung
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
Will nur sicher gehen, dass ich das richtig verstehe - angenommen ich zahle 5.000 Euro direkt am Anfang zurück - dann darf das laut Punkt 1: 25 euro sein, weil 0,5%? Und Wenn Punkt 2 höher ist, was ja wahrscheinlich ist, weil man am Anfang zurück zahlt, dann greifen dennoch die 0,5% von der getilgten Summe? Habe ich das richtig verstanden?
Das Modell sollte eigentlich jederzeit Tilgungen zulassen und will sicher gehen, dass das wenn überhaupt nur sehr geringe Gebühren sind.
Danke vorab!
in einem Kreditbaustein haben wir folgende Klausel:
Vorzeitige Rückzahlung/Entschädigungszahlung
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
- - 1 % bzw., wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr
beträgt, 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.
- - den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der
vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
Will nur sicher gehen, dass ich das richtig verstehe - angenommen ich zahle 5.000 Euro direkt am Anfang zurück - dann darf das laut Punkt 1: 25 euro sein, weil 0,5%? Und Wenn Punkt 2 höher ist, was ja wahrscheinlich ist, weil man am Anfang zurück zahlt, dann greifen dennoch die 0,5% von der getilgten Summe? Habe ich das richtig verstanden?
Das Modell sollte eigentlich jederzeit Tilgungen zulassen und will sicher gehen, dass das wenn überhaupt nur sehr geringe Gebühren sind.
Danke vorab!