Zufahrt für geplantes Einfamilienhaus auf einem Hinterliegergrundstück

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Richard-MD

Hallo liebe Hausbau-Forum-Community,

ich stehe vor einer Fragestellung bezüglich meines geplanten Bauvorhabens, das ich Anfang des nächsten Jahres umsetzen möchte.

Hier ist mein Anliegen:

Meine Partnerin (33), unser dreijähriger Sohn und ich (37) planen den Bau eines Einfamilienhauses auf einem unbebauten Hinterliegergrundstück (sogenanntes Hammergrundstück) in Sachsen-Anhalt. Zur Erschließung haben wir die Zufahrt über das vordere Grundstück, das an der öffentlichen Straße liegt, seitlich als eigenes Flurstück realisiert. (Eigentumsrechte zu gleichen Teilen, 50/50). Auf diesem Flurstück befindet sich momentan noch eine Garage, die abgerissen wird, sobald der positive Bauvorbescheid vorliegt.

Im Rahmen unserer Bauvorbereitungen (Antrag auf Grundstücksteilung) hat ein Vermesser die Grenzen für das neue Flurstück der Zufahrt festgelegt. Dieses Flurstück ist 3 m x ca. 32 m groß. Während die Zufahrt bis zur Grenzvermessung unstrittig ausreichend breit war, ergab die neue Vermessung eine Veränderung um etwa 30 cm zu unserem Nachteil auf der Seite der Zufahrt. Nun mache ich mir Gedanken, ob die Durchfahrtsbreite für Fahrzeuge wie beispielsweise die Feuerwehr ausreicht.

Die einschlägige Vorschrift lautet wie folgt:

Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr LSA
Die lichte Breite der Zu- oder Durchfahrten muss mindestens 3 m, die lichte Höhe mindestens 3,50 m betragen. Die lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrten ist senkrecht zur Fahrbahn zu messen. Wird eine Zu- oder Durchfahrt auf einer Länge von mehr als 12 m beidseitig durch Bauteile, wie Wände oder Pfeiler, begrenzt, so muss die lichte Breite mindestens 3,50 m betragen. Wände und Decken von Durchfahrten müssen feuerbeständig sein.

Die Anforderungen an lichte Breite und Höhe aus den ersten beiden Sätzen werden problemlos erfüllt. Es ist jedoch der dritte Satz, der mir Sorgen bereitet. Da die verbleibende Garage des Vordergrundstücks von Wand zu Wand 3,70 m entfernt steht, aber vertikal um 0,15 m überlappt, bin ich der Ansicht, dass die Zufahrt, wie oben beschrieben, beidseitig durch Bauteile wie Wände oder Pfeiler begrenzt ist und somit eine lichte Breite von 3,50 m benötigt wird. Zwar besteht von Wand-zu-Wand ein Abstand von 3,70, aber der Dachstuhl des Hauses auf dem vorderen Grundstück ragt in einer Höhe von 3,30 m um ca. 0,32 m heraus (ähnlich einem Dachabschluss). Der Vermesser sah darin kein Problem, hat sich jedoch nicht ausführlich damit befasst. Liege ich mit meiner Interpretation der Rechtsgrundlage richtig?

Ich hoffe, die beigefügte Skizze veranschaulicht mein Anliegen. Ich wäre über jegliche Anregungen und Ratschläge sehr dankbar.
 

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FloHB123

Es gibt viele Wohnhäuser, die von der Feuerwehr nicht erreicht werden können und der restliche Weg zu Fuß zurückgelegt werden muss. Das trifft sowohl auf dem Land als auch in der Stadt zu. Bei einem normalen Einfamilienhaus wird der zweite Rettungsweg über tragbare Leitern sichergestellt, das ist von der Höhe in der Regel kein Problem.
Wenn nicht sichergestellt ist, dass am Ende der Einfahrt ausreichend Platz vorhanden ist, fährt auch niemand mit einem Löschfahrzeug direkt vor das Haus. Es dauert dann natürlich alles etwas länger.

Eine so schmale Einfahrt würde ich persönlich als Nachteil empfinden, denn wenn du Pech hast, fährt auch eine Spedition dort nicht rein, sondern stellt dir deine Lieferung vorne an die Straße. Wir haben uns z.B. auch schon öfter mal einen Container für Gartenabfälle vor dem Haus abstellen lassen, auch so etwas fällt dann flach.
 
DeepRed

DeepRed

Oh, heißes Thema :)
Ganz so einfach wie FloHB123 kann man das leider nicht sehen. Ob man als Hinterlieger die Zufahrt nicht Feuerwehrgerecht auslegen darf entscheidet man leider nicht hier im Forum, sondern im zuständigem Bauamt.
Zusätzlich zur Richtlinie "Flächen für die Feuerwehr" hat auch die DIN 14090 einiges zu bieten. Es wäre leider zu einfach zu sagen, der zweite Rettungsweg kann über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden. Hier gibt es ebenso (länderspezifische) Vorschriften. Die Wehr wird keine dreiteilige Schiebleiter mehr als 50 Meter tragen (Vorschrift in SH), die Wehr brauch auch eine Aufstellfläche für Leiter, mind. 3x3 Meter bei Steckleitern, wenn ein Fenster höher als 7 Meter ist dann Schiebleiter mit mind. 3,70x3 Meter Aufstellfläche.

Hat man sich entschieden, eine Feuerwehrzufahrt herzustellen, dann sind 3 Meter Breite bei lichter Höhe von 3,50 Meter Vorschrift. Gibt es dann auch noch eine beidseitige Bebauung in dieser Zufahrt, sind 3,50 lichte Breite sicherzustellen. Und jetzt kommt der Clou --> Wenn man eine feuerwehrgerechte Zufahrt bauen muss oder will, muss man natürlich auch eine Aufstellfläche mit entsprechender Tragfähigkeit herstellen.
(Aufstellfläche 7x12 Meter, Tragfähigkeit 10to/Achse - 16to Gesamtgewicht)

Kurzum...geh zu deinem Bauamt und mach dich schlau.
 
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motorradsilke

Guck mal in den Paragraf 5 der Bauordnung des Landes Sachsen Anhalt. Da kannst du sehen, ob du eine Feuerwehrzufahrt brauchst.
 
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FloHB123

Natürlich muss das mit dem Bauamt abgeklärt werden, das möchte ich auch nicht bestreiten.
Bei einem normalen Einfamilienhaus wird jedoch in der Regel keine Feuerwehrzufahrt benötigt, von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass du diese Karte hier ziehen kannst.
Eine 2,7m breite Einfahrt wird aber auch niemand mit einem LKW freiwillig befahren. Theoretisch wären an beiden Seiten noch ca. 10cm Platz, in Praxis wird aber irgendwann ein Busch oder eine Hecke dort wachsen, welche die Einfahrt noch schmaler macht.
Es wird dann auch bereits eine Herausforderung werde, dass Material zur Baustelle zu bringen.
 
Nida35a

Nida35a

Ob man als Hinterlieger die Zufahrt nicht Feuerwehrgerecht auslegen darf entscheidet man leider nicht hier im Forum, sondern im zuständigem Bauamt
Es gibt hier, in Berlin, Zufahrtswege als Fußweg oder als Fahrweg.
Nicht jeder kann mit dem Auto vor seine Haustür fahren.
Speditionen wissen das und es gilt in der Regel frei Bordstein.
Wer mit dem 15t LKW eine Zufahrt zerstört hat selbst Schuld, deswegen fahren die da nicht rauf.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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