Heizung für Bungalow mit 2 Wohneinheiten

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H

Hausbau_Laien

Hallo liebe Forengemeinde,

meine Frau und ich planen gerade zusammen mit ihren Eltern einen Neubau.
Es soll ein Bungalow mit zwei aneinanderliegenden Wohneinheiten werden (Wohnfläche gesamt ca. 250 m²)
In der Planung stehen wir als Laien nun vor ein paar Fragen, die uns sehr fordern bzw. wo wir nicht wissen was am Ende doch das beste ist.

Eine dieser Fragen ist die, wie die Heizung gestaltet werden soll:
Nach bisherigem Stand soll es eine Wärmepumpe mit Erdbohrung werden.
Die zentrale Frage dabei ist:
Eine gemeinsame Heizungsanlage für beide Wohneinheiten oder jeweils eine eigene?

Mehrere Leute haben uns zu einer Heizung für beide Wohneinheiten geraten, andere raten davon ab und meinen, dass wir das tunlichst trennen sollen.

Daher interessieren und sehr eure Meinungen und vor allem Erfahrungen.

Wir haben aktuell keine Vorstellung wie groß der Preisunterschied bei beiden Varianten ist.
Zudem ist uns die Weiternutzung der Wohneinheit ihrer Eltern wichtig.
Da wir (noch) keine Kinder haben, möchten wir die Einheit später ggf. vermieten können.
Spätestens dann müssen wir die Verbräuche ja sauber trennen können ohne da einen großen Umbau machen zu müssen...

Vielen Dank vorab schonmal für eure Meinungen und euren Input :)
 
S

Sunshine387

Das wichtigste Zuerst: Wollt ihr ein Doppelhaus mit Realteilung der Grundstücke bauen oder ohne Realteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in eine Doppelhaus mit 2 Wohnungen mit den Eltern leben? Ich würde dringend zu einer Realteilung der Grundstücke raten, da der Wiederverkaufswert deutlich höher ist und man ein Doppelhaus als WEG wohl schlecht vermarkten kann. Würdet ihr nur eine Heizung für beide Häuser haben hättet ihr automatisch die WEG, da eine Realteilung so (bei einem gemeinsamen Hauswirtschaftsraum im Haus) nicht möglich ist. Deswegen meine Empfehlung. Zwingend zwei separate Heizungen und HWRs bauen und eine Realteilung als Doppelhaus vornehmen, da ihr sonst wirklich ein fast unveräußerliches Haus mit 2 Wohnungen hättet, wenn es nicht gerade im Großraum München/Berlin/Hamburg/Frankfurt etc. ist. Baut die Heizungen getrennt! Sonst habt ihr in eine mit Pech zerstrittenen WEG mit 2 Eigentümern, wo der eine nur was ändern kann, wenn der andere auch möchte.
 
S

Sunshine387

Und regelt die Finanzen getrennt. Sprich ihr baut ein Doppelhaus und die Eltern das andere auf dem zweiten Grundstück, sonst kann das als Baugemeinschaft ohne irgendwelche Verträge im famillären und finanziellen Fiasko für euch enden. Sorry, für die ganzen Warnungen, aber das muss man einfach wissen. Denn als Gemeinschaft ein Doppelhaus auf einem Grundstück mit 4 Eigentümern zu bauen ist mehr als lustig. Und was ist, wenn beide Elternteile irgendwann versterben? Dann könntest du plötzlich fast nichts mehr haben. Da deine Frau dann mit 3/4 im Grundbuch steht und du dann nur noch mit 1/4. Dann muss du bei einer Scheidung gleich 75% auszahlen. Bei einem getrennten Haus habt ihr jeweils 50% Anteil am Eigentum und das Haus der Eltern kann auch noch bei einer Scheidung leicht verkauft werden.
 
H

Hausbau_Laien

Das wichtigste Zuerst: Wollt ihr ein Doppelhaus mit Realteilung der Grundstücke bauen oder ohne Realteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in eine Doppelhaus mit 2 Wohnungen mit den Eltern leben? Ich würde dringend zu einer Realteilung der Grundstücke raten, da der Wiederverkaufswert deutlich höher ist und man ein Doppelhaus als WEG wohl schlecht vermarkten kann. Würdet ihr nur eine Heizung für beide Häuser haben hättet ihr automatisch die WEG, da eine Realteilung so (bei einem gemeinsamen Hauswirtschaftsraum im Haus) nicht möglich ist. Deswegen meine Empfehlung. Zwingend zwei separate Heizungen und HWRs bauen und eine Realteilung als Doppelhaus vornehmen, da ihr sonst wirklich ein fast unveräußerliches Haus mit 2 Wohnungen hättet, wenn es nicht gerade im Großraum München/Berlin/Hamburg/Frankfurt etc. ist. Baut die Heizungen getrennt! Sonst habt ihr in eine mit Pech zerstrittenen WEG mit 2 Eigentümern, wo der eine nur was ändern kann, wenn der andere auch möchte.
Vielen Dank für deine Antwort. Aktuell ist geplant, dass das Vorhaben ohne Realteilung der Grundstücke durchgeführt werden soll.
Also demnach als WEG.
Ob sich das mit der Realteilung durchführen ließe müsssten wir ggf nochmal prüfen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Auch Sondervermögen einer Eigentümergemeinschaft kann leicht verkauft werden. Problematisch ist bei dem Konstrukt, dass man eventuell in rechtliche Rahmenbedingungen gerät, die eher an einen Wohnblock mit 30 Wohnungen gerichtet sind als an ein Doppelhaus.

Falls ihr bei WEG bleibt, würde ich tendenziell eine Heizung mit Abrechnung nach Wärmemengenzähler machen. Erdwärme hat recht hohe Fixkosten und rentiert sich bei einer Wohneinheit und heutigen Neubaustandards eigentlich nicht. Bei zwei Einheiten kommt man der Sache schon deutlich näher. Problematisch könnte die Frage werden, wo der Heizungsraum steht und wie beide Zugang dazu haben. Wie gesagt, das Thema Eigentümergemeinschaft richtet sich eigentlich an Mehrfamilienhäuser.

Preislich seid ihr mit einer Heizung für zwei Einheiten sicherlich günstiger. Eine Wärmepumpe (egal ob Luft- oder Erdwärme) ist bei doppelter Leistung nicht doppelt so teuer
 
11ant

11ant

Fügt bitte flink den ausgefüllten #Fragebogen https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-planung-unbedingt-vor-beitrag-erstellung-lesen.11714/ ein und laßt Euch zusammenhängend helfen.

Laien sollten sich Rat holen, in einem Forum oder von Fachleuten. Aber nicht versuchen, über einen Flickenteppich von Einzelfragenthreads ihre Netze nach Aufschlauung in kleinen Portionen auszuwerfen (oder gar ihr Haus daraus zusammenzubasteln, was in den Threads A bis Z jeweils die Siegervariante im Voting der anderen Laien geworden ist). Hier gibt es einige erfahrene Mitwirkende. Und ich selbst bin bundesweit tätiger Bauherrenberater, von dieser Sorte bei weitem nicht der einzige (andere vielleicht nur regional, aber so ziemlich überall gibt es welche), und als Fallback (oder Königsweg) gibt es auch noch ganz klassisch als Architekten tätige Leute in allen Branchenbüchern.

Heizkreise hat man schon in einer Wohneinheit mehrere, ggf. mit Einzelraumregelung. Meßuhren für die Verbräuche lassen sich ebenfalls an mehreren Stellen in ein Netz integrieren. 250 zu beheizende Gesamtquadratmeter sehe ich in keinem Fall als zwingenden Grund für eine zweite Wärmeerzeugung. Lediglich bei einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung und ihrer Wärmerückgewinnung müßtet Ihr also doppelt denken. Nur hier ist eine Trennung vorgeschrieben, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse oder ob zur anderen Partei Verwandschaftsbeziehungen bestehen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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