Doppelhaushälfte ohne direkte Nachbarn: Dämmung der Wand

4,80 Stern(e) 4 Votes
B

Bauherrin_987

Wir planen den Bau einer Doppelhaushälfte (Doppelhaushälfte) ohne direkte Nachbarn. Wir haben bereits die Baugenehmigung erhalten und sind mit dem Bau begonnen. Da wir uns nicht sicher sind, wann die andere Hälfte des Grundstücks gekauft und bebaut wird, müssen wir über die Dämmung der gemeinsamen Wand nachdenken.

Unsere Hauptfrage: wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten dafür und wie wir vorgehen sollten?

Normalerweise sind die Außenwände viel besser gedämmt als die Trennwände. Das Bauunternehmen ging davon aus, dass die andere Hälfte zeitnah gebaut wird, was sich nun jedoch nicht bewahrheitet. Eine Änderung am Baukörper ist nicht möglich.

Auf der anderen Seite, steht auf der Baubeschreibung, dass das Haus den KFW-55-Standard erfüllen soll. Wäre es nicht im Widerspruch zu diesem Standard, die Trennwand ohne Isolierung und Dämmung zu belassen? Das Bauunternehmen hat uns mitgeteilt, dass wir selbst für die Dämmung und Isolierung verantwortlich sind.

Was können wir in dieser Situation tun und wie sollten wir am besten vorgehen, um damit umzugehen?

Wenn wir die Trennwand zwischen den Doppelhaushälften besser dämmen und isolieren möchten, stellt sich die Frage, ob wir uns dabei bereits auf dem Grundstück des Nachbarn befinden. Gibt es einen gewissen Abstand zwischen den Trennwänden der Doppelhaushälfte, den wir für die Dämmung nutzen können, oder grenzen die Wände direkt an das Grundstück des Nachbarn?

Ich freue mich auf eure Hilfe.
 
11ant

11ant

Wir planen den Bau einer Doppelhaushälfte (Doppelhaushälfte) ohne direkte Nachbarn. Wir haben bereits die Baugenehmigung erhalten und sind mit dem Bau begonnen. Da wir uns nicht sicher sind, wann die andere Hälfte des Grundstücks gekauft und bebaut wird, müssen wir über die Dämmung der gemeinsamen Wand nachdenken. [...]
Wenn wir die Trennwand zwischen den Doppelhaushälften besser dämmen und isolieren möchten, stellt sich die Frage, ob wir uns dabei bereits auf dem Grundstück des Nachbarn befinden. Gibt es einen gewissen Abstand zwischen den Trennwänden der Doppelhaushälfte, den wir für die Dämmung nutzen können, oder grenzen die Wände direkt an das Grundstück des Nachbarn?
Doppelhaushälften sind an die gemeinsame Grenze anzubauen. Regelmäßig wird dabei von der Grenze um jeweils 2 cm zurückgewichen, um später 4 cm Fuge zwischen den beiden Hälften zu erreichen.
1. Ihr habt also wohl nicht nur ein vorübergehendes Dämm-, sondern auch Witterungsdichtigkeitsproblem mit dieser Wand.
2. die Dämmung ist sinnvollerweise auch gleich zu verputzen.
3. die Dämmung ragt unvermeidlich ins Nachbargrundstück.
4. diese provisorische Wandoberfläche ist "verloren", d.h. beim Bau des Nachbarn auf Eure Kosten wieder zu entfernen.
Immerhin hilft Euch bei der Herstellung und späteren Entfernung das "Hammerschlagsrecht" bzw. "Leiterrecht" weiter (siehe hier als Stichwort für die Forensuche). Falls Ihr ohne Keller baut, zieht Euch schonmal warm an, wenn der Nachbar beginnt (siehe auch hier, im Goalkeeperthread).
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Dämmung / Isolation gibt es 988 Themen mit insgesamt 7639 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben