Zisternenleitung ragt auf unser Grundstück - Konsequenzen?

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S

ShaymiLenny

Hallo Zusammen,

Meine Frau und ich bauen in einem Neubaugebiet und verstehen uns mit allen Nachbarn bisher sehr gut. Nun kam bei unserem direkten Nachbarn die Zisterne und deren Bauunternehmen hat es unglaublich versemmelt. Die haben die Position um 5m verbaselt und nun sitzt die Zisterne an unserer Grundstücksgrenze und die Leitungen ragen ca. 50cm auf unser Grundstück.
Das Ganze in 1m Tiefe, aber dennoch Grenzabstand Zisterne nicht eingehalten und auf unser Grundstück gebaut.
Das Gute ist, es ist halt wenig Überstand auf unser Grundstück und bei unseren 1000qm Grundstück ca. 15m von unserem Haus entfernt am "entferntesten" Punkt des Gartens. Wir haben davon keine wirklich realen Konsequenzen zu erwarten. Das Bauunternehmen und der Nachbar würde uns einen kleinen Betrag bezahlen und damit wäre das Thema durch. Wir würde eine kleine Vereinbarung unterzeichnen dass wir nicht für Schäden an den Leitungen haftbar sind durch Wurzelwuchs etc. Bevor wir dem zusagen, würden wir aber gerne einmal nachfragen ob wir das so locker lösen können/dürfen. Wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass wir langfristige (bürokratische) Konsequenzen davon haben. Müsste man hier eine Baulast eintragen lassen oder kann man das auch hier mit Nachbarschaftlichkeit und Menschenverstand lösen?
 
11ant

11ant

Wir würde eine kleine Vereinbarung unterzeichnen dass wir nicht für Schäden an den Leitungen haftbar sind durch Wurzelwuchs etc. Bevor wir dem zusagen, würden wir aber gerne einmal nachfragen ob wir das so locker lösen können/dürfen. Wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass wir langfristige (bürokratische) Konsequenzen davon haben. Müsste man hier eine Baulast eintragen lassen oder kann man das auch hier mit Nachbarschaftlichkeit und Menschenverstand lösen?
Um Himmels Willen nur das nicht. Daß Ihr nicht für Schäden an seiner Leitung haftet, gehört hier nicht in eine beiderseitige "Vereinbarung", sondern in eine "Haftungsfreistellung", die nur er unterzeichnet. So bald er ein Faß aufmachen will mit sich oder seine Nachbesitzer gegen Eure Nachbesitzer absichern oder Unterhaltungslasten für Euch oder so, solltet Ihr zum Anwalt gehen. Macht ihm klar, daß die ganze Chose friedlich bleibt so lange sie nirgendwo aktenkundig gemacht wird (bis eben auf seine Erklärung, Euch von sämtlichen Risiken freizustellen). Menschenverstand oder juristische Korrektheit - da müssen sich alle Beteiligten einig sein. Halbe Aktenkundigkeiten von Vorgängen gibt es nicht. Seine Haftungsfreistellung für Euch, nur seine Unterschrift, Haken dran, Deckel zu, ruhe in Frieden.

Aber das textet am besten ein von Euch ausgesucht und mandatierter, von ihm oder meinetwegen auch gemeinsam bezahlter Anwalt für kleines Geld. Der Kaiser braucht davon garnichts zu wissen.
 
S

ShaymiLenny

Danke 11ant für die Antwort. :)

Ich bin auch komplett dafür, das alles unter uns zu klären. Das Stichwort Haftungsfreistellung ist ein super Stichwort.
Denkt ihr, man hat später hinaus damit Probleme, zum Beispiel wenn man das Haus (Gott Bewahre) Mal verkaufen möchte?
 
WilderSueden

WilderSueden

Du schreibst ja selbst, dass die Leitung in einer Ecke liegt, die eigentlich nicht wichtig ist. Insofern sehe ich hier kaum eine Wertminderung. Wenn in 50 Jahren der Nachbar die Leitung neu machen will, muss er halt die 3 Büsche ersetzen, die es nicht überleben.

Wenn ihr das inoffiziell macht, hat eure persönliche Vereinbarung mit dem Nachbarn eventuell keine Verbindlichkeit für potentielle Nachbesitzer. Das ist aber weder euer Problem noch das eurer Käufer, sondern vor allem eines des Nachbarn bzw. dessen Nachfolgers.
 
P

Pinkiponk

Was spricht gegen die ordnungsgemäße Ausführung? Wie groß ist die Zisterne, dass sie nicht wieder ausgebuddelt und an den korrekten Platz gesetzt werden kann?
 
C

Costruttrice

Denkt ihr, man hat später hinaus damit Probleme, zum Beispiel wenn man das Haus (Gott Bewahre) Mal verkaufen möchte?
Das kommt wohl auf den Käufer an… Verschweigen darf man die Leitung bei Verkauf jedenfalls nicht. Auch wenn keine direkte Beeinträchtigung vorliegt, die Leitung ist dann nunmal da, wo sie nicht hingehört und es gäbe nur eine inoffizielle Regelung. Keine Ahnung, was die bei Besitzerwechsel auf eurer Seite oder auf der des Nachbarn Wert ist. Insofern würde ich mich da rechtlich beraten lassen und ggf. absichern.
Die sauberste Lösung fände ich, auf Umlegung zu bestehen. Wenn das eh die Schuld des Bauunternehmers war und nicht die des Nachbarn, dann hat der doch dadurch keinen finanziellen Schaden.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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