Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis

4,70 Stern(e) 7 Votes
S

SoL

@SoL Nachtrag:
In der Baubeschreibung ist zum Thema der Außenwand natürlich mehr spezifiziert.
Da steh 24cm Poroton + 16cm Mineralwolle.
Super, ist prima schlampig.
Der kann Dir das billigste vom Billigen ranhauen bzw. seine Lagerreste verarbeiten.
Das muss heißen "16cm Mineralwolle WLG0xx Hersteller Produkt".

Zu den Formulierungen: Die meisten Ungenauigkeiten sind zu Lasten des Kunden, da Du einen Werkvertrag geschlossen hast. Der Vertrag beschreibt das Werk, welches gegen Vergütung zu erstellen ist.
Und wenn Du das Werk in gewissen Spezifika nicht oder unzureichend beschreibst (siehe Mineralwolle), hat der Unternehmer die Wahlfreiheit, weil keine zwingende vertragliche Vorgaben existiert.
 
B

Berlinho2

@SoL
Da bin ich ganz Deiner Meinung, dass viele Sachen viel zu unspezifisch sind und ich da einfach naiv war. Damit habe ich mich mental auch arrangiert.

Das relevante und das worum es hier vornehmlich ging wurde jedoch spezifiziert mit "Aufstockung auf Bestandskeller" inkl. Referenz zu den historischen Ausführungsubterlagen, auf die zumindest bzgl. des Kellergrundrisses im Vertragsplan referenziert wird.

Damit hat er ja zugesichert dieses Werk zu leisten.
Wie beurteilst Du konkret diese Stelle?

Was siehst Du hier als faire Lösung?
 
S

SoL

Ist egal, was ich als fair ansehe.
Lass nen Fachanwalt draufschauen oder überlege Dir etwas.
Mit 50/50 ist man bei zwei Parteien häufig in der Nähe von Akzeptanz ;)
 
H

hanghaus2023

MMn ist die ungenügende Beschreibung des Vertrages zu Lasten des Unternehmers. Als Fachmann hätte Er entweder die Statik vor der Vertragsunterzeichnung prüfen müssen oder einen entsprechenden Vorbehalt im Vertrag fixieren müssen. Da Er vermutlich mit der Erklärung des Vorbehalts die Unterschrift Deinerseits gefährdet hätte, Ist Er das Risiko eingegangen, ohne Prüfung der Statik, den Vertrag zu unterzeichnen. Wenn da vorher ein Fertighaus drauf stand musste Er eigentlich davon ausgehen, dass der Keller das Massivhaus nicht tragen wird.

Ich bin kein Anwalt. Daher solltest unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Hier schon einzuknicken schützt Dich nicht vor folgenden Nachträgen. Eher sieht der Unternehmer, das Er es mit Dir machen kann.

Zeig doch mal den Nachtrag der 20k kosten soll. Die Begründung der Mehrkosten kann auch recht interessant sein.
 
K a t j a

K a t j a

Wie hoch sind die bisher erbrachten Leistungen? Ist überhaupt schon irgend etwas passiert oder würde bei einer Vertragsaufhebung jede Partei wie vor dem Abschluss da stehen?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Baukosten / Baunebenkosten / Baupreise gibt es 819 Themen mit insgesamt 27638 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben