Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis

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Zuletzt aktualisiert 18.11.2025
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B

Berlinho2

@SoL
Im Vertrag steht "Der Festpreis wird garantiert, es sei denn, dass es während der Bauausführung zu Unterbrechungen von über 2 Monaten kommt, die nicht vom GÜ zu vertreten sind."

Meine Frage war aber eher ob die sagen können, " wenn die Zusatzvereinbarung nicht unterschrieben ist, bauen wir nicht und das ist dann Ihre Schuld, also müssen Sie mehr zahlen."
Dabei ist ja gar nicht klar, ob die Fundamentertüchtigung überhaupt von mir zu tragen ist.
 
S

SoL

Klar können die das sagen.
Die können auch sagen, dass sie die Arbeiten nicht fortführen, bis Du im Adamskostüm mit Apfel auf dem Kopf O La Paloma singend in deren Bauhof hoppst.

Was ich damit sagen will: Setz Dich mit denen zusammen (GF Termin hast Du ja). Das Forum wird dir hier nicht helfen. Entweder einvernehmlich klären oder per Anwalt, dann aber vom Haus schon Mal gedanklich Abstand nehmen.

Die Definition oben ist übrigens maximal negativ für dich. Kriegen die irgendein Teil über zwei Monate nicht ran, dürfen sie den Preis erhohen, ohne dass Du etwas dafür kannst.
Das müsste heißen "aufgrund von vom Bauherren verschuldeter Verzögerung" oder Ähnliches.
 
WilderSueden

WilderSueden

Der zuständige Bauleiter hat uns jetzt ein Ultimatum gesetzt
Ich sag ja, recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Und recht haben und ein Haus bekommen ebenfalls. Deshalb auch ganz am Anfang die Frage, ob es möglich wäre, den Vertrag aufzulösen.
Rechtlich sauber ist das Ultimatum sicherlich nicht. Falls die Forderung des GÜ rechtens wäre, bleibt sie ja auch bestehen, wenn ihr nichts unterschreibt. Ich würde gar nicht reagieren und am Freitag direkt vom Anwalt das entsprechende Schreiben an den GÜ faxen lassen. Inhalt vermutlich: Aufforderung zum Weiterbau
 
R

Reggert

Unterschreib den wisch, Zahl die Zeche und Teile am Dienstag dem GF mit dass das dein absolutes entgegenkommen war und du jetzt sicherlich von einem zügigen großartigen bau ausgehen kannst

Außer du willst nicht einziehen bis 2025, dann bring dein Recht durch und mach einen neuen Vertrag für 20% mehr oder so...

Verstehe dich, hier kannst du aber nur verlieren außer du baust das Haus ohne Emotion und kannst drauf warten...
 
H

hanghaus2023

Unterschreib den wisch, Zahl die Zeche und Teile am Dienstag dem GF mit dass das dein absolutes entgegenkommen war und du jetzt sicherlich von einem zügigen großartigen bau ausgehen kannst

Außer du willst nicht einziehen bis 2025, dann bring dein Recht durch und mach einen neuen Vertrag für 20% mehr oder so...
Verstehe dich, hier kannst du aber nur verlieren außer du baust das Haus ohne Emotion und kannst drauf warten...
Damit ist aber das Problem nicht gelöst. Der Unternehmer droht ja jetzt schon mit Nichteinhaltung des Festpreises. (Da sind am Ende sicher mehr als 20% drin) Das ist vermutlich sein Ziel. Ohne hier Fakten zu schaffen ist der TE am kurzen Hebel. Verzögerungen des Bauablaufs gehen zu Lasten des Unternehmers. Der soll doch erstmal beweisen, das Er die zusätzlichen Fundamente nicht schuldet. Die Frage beantwortet der Fachanwalt. Ich würde vorsorglich Schadenersatz, für vom Unternehmer zu verantwortende Verzögerungen, ankündigen. Diese dann auch sauber dokumentieren mit dem Verhandlungsprotokoll der Besprechung (Nebeneffekt, ist die Dokumentierung der versuchten Erpressung), welches man dem Unternehmer zukommen lassen sollte.
 
H

hanghaus2023

Es könnte eine saubere Beschreibung des Vertragsinhalts geben, wo die zu erbringende Leistung detailliert beschrieben ist. Wenn dann keine Fundamente enthalten sind, kann die Rechtslage durchaus auch zweifelhaft sein. Der Anwalt hilft hier (der kennt den Vertrag). Festpreis heißt ja nur das die im Vertrag enthaltenen Leistungen fixiert sind. Anders sieht es aus, wenn ein Pauschalangebot zum Vertragsinhalt wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2025
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