Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig?

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M

misterknister

Hallo, Ich habe vor kurzem zusammen mit einem Architekten einen Hausbau geplant. Bei der abschliessenden Vertragsbesprechung stellte sich heraus, dass die von mir veranschlagte Höchstsumme, die ich investieren könne, überstiegen wurde. Ich bin daraufhin von der Zusammen arbeit mit dem Architekten zurückgetreten. Nun erreicht mich ein Schreien des Anwaltes unseres Architekten, dass er für die geleistete Planungsarbeit bezahlt werden möchte. ich habe keinen Vertrag unterschrieben und auch keine verbindlichen Zusagen, ausser Interessensbekundungen, im Vorfeld gemacht. WIe muss ich denn nun reagieren? Weiss jemand Rat?
 
H

Häuslebauer40

Das ist nun nicht ganz so einfach, da niemand hier eure genauen Absprachen beurteilen kann.
Grundsätzlich können auch durch mündliche Abreden rechtsgültige Verträge zu Stande kommen.
Wäre ich mir sicher, nur unverbindliche Gespräche geführt zu haben, antwortete ich dem Anwalt, dass kein Auftrag zur Leistung erteilt wurde und er bitte klagen möchte, wenn er Geld haben will.
Dem entgegen steht jedoch, dass Du ja oben schreibst, Du hast mit dem Architekten zusammen ein Haus "geplant", was ja dafür spräche, dass der Architekt ja Planungsleistungen erbracht hat. Und die hat er bestimmt nicht einfach nur so, ohne dein Zutun erbracht.
Etwas mehr Hintergrundinfos wären schon hilfreich...
 
G

Goldbeere

Guten Morgen!

Da ich auch schon eine ganze Weile durch 2 Bauforen lese, ist mir dieses Thema nicht ganz unbekannt.
Insgesamt kann man sagen, dass eine Beauftragung eines Architekten nicht zwingend schriftlich erfolgen muss.
Eine mündliche Beauftragung reicht aus! Und dazu zählt auch "Bitte planen Sie. Bitte zeichnen Sie. Wie würde das aussehen?" Usw.
Meist sind bei Architekten nur die Info-Gespräche am Anfang kostenfrei.
Und wenn ihr schon ein Haus durchgeplant habt (ich vermute auch mit Zeichnungen?), würde ich nicht mehr sagen, dass das unverbindlich war.


In Sachen Bezahlung seiner Leistung gibt es auch keinen großen Spielraum, da noch HOAI abgerechnet werden muss.
(Auch wenn viele behaupten, man könne beliebig handeln, wie bei anderen Sachen...)

Wieso natürlich der Architekt in diesem Fall direkt einen Anwalt schickt?? Das hätte man sicher auch geschickter lösen können!

Liebe Grüße,
Goldbeere :)
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hallo, Ich habe vor kurzem zusammen mit einem Architekten einen Hausbau geplant. Bei der abschliessenden Vertragsbesprechung stellte sich heraus, dass die von mir veranschlagte Höchstsumme, die ich investieren könne, überstiegen wurde. Ich bin daraufhin von der Zusammen arbeit mit dem Architekten zurückgetreten. Nun erreicht mich ein Schreien des Anwaltes unseres Architekten, dass er für die geleistete Planungsarbeit bezahlt werden möchte. ich habe keinen Vertrag unterschrieben und auch keine verbindlichen Zusagen, ausser Interessensbekundungen, im Vorfeld gemacht. WIe muss ich denn nun reagieren? Weiss jemand Rat?
Wenn Du mit einem Architekten sprichst und ihn - wie Du oben schreibst - mit der Planung Deines Hauses "mündlich" beauftragt hast, ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen; gültige Rechtsprechung seit Jahren.

Ich vermute, dass Du auf die Rechnung Deines Architekten nicht reagiert hast und er deshalb seinen Anwalt - dessen Kostennote Du im Übrigen ebenfalls begleichen mußt - mit seiner Vertretung beauftragt hat. Zahle die Rechnung Deines Architekten nebst Kostennote Anwalt lieber gleich, bevor noch mehr Kosten entstehen. Stellst Du Dich stumm und Dein Architekt zieht vor Gericht (heute muß keine Mahnung mehr verschickt werden) zahlst Du neben den bisher aufgelaufenen Kosten noch zusätzlich die Gerichtsgebühren ;)

Freundliche Grüße
 
M

misterknister

Hallo erstmal und Danke für die reichlichen Antworten.
Der Architekt wird von mir nicht bezahlt, da ich nie einen Auftrag zur Planung erteilt habe, weder mündlich noch schriftlich. Lediglich ein Interesse an einer möglichen Zusammenarbeit habe ich suggeriert. Im übrigen wurden kaum Leistungen erbracht: ein liebloser halbfertiger Plan und eine mangelhafte Baubeschreibung kann man ja wohl kaum Leistung nennen. Im übrigen ist es fragwürdig, ob direkt ein Anwalt bei Unstimmigkeiten beauftragt werden muss, ich nenne das Vertrauensbruch. Die schlechte Leistung mit mangelhafter Betreuung sowie das sonderbare Gebaren (Anwalt) hat mich dazu bewogen, eine Klage wegen Vortäuschung falscher Tatsachen/ Betrug sowie eine Meldung bei der entsprechenden Architektenkammer zu planen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Der Architekt wird von mir nicht bezahlt, da ich nie einen Auftrag zur Planung erteilt habe, weder mündlich noch schriftlich. Lediglich ein Interesse an einer möglichen Zusammenarbeit habe ich suggeriert.
So einfach wirst Du aus der Nummer nicht herauskommen.

Im übrigen wurden kaum Leistungen erbracht: ein liebloser halbfertiger Plan und eine mangelhafte Baubeschreibung kann man ja wohl kaum Leistung nennen.
Aus Deiner Sicht "vielleicht" nachvollziehbare Reaktion, da die überreichte Kostennote vmtl. nicht gerade günstig ausgefallen ist; Dein Architekt wird das anders sehen.

Im übrigen ist es fragwürdig, ob direkt ein Anwalt bei Unstimmigkeiten beauftragt werden muss, ich nenne das Vertrauensbruch. Die schlechte Leistung mit mangelhafter Betreuung sowie das sonderbare Gebaren (Anwalt) hat mich dazu bewogen, eine Klage wegen Vortäuschung falscher Tatsachen/ Betrug sowie eine Meldung bei der entsprechenden Architektenkammer zu planen.
Du kannst nicht ernsthaft auf der einen Seite eine Beauftragung negieren und andererseits von Vertrauensbruch sprechen?

Das mit der Klage würde ich mir an Deiner Stelle nochmal gut überlegen; Dein Architekt wird glaubhaft darlegen können, dass Du einen Auftrag erteilt hast .... philosophieren über Suggestion wird Dich davor nicht bewahren; die Architektenkammern sind derartige "Meldungen" ebenfalls gewohnt. Bevor Du "gutes" Geld "schlechtem" hInterhyprwirfst - wie wäre der direkte Weg? Setze Dich mit Deinem Architekten in Verbindung und schau, was geht ... vielleicht ist noch ein Gespräch möglich. Der lachende Dritte wird - wirst Du Dein Vorhaben in die Tat umsetzen - so oder so Dein Anwalt sein ;)

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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